Beteiligungsangebot WiRE Umwelttechnik GmbH

Nachrangdarlehen ohne Teilnahme am Verlust

BASISZINS
für Investment

250 €
bis 999 €

2014   5%  p.a.
2015   5%  p.a.
2016   6%  p.a.
2017   7%  p.a.
2018   8%  p.a.
ab
2019 10%  p.a.

BASISZINS
für Investment

1.000 €
bis 2.499 €

2014   5,5%  p.a.
2015   5,5%  p.a.
2016   6,5%  p.a.
2017   7,5%  p.a.
2018   8,5%  p.a.
ab
2019 10,5%  p.a.

BASISZINS
für Investment

2.500 €
bis 4.999 €

2014   6%  p.a.
2015   6%  p.a.
2016   7%  p.a.
2017   8%  p.a.
2018   9%  p.a.
ab
2019 11%  p.a.

BASISZINS
für Investment

ab 5.000 €

2014   6,5%  p.a.
2015   6,5%  p.a.
2016   7,5%  p.a.
2017   8,5%  p.a.
2018   9,5%  p.a.
ab
2019 11,5%  p.a.

MINDESTZEICHNUNG

250 €

LAUFZEIT MINDESTENS

fünf volle Kalenderjahre

TEILNAHME AM VERLUST

Nein

ZINSAUSZAHLUNG

jährlich

WiRE Umwelttechnik Logo 

Hinweis: Dies ist eine Übersicht des Beteiligungsangebotes. Wir übernehmen keine Gewähr. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen zum Beteiligungsprodukt beinhalten die Beteiligungsbedingungen. Ausschließlich die Beteiligungsbedingungen sind maßgebend. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbei geführt wird. Die angebotene Beteiligung ist als unternehmerische Beteiligung mit speziellen Risiken – insbesondere dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und nicht gezahlter Mindestvergütungen sowie nicht ausgeschütteter Gewinnanteile - behaftet und die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Es besteht insbesondere bei Anbietern, die keiner Regulierung unterliegen, das Risiko des Ausfalles der Emittentin (Emittentinrisiko). Die Transaktionskosten (Provisionen und Gebühren) der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH sowie der übrigen an den Geschäften beteiligten Dienstleister haben einen negativen Einfluss auf die Gewinnchance. Da die Vergütung der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH umsatzabhängig ist, besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Plattformbetreiberin und dem/der Investor/-in im Hinblick auf die Häufigkeit der Geschäfte. Stand: Dezember 2014. Druckfehler, Änderungen, Irrtümer vorbehalten. Es gelten die Beteiligungsbedingungen der  WiRE Umwelttechnik GmbH.

 

Beispielszenario eines Investments

  250 € 1.000 € 2.500 € 5.000 €
Beispieljahr 2015 
Investment    250 € x 5 % 
Investment 1.000 € x 5,5 %
Investment 2.500 € x 6 %
Investment 5.000 € x 6,5 %

12,50 €




55,00 €




150,00 €




325,00 €
Beispieljahr 2016  
Investment    250 € x 6 % 
Investment 1.000 € x 6,5 %
Investment 2.500 € x 7 %
Investment 5.000 € x 7,5 %

15,00 €




65,00 €




175,00 €




375,00 € 
Beispieljahr 2017 
Investment    250 € x 7 % 
Investment 1.000 € x 7,5 %
Investment 2.500 € x 8 %
Investment 5.000 € x 8,5 %

17,50 €



75,00 € 



200,00 €




425,00 € 
Beispieljahr 2018 
Investment    250 € x 8 % 
Investment 1.000 € x 8,50 %
Investment 2.500 € x 9 %
Investment 5.000 € x 9,5 %

20,00 €
 


85,00 € 



220,00 €




475,00 € 
Beispieljahr 2019 
Investment    250 € x 10 % 
Investment 1.000 € x 10,50 %
Investment 2.500 € x 11 %
Investment 5.000 € x 11,5 %

