Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Rheintex Verwaltungs AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. September 2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 625 Euro zulasten der Rheintex Verwaltungs AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Rheintex Verwaltungs AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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