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Wurde Carolin Schreck von Mitarbeitern des Dresdner Inneministerium gewarnt?

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geralt / Pixabay
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Nun, wir hatten ja bereits vor Wochen darüber spekuliert, dass die Entscheidung zur Zulassung der AfD Kandidatenliste zur sächsischen Landtagswahl aus unserer Sicht nicht ohne „Rücksprache“ mit der Staatsregierung getroffen worden sein kann.

Möglich, dass sich unsere Einschätzung nun bestätigt, denn man hat unserer Redaktion eine Notiz zugespielt, die genau dies belegt.

Nach der unserer Redaktion vorliegenden Notiz, wurde Caroline Schreck aus dem sächsischen Innenministerium davor gewarnt, eine Entscheidung so zu treffen, wie sie diese dann im Anschluss trotzdem wohl dann getroffen hat, was dann letztlich wieder zur Verfassungsbeschwerde der AfD Sachsen beim sächsischen Landesverfassungsgerichtshof geführt hat.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte dann in einer ungewöhnlich scharfen Form auch die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses, in seinem Urteil, kritisiert.

Möglich aber auch, dass der gesamte Vorgang dann erst vom neuen sächsischen Landtag in Dresden aufgearbeitet werden kann und wird, dann wenn die sächsische AfD auch ihre Ankündigung  wahr macht und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu dem Vorgang beantragt.

Möglich, dass genannte Carolin Schreck dann schon gar nicht als Präsidentiin des sächsischen statistischen Landesamtes in ihrem Amt ist. Ein Amt, welches Frau Schreck erst im Januar diesen Jahres angetreten hatte.

 

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