Wir hatten auf unserem Internetblog über das Unternehmen berichtet, weil wir uns die Aussteller der DKM in Dortmund einmal angeschaut haben. Vermittler, die ein Finanzprodukt vermitteln, sind immer angehalten eine Plausibilitätsprüfung zu dem Anbieter zu machen und dessen Produkte, bevor man das Produkt dem Kunden anbietet.
Nun hatte das Unternehmen zum Zeitpunkt unseres Berichtes eine aktuelle Bilanz im Unternehmensregister hinterlegt, die einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausgewiesen. Das nenn man dann „bilanziell überschuldet“. Soweit unsere Berichterstattung zu dem genannten Unternehmen.
Auf diesen Bericht hin, hatte uns das Unternehmen ein Anwaltsschreiben übermittelt, unsere Berichterstattung angegriffen, denn diese bilanzielle Überschuldung würde es nicht mehr geben. Das haben wir uns dann im Unternehmensregister angeschaut, und in der Tat es gab wenige Tage später eine neue Bilanz, die nun keine bilanzielle Überschuldung mehr enthalten hat.
Nur mit Verlaub meine Damen und Herren vom Unternehmen XEMPUS AG in München, Kaffeesatzlesen oder in einer Kristallkugel dann Dinge vorhersehen können wir leider nicht, auch wenn es manchmal den Eindruck haben mag, bei den Dingen, wo wir immer recht gehabt haben.
Nun war der Vorgang, nachdem unser Rechtsanwalt das Anwaltsschreiben der XEMPUS AG korrekt beantwortet hatte, erledigt. Wie heißt es dann aber so schön „wir hatten dann die Rechnung ohne den Wirt gemacht“, denn das Unternehmen XEMPUS AG hat dann wirklich versucht, eine einstweilige Verfügung gegen uns zu bekommen. Das beim Landgericht Hamburg, der dortigen Pressekammer.
Natürlich haben wir dann auch mit einem Schriftsatz unsere Position dargelegt und nun gibt es einen richterlichen Hinweis des LG Hamburg, dass unsere Rechtsposition stützt. Ob das Unternehmen nun den Antrag zurückzieht, das wissen wir nicht, werden wir abwarten müssen.
Unser Rat, manchmal hilft es den Hörer in die Hand zu nehmen bei uns in der Redaktion anzurufen und versuchen den Vorgang zu klären. So mit Anwalt wird das dann alles so „förmlich“ und man baut Hürden auf. Vielleicht ein Tipp, wenn jemand mit uns Probleme hat. Aber wie heißt es so schön in der Anwaltssprache:
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung der Bundesrechtsanwaltsordnung
(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
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