25,00 €
 


105,00 € 



275,00 €




575,00 € 
Rückführung Darlehen 250,00 € 1.000,00 € 2.500,00 € 5.000 € 
Gesamtreturn nach
beispielsweise 5 vollen Jahren in €
340,00 € 1.385,00 € 3.520,00 € 7.175,00 € 
Rendite gesamt nach
beispielsweise 5 vollen Jahren in €
90,00 € 385,00 € 1.020,00 € 2.175,00 € 
Mögliche Rendite gesamt
in 5 Jahren in %
36 % 38,50 % 40,80 % 43,50 % 
Mögliche Rendite gleichmäßig
auf 5 Jahre verteilt in %
7,20 % 7,70 % 8,16 % 8,70 % 
Hinweis: Dies ist eine Übersicht des Beteiligungsangebotes. Wir übernehmen keine Gewähr. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen zum Beteiligungsprodukt beinhalten die Beteiligungsbedingungen. Ausschließlich die Beteiligungsbedingungen sind maßgebend. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbei geführt wird. Die angebotene Beteiligung ist als unternehmerische Beteiligung mit speziellen Risiken – insbesondere dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und nicht gezahlter Mindestvergütungen sowie nicht ausgeschütteter Gewinnanteile - behaftet und die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Es besteht insbesondere bei Anbietern, die keiner Regulierung unterliegen, das Risiko des Ausfalles der Emittentin (Emittentinrisiko). Die Transaktionskosten (Provisionen und Gebühren) der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH sowie der übrigen an den Geschäften beteiligten Dienstleister haben einen negativen Einfluss auf die Gewinnchance. Da die Vergütung der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH umsatzabhängig ist, besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Plattformbetreiberin und dem/der Investor/-in im Hinblick auf die Häufigkeit der Geschäfte. Stand: Dezember 2014. Druckfehler , Änderungen, Irrtümer vorbehalten. Es gelten die Beteiligungsbedingungen der WiRE Umwelttechnik GmbH.

Zusammenfassung des Angebotes | Eckdaten der Kapitalanlage

Emittentin

WiRE Umwelttechnik GmbH

Rechtsform/Registergericht

Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 159716.

Sitz/Geschäftsanschrift

Kolpingring 18a, 82041 Oberhaching

Geschäftsführung

Herr Martin Reh

Geschäftstätigkeit

Erstellung von Marketingkonzepten sowie Handeln mit Waren aller Art, insbesondere Maschinen, soweit dies genehmigungsfrei ist. Eine gesonderte staatliche Aufsicht besteht nicht.

Art der Kapitalanlage

Unternehmerische Kapitalanlage in Form eines Nachrangdarlehens mit Stufenzins und qualifiziertem Nachrang (einschließlich Zahlungsvorbehalt).

Das Darlehen beinhaltet einen Rangrücktritt der Zahlungsansprüche der Anleger gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten des Unternehmens im Falle der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmen sowie Zahlungsvorbehalte.
Zahlungen können nur verlangt werden, wenn hierdurch bei dem Unternehmen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (siehe § 8 der Darlehensbedingungen).
Die weiteren Merkmale der Kapitalanlage sind in den Darlehensbedingungen der WiRE Umwelttechnik GmbH (Stand: Dezember 2014) enthalten.

Der Vertragsschluss kommt mit Annahme des Zeichnungsantrags durch die Geschäftsführung des Unternehmens zustande.

Name der Tranchenbezeichnung

Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage)

Emissionsvolumen

250.000 €

Fundingschwelle

Es gibt keine Fundingschwelle.

Ausgestaltung

  • Nachrangdarlehen

  • Anspruch auf Zinszahlung

  • Anspruch zur Rückzahlung zum valutierten Darlehensbetrag

Finanzreport

Ja, quartalsweise Information der Investoren durch das Projektunternehmen

Mindestzeichnungssumme

250 €

Einzahlung, Gewährungszeitpunkt

Agio

es wird kein Agio erhoben.

Gewährungszeitpunkt

Das Darlehen gilt am Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf einem Konto der Emittentin als gewährt

Laufzeit, Rückzahlung, Veräußerung, Übertragung

Laufzeit

Mindestens fünf volle Kalenderjahre ab dem Gewährungszeitpunkt, unbefristet.

