ÖFFENTLICHE WARNUNG DER CNMV In Übereinstimmung mit den
Bestimmungen von Artikel 17 Absatz 2 des
Wertpapiermarktgesetzes (konsolidierter Text genehmigt
durch das königliche Gesetzesdekret 4/2015 vom 23. Oktober)
warnt die Nationale Wertpapiermarktkommission dass:
www.2dots.com/WEBNET LTD4COM NETWORK, SRL nicht berechtigt
ist, die in Artikel 140 des Wertpapiermarktgesetzes
vorgesehenen Wertpapierdienstleistungen und die in den
Buchstaben a), b), d), f) und g) des Artikels genannten
Hilfsdienstleistungen zu erbringen 141 derselben Norm,
zu denen auch die Anlageberatung gehört, in Bezug auf die
in Artikel 2 des genannten Gesetzes genannten Instrumente,
einschließlich zu diesem Zweck Devisentransaktionen.
verDoc.axd
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