Die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 2005. Die Fachanwaltsordnung (FAO) wurde im Jahr 2004 vom Deutschen Anwaltverein (DAV) verabschiedet und trat im Jahr 2005 in Kraft. Die FAO regelt die Zulassung von Rechtsanwälten als Fachanwälte und die damit verbundenen Voraussetzungen.
Die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine Fortbildung von mindestens 120 Zeitstunden. Der praktische Teil umfasst die Bearbeitung von mindestens 60 Fällen, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren.
Die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine anspruchsvolle Ausbildung, die den Teilnehmern ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts vermittelt. Die Ausbildung ist für Rechtsanwälte, die in diesem Bereich tätig sind, eine wertvolle Qualifikation.
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