Kapitalrückzahlung

 

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt nach Ablauf der Laufzeit vorbehaltlich § 8 zum valutierten Darlehensbetrag. Die Rückzahlung ist am vierzehnten Bankarbeitstag nach Ablauf der Laufzeit zur Zahlung fällig. 

Handelbarkeit | Übertragung an Dritte

Abtretung mit Zustimmung der Gesellschaft möglich.
Kein Zweitmarkt für Handel.

Regelung bei Tod

Bei Tod des Investors treten die Erben oder Vermächtnisnehmer an seine Stelle

Zinsen und Fälligkeit

Zinssatz

Die Nachrangdarlehen werden vorbehaltlich des § 8 während der Laufzeit (§ 5) mit

a)    5% p.a. bis zum 31. Dezember 2015,

b)    6% p.a. vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016,

c)    7% p.a. vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017,

d)    8% p.a. vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

e)    10% p.a. ab dem 01. Januar 2019,

jeweils bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag, verzinst. Der jeweilige Zinssatz erhöht sich ab einem valutierten Darlehensbetrag von einschließlich

a)    Euro 1.000,- bis Euro 2.499,- um 0,5% p.a.,

b)    Euro 2.000,- bis Euro 4.999,- um 1% p.a. und

c)    Euro 5.000,- um 1,5% p.a..

Zinslauf

Der erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet am 31. Dezember 2015. Folgende Zinsläufe (volle Zinsläufe) beginnen jeweils am 01. Januar eines Kalenderjahres und enden am 31. Dezember desselben Kalenderjahres. Ab Laufzeitende bis zur Rückzahlung wird das Darlehen nicht verzinst.

Sind Zinsen abweichend von Abs. 2 für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Zinslauf zu zahlen, werden die Zinsen anteilig und taggenau nach der Methode act/act berechnet. Dies gilt insbesondere für das Kalenderjahr 2014, wenn und soweit der Gewährungszeitpunkt in dieses fällt. Ab Laufzeitende bis zur Rückzahlung wird das Darlehen nicht verzinst.

Zahlung der Zinsen

Basiszins jährlich. Bei Zahlung anteiliger Zinsen taggenau. Berechung nach Methode act/act .

Zinszahlungstermin | Fälligkeitstag

Die Zahlung der Zinsen für einen abgelaufenen Zinslauf ist jeweils nachträglich am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes zur Zahlung fällig (Fälligkeitstag). 

Kündigung

Kündigung

Das Nachrangdarlehen kann sowohl durch den Darlehensgeber als auch durch die Darlehensnehmerin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet nach fünf vollen Kalenderjahren am 31. Dezember. Nachfolgend ist eine Kündigung jeweils zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres zulässig.

Einvernehmliche Beendigung, Vorfälligkeitsentschädigung

Kündigung durch Darlehensgeber

Der Darlehensgeber kann in begründeten Fällen die Aufhebung der Nachrangdarlehen bei der Darlehensnehmerin beantragen. Die Darlehensnehmerin kann frei über die Annahme eines solchen Antrags entscheiden. Beabsichtigt die Darlehensnehmerin, einem solchen Antrag zuzustimmen, haben sich die Parteien einvernehmlich über die Konditionen der Auflösung zu einigen. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von bis zu 12% des gezeichneten Darlehensbetrags zu erheben. Dem Darlehensgeber bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht angemessen ist. Auch im Fall der einvernehmlichen Beendigung gelten die Regelungen des § 8.

Gewinnbeteiligungen

Gewinnbeteiligung

 Es gibt keine Gewinnbestiligung.

Bonuszins nach Exit

 Es gibt keinen Bonuszins.

Nachrangigkeit, Zahlungsvorbehalt, Verlustbeteiligung, Risiko

Nachrangvereinbarung

Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Darlehensnehmerin im Rang zurück. Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin oder der Liquidation der Darlehensnehmerin erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger bedient.

