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Name Bereich Information V.-Datum
Staatsanwaltschaft Kassel
Gerichtlicher Teil Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
5633 Js 31241/13
19.08.2014
 
 

Staatsanwaltschaft Kassel

5633 Js 31241/13 - 15.08.2014

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel, Az. 5633 Js 31241/13, gegen
Filmon Kesete,
geb. am 25.11.1989 in Dekandu, Eritrea
wohnhaft Hans Böckler-Str. 28, 34121 Kassel

wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 222.400 Euro des Amtsgerichts Kassel, Az. 200 Gs 1850/13 5633 Js 31241/13 vom 18.03.2013, gegen
Filmon Kesete,
geb. am 25.11.1989 in Dekandu, Eritrea
wohnhaft Hans Böckler-Str. 28, 34121 Kassel

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

gezeichnet

 

Strege - Rechtspflegerin -

 

Anlage:

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte

Wichtige verfahrenstechnische Hinweise für Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat in der vorliegenden Strafsache neben den Strafverfolgungsermittlungen zugunsten der Tatverletzten auch die in der Anlage aufgeführten Vermögenswerte gemäß §§ 111 b ff StPO vorläufig gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatlichen Sicherungsmaßnahmen sollen den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen vollstrecken zu können.

Bitte beachten Sie bitte, dass Sie als Tatverletzter selbst aktiv werden müssen.

Auf die von der Staatsanwaltschaft Kassel vorläufig gesicherten Vermögenswerte können Sie lediglich im Wege der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung Zugriff nehmen.

Voraussetzung für jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist, dass Sie einen vollstreckbaren zivilrechtlichen Titel gegen den Schuldner erwirken. Als solche kommen Urteile, Vergleiche oder auch ein notarielles Schuldanerkenntnis in Betracht. Ausreichend ist auch als vorläufig vollstreckbarer Titel ein dinglicher Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO.

Auf der Grundlage eines solchen Titels können Sie in das bereits durch die Staatsanwaltschaft vorläufig gesicherte Vermögen die Zwangsvollstreckung betreiben.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gemäß § 804 Abs. 3 ZPO gilt auch in diesem Verfahren ohne Einschränkung. Dies bedeutet, dass das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, das durch eine spätere Pfändung begründet wird. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch aus §§ 111 g / h StPO. Sie eröffnen ausschließlich den Tatverletzten nach durchgeführter Zwangsvollstreckung die Möglichkeit in die Rangposition des Staates (der Staatsanwaltschaft) einzutreten.

Hierzu ist es erforderlich, dass Sie nach vollzogener Pfändung gem. §§ 111g / h StPO beim zuständigen Gericht den Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung stellen. Mit der gerichtlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung treten Sie in die Rangposition der Staatsanwaltschaft ein. Stellen mehrere Tatverletzte den Zulassungsantrag, so findet nunmehr wiederum § 804 Abs.3 ZPO Anwendung mit der Konsequenz, dass das frühere begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, das durch eine spätere Pfändung begründet wurde.

Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, verbunden mit dem Kostentragungsrisiko, liegt stets im Ermessen der Tatverletzten. Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches oder Rückzahlungsanspruches und die damit verbundene Kosten-Nutzen-Frage können Sie ggf. mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern. Haben Sie bitte Verständnis, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben können. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Rückfragen ab.

Nicht ausreichend sind die bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft oder lediglich die Rücksendung des ausgefüllten Rückantwortschreibens. Ein solches Vorgehen entfaltet keinerlei Rechtswirkung!

Wenden Sie sich daher ggf. bitte an einen Rechtsanwalt!

Das anliegende Rückantwortschreiben dient der Staatsanwaltschaft dazu, einen möglichst detaillierten Überblick über das Verhalten und die mögliche Durchsetzung der Ansprüche von Tatverletzten / Geschädigten zu erhalten. Senden Sie es bitte ausgefüllt und termingerecht zurück!

Drittschuldner Forderung/Recht Nähere
Beschreibung
Höhe Drittschuldnererklärung
Anerkennung in Höhe von
Kasseler Sparkasse
Wolfsschlucht 9
34117 Kassel
Kontoinhaber Filmon Kesete
Hans-Böckler-Str. 28
34121 Kassel
Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der vorhandenen Geschäftsbeziehung aus den Konten:
Konto-Nr. 0011813901
Konto-Nr.: 1071011904
Konto-Nr.: 3001518022 und Konto-Nr.: 1063273381
Konto-Nr.:
0011813901
Konto-Nr.: 1071011904
Konto-Nr.: 3001518022
und
Konto-Nr.:
1063273381
Gepfändet am
09.09.2013 in Höhe bis
zu 222.400 €
Drittschuldnererklärung ja
Anerkennung in Höhe von 24.924,54 €
TARGOBANK AG & Co. KGaA
Kasernenstraße 1
040213 Düsseldorf
Kontoinhaber
Filmon Kesete
Hans-Böckler-Str. 28
34121 Kassel
Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der vorhandenen Geschäftsbeziehung aus dem
Konto.-Nr.: 7182398249
Konto-Nr.: 182398249 Gepfändet am
09.09.2013 in Höhe bis
zu 222.400 €
Drittschuldnererklärung ja,
Konto befindet sich mit 23.957,97 € im Soll
BBBank eG
Herrenstr. 2-10
76133 Karsruhe
Kontoinhaber
Filmon Kesete
Hans-Böckler-Str. 28
34121 Kassel
Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der vorhandenen Gechäftsbeziehung aus den
Konten
Konto.-Nr.: 3007753071 und
Konto-Nr.. 7753071
Konten Nr.
3007753071
und
7753071
  Drittschuldnererklärung ja,
kein Guthaben