Die BaFin hat am 20. September 2017 Geldbußen in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zulasten der Maier + Partner AG festgesetzt.
Der Maßnahme lagen drei Verstöße gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Maier + Partner AG hatte der Öffentlichkeit Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bei der Entscheidung über die Höhe der Geldbußen hatte die BaFin nach allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Verstoßzeitraum teilweise noch eine frühere Fassung des WpHG galt, die einen milderen Bußgeldrahmen vorsah.
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