In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Wiesbaden hat sich ein 49-jähriger Wiesbadener zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor am 22.03.22 an seiner Arbeitsstätte in Walluf/Rheingau ein T-Shirt mit dem aufgedruckten weißen Buchstaben Z getragen zu haben. Der Buchstabe Z wurde seit Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine als plakatives Symbol für die russische Kriegsführung verwendet und hat sich seitdem als Unterstützungssymbol für die Kriegsführung in der Ukraine etabliert.
Die Staatsanwaltschaft wertet das Tragen des T-Shirts mit dem Aufdruck Z als Zeichen der Billigung des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine durch den Angeschuldigten. Er habe damit Straftaten i. S. d. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB (Mord, Totschlag, Völkermord oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen bzw ein Verbrechen der Aggression) in einer Weise gebilligt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
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