Viele Diskussionen haben wir in den letzten Tagen geführt, nachdem wir unseren Bericht zur WSW Wohnsachwerte eG und der Insolvenzeröffnung veröffentlicht hatten.
Einem sehr merk-würdigen Vorgang, eine erste Gläubigerversammlung dann anzusetzen, wenn die Gläubiger kaum Forderungen angemeldet haben, anmelden konnten und zudem in einer Zeit, wo keiner an ein Insolvenzverfahren denkt, denn es ist Weihnachtszeit, Neujahr und in einigen Bundesländern am 6. Januar sogar noch Feiertag.
Steckt da taktisches Kalkül dahinter?
Natürlich ist der Insolvenzverwalter hier sicherlich froh, wenn er in seinem Amt von den Gläubigern bestätigt wird, denn das ist gleichzeitig mit Millioneneinnahmen verbunden für ihn. Das Geschäft lässt man sich natürlich nicht gerne vermiesen.
Genau das ist aber auch der Grund, warum der Insolvenzverwalter unserer Meinung nach, möglicherweise mit gezinkten Karten spielt, denn er weiss natürlich, dass zu Beginn eines Insolvenzverfahrens nur wenige Gläubiger sich melden, heißt, er hat eine viel komfortablere Position, als wenn er erst einmal „unangenehme Briefe versendet“, ja sogar verwenden muss.
Es ist völlig klar, dass der Insolvenzverwalter viele Genossen auffordern wird, die noch offenen Beiträge aus einem rechtsgültig zustandegekommenen Vertrag sofort zu bezahlen.
Nur ganz klar, das sagt er jetzt natürlich noch nicht, denn wie gesagt, es geht ja um viel Geld für ihn, sehr viel Geld. Man muss jedem Insolvenzverwalter auf die Finger schauen, denn Insolvenzverwalter sind von Hause aus, nicht sehr mitteilungsbedürftig. Im Gegenteil, jede Frage fassen die oft als Beleidigung auf.
Nun ist es eben wichtig, dass es genügend Vollmachten von betroffenen Gläubigern gibt, damit der Insolvenzverwalter nicht machen kann, was er will. Was Sie tun können? Nun, folgen sie dem nachfolgenden Link.
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