Startseite Vorsicht Anlegerschutz Wussten Sie eigentlich seit wann es die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt?
Anlegerschutz

Wussten Sie eigentlich seit wann es die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt?

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 2005. Die Fachanwaltsordnung (FAO) wurde im Jahr 2004 vom Deutschen Anwaltverein (DAV) verabschiedet und trat im Jahr 2005 in Kraft. Die FAO regelt die Zulassung von Rechtsanwälten als Fachanwälte und die damit verbundenen Voraussetzungen.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine Fortbildung von mindestens 120 Zeitstunden. Der praktische Teil umfasst die Bearbeitung von mindestens 60 Fällen, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine anspruchsvolle Ausbildung, die den Teilnehmern ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts vermittelt. Die Ausbildung ist für Rechtsanwälte, die in diesem Bereich tätig sind, eine wertvolle Qualifikation.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...