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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die SLEEPZ AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. März 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der SLEEPZ AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SLEEPZ AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die SLEEPZ AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. März 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der SLEEPZ AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SLEEPZ AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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