Zahlungsvorbehalt

Die Ansprüche aus den Nachrangdarlehen, insbesondere auf Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages, stehen unter dem Vorbehalt, dass bei der Darlehensnehmerin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Das Vorliegen der Zahlungsvorbehalte ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Zwischenübersicht), deren Stichtag maximal einen Monat vor dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt liegt, nachzuweisen. Können aufgrund der Zahlungsvorbehalte Zinszahlungen und die Rückzahlung des Kapitals durch die Darlehensnehmerin nicht erfolgen, sind diese bei Wegfall der Zahlungsvorbehalte drei Monate nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin nachzuholen. Das heißt, dass die Zahlungsansprüche aus dem Nachrangdarlehen wieder aufleben, wenn der Zahlungsvorbehalt weggefallen ist. Der Nachzahlungsanspruch entfällt mit Ablauf des vierten Jahres nach Beendigung der Laufzeit. 

Verlustbeteiligung

Keine Verlustbeteiligung

Nachschusspflicht

Keine Nachschusspflicht

Maximalrisiko

Mit dieser Kapitalanlage ist das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlender Zinsen und etwaiger nicht gezahlter Gewinnanteile und/oder Schlussboni verbunden.

Haftung des Anlegers

Bis zur Höhe des gezeichneten Darlehensbetrages zzgl. Agio, keine Nachschusspflicht

Angesprochene Anlegerkreise

Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die ihren Wohnsitz bzw. Gesellschaftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und bereit sind, Finanzierungsverantwortung für die Emittentin zu übernehmen.

Zahlungen, Steuern

Besteuerung

Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Soweit die Darlehensnehmerin nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zum Einbehalt von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf derartige Verpflichtungen der Darlehensgeber.

Hinweis: Dies ist eine Übersicht des Beteiligungsangebotes. Wir übernehmen keine Gewähr. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen zum Beteiligungsprodukt beinhalten die Beteiligungsbedingungen. Ausschließlich die Beteiligungsbedingungen sind maßgebend. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbei geführt wird. Die angebotene Beteiligung ist als unternehmerische Beteiligung mit speziellen Risiken – insbesondere dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und nicht gezahlter Mindestvergütungen sowie nicht ausgeschütteter Gewinnanteile - behaftet und die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Es besteht insbesondere bei Anbietern, die keiner Regulierung unterliegen, das Risiko des Ausfalles der Emittentin (Emittentinrisiko). Die Transaktionskosten (Provisionen und Gebühren) der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH sowie der übrigen an den Geschäften beteiligten Dienstleister haben einen negativen Einfluss auf die Gewinnchance. Da die Vergütung der DMI Deutsche Mikroinvest GmbH umsatzabhängig ist, besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Plattformbetreiberin und dem/der Investor/-in im Hinblick auf die Häufigkeit der Geschäfte. Stand: Dezember 2014. Druckfehler , Änderungen, Irrtümer vorbehalten. Es gelten die Beteiligungsbedingungen der WIRE UMWELTTECHNIK GmbH.

 

Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen spielen als Finanzierungsmischling eine bedeutende Rolle im Bereich des Mezzanine-Kapitals. Das Nachrangdarlehen ist ein Darlehen an ein Unternehmen.

Als Entgelt für die Überlassung des Darlehens wird ein fester Zins vereinbart. Der Begriff "Nachrang" bedeutet, dass die Rückerstattung des Darlehens im Falle einer Liquidation oder Insolvenz erst dann erfolgen darf, wenn alles nicht nachrangige Fremdkapital bedient wurde. Alle Nachrangdarlehen müssen aber vor der Entnahme von Eigenkapital bedient werden.

Von der stillen Beteiligung unterscheidet sich das Nachrangdarlehen insbesondere dadurch, dass der Darlehensgeber nicht selbst am Unternehmen beteiligt ist. Er hat keinen Einfluss auf die Unternehmensgeschäfte.

Vorteil:

Eine Beteiligung des Darlehensgebers am Verlust des Unternehmens ist ausgeschlossen.

Zinserträge sind beim Investor Einkünfte aus Kapitalvermögen.

