Eine Unsitte so mancher Bausparkassen die Verträge der Kunden zu kündigen, die eine hohe Verzinsung bekommen und damit der Bausparkassen viel Geld kosten. Viele Verbraucher wissen dann oft nicht weiter, ja denken sogar, dass sie sich das gefallen lassen müssen. Dem ist nicht so! Darauf weisen auch Rechtsanwälte immer wieder hin in ihren Veröffentlichungen. Zuletzt haben wir Kenntnis von einem Urteil erhalten, das zu diesem Themenkomplex das Landgericht Stuttgart gefällt hat. Hier hat das Landgericht der Klägerin (Bausparvertragskundin) vollumfänglich Recht gegeben, und die Kündigung des Bausparvertarges durch die Bausparkasse für unrechtmäßig erklärt. Hierzu heißt es: Landgericht Stuttgart nun in dem oben zitierten Urteil festgestellt hat. Ein Kündigungsrecht steht der Bausparkasse bei Bausparverträgen, die bereits seit über zehn Jahren zuteilungsreif sind, nach dieser Entscheidung nicht zu. Auch die Begründung des LG Stuttgart dazu ist nachvollziehbar: Begründet hatte das Suttgarter Landgericht seine Entscheidung wie folgt: Alleine das Vorliegen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrags begründet noch keinen vollständigen Empfang des Darlehens. Damit liegen die Voraussetzungen eines gesetzlichen Kündigungsrechts nach § 489 BGB nicht vor. Es scheint vieler solcher Urteile zu geben, denn zu genau diesem Problem finden sich immer wieder Veröffentlichungen auf juristischen Plattformen wie anwalt24.de. Man kann nur raten, lieber Verbraucher wehre dich, wenn die Bausparlasse auch Ihren Vertrag mit einer fadenscheinigen Begründung kündigen will.
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