Care-Energy Netzbetriebs- und Infrastruktur GmbH & Co. KG, Hamburg
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. KG im Sinne des § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften für kleine Personengesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von über 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR wurde in den Vorjahren analog der steuerlichen Vorschriften ein Sammelposten gebildet, welcher im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel Gewinn mindernd aufgelöst wird. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 24.729 TEUR ( i.V.: 1.198 TEUR) ausgewiesen. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 11 TEUR (i.V.: 2 TEUR) Das Haftkapital des Kommanditisten beträgt 1.000,00 EUR und ist voll eingezahlt. Die Komplementärin hat eine feste Kapitaleinlage von 5.000,00 EUR. Der Jahresüberschuss beträgt 1.725,21 EUR und wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 179 TEUR (i.V.: 177 TEUR). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 1 TEUR (i.V.: 0 TEUR). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 23.52823.528 TEUR TEUR ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Care-Energy Holding GmbH, Hamburg (vormals: mk-group Holding GmbH), mit einem gezeichneten Kapital von 500.000,00 EUR. Diese ist gleichzeitig geschäftsführendes Organ der Gesellschaft. Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist Herr Martin Richard Kristek, Kaufmann. Hamburg, den 04. Juli 2014
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.7.2014.