SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 23. November 2017 eine Geldbuße in Höhe von 668.000 Euro zulasten der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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