Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. September 2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 12.500 Euro zulasten der Agennix AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Agennix AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.
Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
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