Gut so, denn selbst der Insolvenzverwalter wird über diesen Weg herausfinden müssen, wer Schuldner der Genossenschaft und wer Gläubiger der Genossenschaft ist. Gemeinsam mit
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Rechtsanwalt Jens Reime
und Rechtsanwalt Sascha Borowski
haben wir einen Telefonservice eingerichtet, um für Ihre Fragen zur Verfügung zu stehen. Hier geht es um Rechtsfragen, die eine IG nicht beantworten darf, sondern nur von zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt werden darf.
Zudem hat der Insolvenzverwalter, dafür recht herzlichen Dank, ebenfalls eine Hotline eingerichtet, um hier auch Fragen zu klären, die zu dem Verfahren gestellt werden, eine rechtliche Auskunft wiederum zu ihrem Verfahren darf er dann nicht geben, deshalb halten wir einen Kontakt mit den genannten Rechtsanwälten und Rechtsanwältin, im Endeffekt, dann für Sie als zielführender.
Folgende Rückrufnummer stehen Ihnen hier für Rückfragen zur Verfügung:
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
kostenfreie Service Hotline: 0800 00 60 151
Rechtsanwalt Jens Reime
Mitglied des Gläubigerausschusses der WSW Wohnsachwerte Genossenschaft
0800 77 42 667
Rechtsanwalt Sascha Borowski
kostenfrei 0800 79 58 424
Hier das uns bekannte Schreiben des Insolvenzverwalters:
Informationsschreiben Forderungsanmeldung Genossen v5
Möglich ist, dass Ihr Schreiben ein wenig im Inhalt davon abweicht, aber in der Konsequenz des Inhaltes wird es dann gleich sein.
Kommentar hinterlassen