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Wurstwelten GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Die BaFin hat der Wurstwelten GmbH, Bielefeld, mit Bescheid vom 12. Juli 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Wurstwelten GmbH hatte auf Grundlage von Darlehensverträgen („Privat–Darlehen“) gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Wurstwelten GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Wurstwelten GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

1 Komment

  • Witzig…das diese Meldung gebracht wird, nachdem die o.a. Wurstwelten seit Monaten in der Insolvenz sind. Lohnt da eine solche Meldung noch?

    Anmerkung der Redaktion:
    Solche Verfahren duern bei der BaFin immer länger. In der Zwischenzeit kann dnan immer viel passieren, wie hier von Ihnen angeführt. Diese Meldungs ist aber insofern wichtig, das damit auch eine strafrechtlich Verantwortung einhergeht, heißt solche Meldungen machen dann auch einen Regress gegen in solchen Unternehmen verantwortliche Perspnen möglich. Nahezu alle Unternehmen die mit einer solchen BaFin Verfügung belegt wurden haben dann irgendwann Insolvenz anmelden müssen, da die Unternehmen von Anlegern angenommene Gelder investiert haben, dann natürlich aber nicht über ausreichend Liquidität verfügen um der Weisung der BaFin zu folgen.

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