Die BaFin hat am 9. Dezember 2019 Geldbußen in Höhe von 150.000 Euro gegen die Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 nicht zur Verfügung gestellt.
Die Elanix Biotechnologies AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen hat am 20. Dezember 2019 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
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