 

Informationsbereitsstellung

Alle Informationen aus diesem Expose werden dem interessierten Geschäftspartner oder Kapitalgeber ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und sollen nicht als Verkaufsangebot verstanden werden.
Stand: Dezember 2014

Risikobelehrung

Bei diesem Angebot zur Beteiligung mit einem Nachrangdarlehen handelt es sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit Risiken. Eine Kapitalanlage in eine Unternehmensbeteiligung stellt wie jede unternehmerische Tätigkeit ein Wagnis dar. Somit kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Der Kapitalanleger sollte stets einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können. Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge.

 

 Allgemeiner Hinweis

Im Folgenden werden die Risikofaktoren dargestellt, die für die Bewertung des Marktrisikos der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) von ausschlaggebender Bedeutung sind sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen aus den Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) gegenüber den Anlegern nachzukommen. Die Darstellung der Risikofaktoren ersetzt nicht die gegebenenfalls notwendige Beratung durch fachlich geeignete Berater. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund dieser Risikofaktoren getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Es wird empfohlen, gegebenenfalls Beurteilungen von fachlich geeigneten Beratern einzuholen.

Im Folgenden werden die aus Sicht der Emittentin wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken, die sich grundsätzlich aus ihrer Geschäftstätigkeit sowie aus dem Erwerb der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) ergeben können, dargestellt.

Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Risiken sich aus der individuellen Situation des Anlegers sowie aus bisher unbekannten oder als unwesentlich erachteten Sachverhalten ergeben können.

Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, ihre vertraglich vereinbarten Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) gegenüber den Anlegern zu bedienen.

Im ungünstigsten Fall kann es zu einer Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen.

Maximalrisiko

Das Hauptrisiko des hier angebotenen Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin. Deshalb verbindet sich mit dieser Kapitalanlage das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlender Zinsen. Dieses Risiko besteht vornehmlich

  • bei einer Insolvenz der Emittentin, da Ansprüche der Anleger in der Insolvenz nachrangig sind, und
  • im Falle einer stark negativen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin, da Ansprüche der Anleger auf Zahlungen nicht bestehen, wenn hierdurch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin herbeigeführt werden würde (vgl. § 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage).

Insbesondere bei einer Finanzierung des Erwerbs des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) durch einen Kredit kann es zudem über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus auch zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen, da die aufgenommenen Fremdmittel (Kredit) einschließlich der verbundenen Kosten trotz des Teil- und Totalverlustes des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) einschließlich noch nicht gezahlter Zinsen weiterhin zurückzuführen sind.

Es wird keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des Anlegers übernommen.

 

Anlagegefährdende Risiken

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, durch deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse durch die Emittentin nicht erzielt werden und im ungünstigsten Fall zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers führen können.

Geschäftstätigkeit

Erstellung von Marketingkonzepten sowie Handeln mit Waren aller Art, insbesondere Maschinen, soweit dies genehmigungsfrei ist. Eine gesonderte staatliche Aufsicht besteht nicht. 

Lange Entscheidungszeiten

Ein Teil der Kundenzielgruppe umfasst Städte und Gemeinden, die ihre Straßenbeleuchtung umrüsten müssen. Entscheidungswege auf kommunaler Ebene dauern oft länger. Sollten sich hier unvorhergesehener Weise, zukünftig Entscheidungsprozesse länger als geplant hinziehen, kann dies Auswirkung auf die Auslieferung und Installation von Systemen haben und Einfluss auf die Rentabilität des Unternehmens und die Auszahlung von Renditen.

Verzögerungen bei Inbetriebnahme

Sollte sich die Inbetriebnahme von verkauften System durch die Kunden verzögern, kann dies Auswirkung auf die Auslieferung und Fakturierung von Systemen haben und Einfluss auf die Rentabilität des Unternehmens und die Auszahlung von Renditen.

