Neues in der Posse um Wulff.
Der Bundespräsident lässt über seinen Anwalt erneut in die freie Berichterstattung eingreifen. Diesmal handelt es sich um die angeblich kostenlose Nutzung eines Privatwagens. Wulffs Anwalt lies jegliche Berichterstattung per Gerichtsbeschluss verbieten. Nach Angaben des Anwalts erließ das Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die «Berliner Zeitung» und die «Frankfurter Rundschau».
Zuvor hatten beide Zeitungen berichtet, dass das Ehepaar Wulff einen Wagen vom Typ Audi Q3 schon im Sommer 2011 offenbar kostenlos hatte fahren dürfen. Und das, obwohl das Modell noch gar nicht auf dem Markt war. Dies hatte Wulff über seinen Anwalt als «gezielte Falschberichterstattung» zurückgewiesen.
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