Ab dem 1. Juli 2010 können Verbraucher von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Das Guthaben wird in Höhe des Pfändungsfreibetrages gegen Pfändungen geschützt, wodurch die Funktionsfähigkeit des Girokontosfür den Schuldner erhalten bleibt. Dies sieht das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vor.
Leave a comment