Die BaFin hat am 22. September 2017 gegen die Electrawinds SE Zwangsgelder in Höhe von 230.000 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Electrawinds SE gegen § 37v Absatz 1 Sätze 1, 2, 3 und 4 in Verbindung mit § 37y Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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