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Xolaris Treuhandgesellschaft fordert Anleger erneut um teilweise Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen von Canada Gold Trust auf

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Ein Thema was wir auch wieder mit Stfan Klaile verbinden, denn seine Gesellschaft steht auch hier nun wieder im Vordergrund der Diskussion. Das ist dann oft das Problem von Treuhandgesellschaften, wenn dann mit der Beteiligung etwas nicht funktioniert.

Nun geht man gegen die Anleger wohl auch mit Mahnbescheiden vor, wie wir einem Bericht der Rechtsanwaltskanzlei IVA Rechtsanwalts AG aus Mannheim entnehmen können. Zitat: Die Canada Gold Trust GmbH hat in den Jahren 2011 bis 2012 vier Fonds gegründet, darunter auch den geschlossenen Fonds Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG. Rund 2.000 Anleger investierten etwa 47 Mio. Euro in den Fonds. Die gesamte Verwaltung der vier Canada Gold Trust-Fonds liegt nach wie vor beim Treuhänder – die Xolaris Service GmbH. Das Geschäftsmodell sah für die Anleger Investitionen in kanadischen Goldminen vor, wie z.B. der Mary Creek Gold Mines der Betreibergesellschaft Henning Gold Mines Inc. Das Investitionsvolumen sollte wiederrum mit 14 Prozent verzinst werden. Während zunächst noch die ersten Ausschüttungen in den Jahren 2012 und 2013 erfolgten, wurden die Anleger bereits kurz darauf dazu aufgefordert 30 Prozent ihrer Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Mittlerweile sollen bereits auch per Mahnbescheid Teile der bislang erhaltenen Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Zitat Ende

Sollte Sie als Anleger dann einen solchen Mahnbescheid erhalten, dann sollte man diesen nicht „achtlos auf die Seite legen“, sondern sicherlich spätestens jetzt an einen Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht in Ihrer Nähe wenden. Reagieren Sie nicht auf einen solchen Mahnbescheid, dann bekommen Sie im Anschluss dann einen Vollstreckungsbescheid zu dem Vorgang.

1 Komment

  • Ja, es ist bitte zu bedenken:
    1. Im Falle der INsolvenz würde / müsste der Insolvenzverwalter die gesamte Ausschüttung aus 2012/13 zurückfordern, nicht nur 30 % davon.
    2. Die Rechtsverfolgungen hier und in Kanada ( vor allem ) kosten Geld, allein die Nachweise für den Insolvenzantrag über das Vermögen der HGM Inc in Kanada und die Gebühren für die dortige Rechtsvertretung haben bereits rd TEUR 200 verschlungen.
    3. Es kann nicht angehen, dass deutlich über der Hälfte der Gesellschafter der 30 % – Rückforderung nachgekommen sind, und die Nichtzahler ohne Leistung von den Bemühngen profitieren, schließlich sind alle gesellschafter gleich zu „behandeln.“
    4. Die Komplexität des Falles ist außergewöhnlich, weshalb auch die Gelduld der Gesellschafter außergewöhnlich beansprucht werden muss.
    5. Endlich liegt nach entsprechenden Such – und Verhandlungsbemühungen ein ernst zu nehmender LoI einer schweizerischen Interessengruppe, vor auf dessen Basis parallel zur due diligence mit den Gläubigern – öffentlich-rechtlichen und privaten – verhandelt wird.
    R. Döring

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