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Wucherzinsen der Banken bei Dispokrediten

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Banken leihen sich bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Geld für derzeit 0,05 Prozent und verlangen für den Dispo bis zu 14,25 Prozent. Das ist Wucher und muss per Gesetz gestoppt werden. Auch die Politik hat das endlich erkannt: So hatte Bundesminister Heiko Maas bereits im März 2014 angekündigt, sich für die Senkung der Dispozinsen einzusetzen. Die Bankkunden müssten seiner Meinung nach schon vorher über die hohen Zinsen informiert werden. Außerdem möchte er die Dispozinsen im Internet vergleichbar machen, damit Verbraucher wissen, was auf sie zukommen kann und Banken stärker untereinander konkurrieren. Auch Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks hatte im August dieses Jahres nochmals an die Kreditinstitute appelliert, die Zinssätze spürbar zu senken.

Wer seinen Dispositionskredit überzieht, bekommt nach unserer Beobachtung meistens nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr dulden die Banken eine weitere Überziehung ihrer Kunden, um richtig Kasse zu machen. Der Zinssatz für diese geduldete Überziehung liegt in der Regel immer über dem Zinssatz, der für Schulden innerhalb des Dispos zu zahlen ist. Bei manchen Banken findet ein Umdenken statt. So hat beispielsweise die ING DiBa ihren Überziehungszins gestrichen und den Dispozins auf 7,85 Prozent gesenkt. Und auch andere Kreditinstitute haben in den vergangenen Monaten ihre Überziehungszinsen reduziert. Dafür verlangen Sie aber höhere Kontoführungsgebühren.

Eine Erhebung der Stiftung Warentest zeigt: Knapp 250 von 1.504 untersuchten Banken haben ihren Dispozins seit dem Vorjahr um mindestens einen Prozentpunkt gesenkt. Die Tester ermittelten Zinsunterschiede von fast 10 Prozentpunkten. Den günstigsten Dispozins verlangt die Deutsche Skatbank mit 4,90 Prozent, 14,25 Prozent zahlen hingegen Kunden mit schlechter Bonität bei der Volksbank Westenholz und der Raiffeisenbank Weil und Umgebung. Der Durchschnitt der Dispozinsen liegt bei 10,65 Prozent.

Extraentgelte für Verfügungen

Darüber hinaus verlangen viele Geldhäuser allerdings noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 4 bzw. 5 Euro pro Posten. Die Commerzbank beispielsweise bezeichnete dieses Vorgehen als „risikoadäquate Kostenstruktur” und meint, wer sein Dispolimit überziehe, sei eben ein besonders wackeliger Kunde und müsse daher mehr bezahlen. Auch die Targobank glaubte, die Gebühren mit „höheren Kosten und Risiken” rechtfertigen zu können.

Wenn Ihnen in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der geduldeten Überziehung zusätzlich Gebühren pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, können Sie von Ihrer Bank eine Erstattung verlangen. Das gilt auch rückwirkend für drei Jahre. Nutzen Sie unseren Musterbrief für Ihren Erstattungsanspruch (Download 90 Cent).

Wir finden, es ist sozial diskriminierend, wenn arme Bankkunden noch einmal extra zur Kasse gebeten werden und sind gegen die Commerzbank und die Targobank gerichtlich vorgegangen.

Commerzbank und Targobank vor Gericht

Die Commerzbank AG darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Mit Zähnen und Klauen verteidigte die mit Staatshilfe in Milliardenhöhe unterstützte Commerzbank ihre Praxis und gab eigens zur Rechtfertigung dieser Gebührenschinderei eine Marktforschungsstudie in Auftrag. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt stellte fest, dass die Ausführung einer Überweisung in der „geduldeten Überziehung“ keinen besonderen Aufwand darstelle. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten. Die Prüfung, ob eine Überweisung zu Lasten eines Kontos ausgeführt werde, liege allein im Interesse der Bank. Daher sei die Klausel unangemessen und rechtswidrig. (Urteil vom 4. August 2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank legte hiergegen zunächst Nichtzulassungsbeschwerde ein, nahm diese aber zurück. Das Urteil wurde dadurch im März 2011 rechtskräftig.

Auch der Targobank AG (vormals Citibank) wurde vom Landgericht Düsseldorf auf unsere Klage hin eine Klausel untersagt, wonach Kunden für Verfügungen über das Limit hinaus 4 Euro extra zahlen sollten. Das Gericht vermisste ein sachgerechtes Verhältnis zwischen Leistung und Entgelt und stufte die Kosten ebenfalls als unangemessen ein. Diese Regelung könne überdies zu absurden Ergebnissen führen, wenn zum Beispiel der Dispositionskredit nur um einen geringen Betrag und kurze Zeit überschritten werde und in diesem kurzen Zeitraum viele Überweisungen getätigt würden. Das Urteil datiert vom 23. Juni 2010, ist aufgrund einer von der Bank eingelegten und dann wieder zurückgenommenen Berufung erst seit dem 30. September 2011 rechtskräftig (Az. 12O 313/09).

Unser Rat

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich gerne an unsere Finanzexperten. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.

Stand vom Dienstag, 16. September 2014

Quelle:VZ HH

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