Reparatur- und Instandhaltungskosten, Gewährleistung

Die Komplettsysteme werden in der Regel inkl. Service vom Kunden abgeschlossen. Sollten sich wider Erwarten technische Probleme der verbauten Elemente ergeben, kann dies gegebenenfalls zu Material- oder Personalmehrkosten führen, die eventuell nicht auf Zulieferer abgewälzt werden können. Dies kann negative Auswirkung auf die Rentabilität des Unternehmens und die Auszahlung von Renditen haben

Insolvenz von Vertragspartnern

Sollten Vertragspartner, insbesondere Zulieferer maßgeblicher Bauelemente, aus betrieblichen Gründen inklusive Insolvenz ausfallen, und ihren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, kann dies Auswirkungen auf laufende Angebote oder bestehende, vor der Auslieferung stehende Projekte haben. Dies kann negative Auswirkung auf die Auftragsabwicklung und Fakturierung und damit die Rentabilität des Unternehmens haben und die Auszahlung von Renditen ganz oder teilweise gefährden.

Preisverfall bei LED Leuchten

Durch die immer stärkere Verbreitung von LED Systemen, kann es auf Dauer zum Preisverfall kommen. Da LEDs eine Komponente der Beleuchtungssysteme sind, kann dies zu niedrigeren Preisen der Gesamtsysteme führen und eventuell Auswirkungen auf die vereinnahmte Marge haben und damit die Rentabilität der Systeme negativ beeinflussen.

Vertriebspartner

Das Vertriebskonzept setzt auch auf die Einbindung externer bundesweiter Vertriebspartner. Ein langsamerer Akquiseerfolg von Vertriebspartnern kann sich negativ auf die Absatz und Umsatzplanung auswirken. Dies kann negative Auswirkung auf die Auftragsabwicklung und Fakturierung und damit die Rentabilität des Unternehmens haben und die Auszahlung von Renditen ganz oder teilweise gefährden.

Vertrieb der Darlehen

Für die Platzierung der mit diesem Online Exposé angebotenen Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) besteht keine Platzierungsgarantie. Zur Aktivierung des Vertriebs wäre die Emittentin möglicherweise angewiesen, höhere als die kalkulierten Vertriebsprovisionen zu vereinbaren, weitere Marketingmaßnahmen zu ergreifen bzw. zusätzliche oder abgeänderte Produktvarianten zu entwickeln. Derartige Maßnahmen sind üblicherweise mit z.T. erheblichen Kosten verbunden, wodurch vor allem Nebenkosten ansteigen würden und dies sich auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken können, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) vorzunehmen.

Außerdem besteht am außerbörslichen Kapitalmarkt ein umfassendes Angebot an alternativen Produkten, so dass nicht auszuschließen ist, dass es der Emittentin nicht gelingt, ausreichende Vertriebskapazitäten zu akquirieren. Dies hätte einen verminderten Zufluss von Anlegergeldern zur Folge, was sich auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken könnte, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) vorzunehmen.

Liquidität

Das Erreichen der Gewinnziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben darüber hinaus die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Es besteht folglich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin möglicherweise die Zahlung von Zinsen und/oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Des Weiteren besteht keine Sicherheit hinsichtlich der angenommenen Ertragserwartungen, so dass auf die oben beschriebenen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin hinzuweisen ist, die für Anleger zu den dort beschriebenen negativen Folgen führen können.

Kürzungs- und Schließungsmöglichkeit

Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Insoweit besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht die gezeichnete Darlehenshöhe zugeteilt wird und die Anlage eine geringere als die bei der Zeichnung erwartete Rendite aufweist.

Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Kapitalanlage vor der Zeichnung der gesamten Tranche ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Dies kann dazu führen, dass nicht die angestrebten Erträge für die Emittentin und damit auch für den Anleger erwirtschaftet werden können.

Schlüsselpersonen

Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirt­schaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage)vorzunehmen.

Steuern

Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können für die Emittentin nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder Ertragslage der Emittentin haben und somit die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage)vorzunehmen.

Gesetz

Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Aufgrund dessen besteht das Risiko, dass die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) vorzunehmen.

Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung

Nach der Abgabe der Zeichnungserklärung ist ein Rücktritt vom Vertrag bzw. Widerruf der Erklärung – soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben – nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) ist durch den Anleger nicht möglich. Der von dem Anleger eingezahlte Nennbetrag unterliegt demnach einer mittelfristigen Bindungsdauer. Die Emittentin kann die Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage)vollständig oder quotal zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Sofern die Emittentin ihr Kündigungsrecht ausübt, obwohl der Anleger das Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage)beibehalten möchte, besteht für ihn das Risiko, dass seine Anlage eine geringere als die von ihm erwartete Rendite aufweist.

Aufsichtsrechtliches Umfeld

Es besteht das Risiko, dass die Emittentin aufgrund geplanter und/oder künftiger aufsichtsrechtlicher Beschränkungen und/oder Regulierungen und/oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nicht in der Lage ist, die Anlagepolitik der Kapitalanlage umzusetzen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher Maßnahmen und/oder Erfordernisse gezwungen wäre, die Anlagepolitik der Kapitalanlage zu ändern und/oder weitere Erfordernisse zu erfüllen. Eine Änderung der Anlagepolitik der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) und/oder die Erfüllung weiterer Erfordernisse könnten dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) und der Emittentin nicht den Erwartungen der Emittentin wie bei Umsetzung der ursprünglichen Anlagepolitik entspricht. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin keine oder weniger Erträge erwirtschaftet, was sich auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken könnte, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) vorzunehmen.

Zahlungsvorbehalte

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage), wenn durch diesen Anspruch oder Zahlungen auf diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde (vgl. Bedingungen des Nachrangdarlehens ). Daher ist das Entstehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust für den Anleger zur Folge.

Rangstellung

Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln.

Im Falle der Liquidation der Emittentin sind die nachrangigen Ansprüche der Anleger erst nach einer etwaigen Befriedigung dinglich besicherter Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger (z.B. Lieferanten) zu bedienen.

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) zur Folge.

Mitwirkungs- und Vermögensrechte

Die Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin auf laufende Zinszahlungen und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Die Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in Bezug auf die Emittentin.

Verwässerung

Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das im gleichen Rang mit den Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) steht oder im Rang vorgeht. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht, so dass das Risiko besteht, dass die Höhe der Zinszahlungen durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfallen.

Einlagensicherung

Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) sind keine Kapitalanlagen, für die eine gesetzliche Einlagensicherung besteht.

 

Anlegergefährdende Risiken

Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Verlust des Darlehensbetrages des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können.

Handelbarkeit, Übertragbarkeit

Die angebotenen Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) sind mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung frei übertragbar. Die Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) sind jedoch nicht an einem organisierten Markt handelbar. Ihre Veräußerbarkeit ist insofern eingeschränkt. Eine Veräußerung der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) ist nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin möglich. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich kein Käufer findet, so dass der Anleger erst nach Kündigung des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) zum Ablauf der Mindestvertragsdauer ausscheiden und nicht vor der Kündigung über sein eingesetztes Kapital verfügen kann oder das Nachrangdarlehen der Serie nur zu einem geringeren Erlös veräußerbar ist.

Fremdfinanzierung

Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) ganz oder teilweise durch Fremdmittel zu finanzieren. Doch wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Risikostruktur der Anlage erhöht. Die Rückführung der Fremdmittel und die mit der Finanzierung verbundenen Zinszahlungen sind von dem Anleger zu bedienen, unabhängig von der Rückzahlung des Nachrangdarlehen der WiRE Umwelttechnik GmbH (unternehmerische Kapitalanlage) und der Leistung von Zinszahlungen durch die Emittentin.

Steuern und Gesetz

Trotz des grundsätzlich bestehenden sog. Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass Nachrangdarlehen der Serie von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kalkulierten Renditen nicht (mehr) erzielt werden können.

  • WiRE Umwelttechnik GmbH
  • Fundingschwelle: 0 €
  • Fundinglimit: 250.000 €
  • Unternehmensphase: Expansionsphase
  • Mindestzeichnung: 250 €
  • Beteiligungsart: Nachrangdarlehen
  • Investment noch 30 Tage möglich
  • Website: http://www.wire-umwelttechnik.de/

Für die Inhalte der jeweiligen Projekte sind ausschließlich die Emittenten verantwortlich.