WSW Wohnsachwerte eG ist in vorläufiger Insolvenz – in den Insolvenzverwalter haben wir kein Vertrauen

Published On: Freitag, 09.09.2022By Tags:

Natürlich haben wir uns in den letzten Tagen bemüht, eine „sichere Aussage zu bekommen“. Unserer Einschätzung nach, haben wir diese jetzt, von der Verfahren führenden Kanzlei, bekommen.

Zitat:

Vor diesem Hintergrund dürfen wir Ihnen grundsätzlich zu laufenden rechtlichen Vorgängen keine Auskünfte erteilen.

Zitat Ende

Nun, wir wussten eigentlich gar nicht, dass diese von uns angefragte Kanzlei das vorläufige Insolvenzverfahren hat bzw. führt. Im Gegenteil, wir haben dort auch andere Kanzleien angefragt, von denen wir aber die Nachricht erhalten haben, „Nein sagt uns nichts“. Hätte diese Kanzlei dann ja auch so schreiben können.

Möglicherweise hat diese Kanzlei aber auch deshalb bisher den Vorgang nicht veröffentlicht, da man Angst hat, dass einen hier die Anleger „überrennen könnten“. Diese Ansicht ist in diesem konkreten Fall sicherlich nicht unbegründet. Nur, dafür wird der Insolvenzverwalter ja bezahlt. Das wird keine „kleine stille Insolvenz werden“, dafür werden wir dann schon Sorge tragen.

Zudem kommt hinzu, dass es sich hier möglicherweise um eine „Gefälligkeitsentscheidung des Insolvenzgerichtes Weiden handeln könnte“, auch wenn man dies natürlich immer bestreiten wird. Na gut, können wir mit leben. Den Zuschlag hat ihre eine Kanzlei bekommen, dessen „Leader“ man als durchaus bekannten Politiker in Bayern bezeichnen kann. Wie heißt es so schön, Vitamin B schadet nur dem, der es nicht hat.

Womit wir nicht leben können ist aber, dass die Anleger hier im Unklaren gelassen werden. Jene 12.000 Anleger, die nun um das bangen, was möglicherweise auf sie zukommen wird. Genau dies verlangt aber hier aus unserer Sicht eine Offenheit vom, vom Amtsgericht Weiden bestimmten Insolvenzverwalter, die in anderen Verfahren möglicherweise nicht so wichtig ist. Hier haben wir Menschen, die „betrogen und über den Tisch gezogen wurden“, die zum Teil nicht wissen, dass sie überhaupt einen solchen Vertrag haben.

Die im Insolvenzverfahren, auch wenn es nur eine vorläufige Insolvenz ist, führende Kanzlei sollte nun endlich aufhören mit dem Versteckspiel, und den Beschluss vom Amtsgericht Weiden endlich veröffentlichen lassen, sonst setzt man sich noch mehr der Gefahr aus, dass man dort im Hintergrund „Mauscheleien“ vermutet.

Hier geht es möglicherweise um einen hohen 8-stelligen Betrag, den der Insolvenzverwalter von den betroffenen Anlegern einfordern könnte, von Menschen, die eh wenig haben. Da braucht es einen Insolvenzverwalter, der mit Augenmaß und Empathie mit den Menschen redet und Lösungen findet, die dann nicht in Privatinsolvenzen enden.

Das hat zum Beispiel die Kanzlei Tiefenbacher im Verfahren der Geno eG hervorragend gelöst. Wir werden unsere Stimme immer dann erheben, wenn wir der Meinung sind, dass da etwas gegen die investierten Genossen laufen könnte.

Natürlich haben wir auch mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen telefoniert, denn er war einer der wichtigen Anlegeranwälte in Sachen Geno eG, und uns ist bekannt, dass er bereits weit über 100 Mandate in Sachen WSW hat.

Rechtsanwalt Reime beteuerte nochmals, dass er den vorläufigen Insolvenzbeschluss nicht kenne würde, und auf unseren Hinweis hin nun auch selber beim Amtsgericht Weiden anfragen werde, denn natürlich würde auch sich gerne frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter ins Benehmen setzen, um ihm seine Erfahrungen aus dem Vorgang Geno eG zur Verfügung zu stellen.

Wir werden auch jetzt natürlich nicht locker lassen mit unserer Recherche, denn wir wollen den kompletten Insolvenzbeschluss haben und wollen wissen, warum der aktuelle Beschluss bis jetzt nicht veröffentlicht wurde.

 

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