Die BaFin hat am 11. Januar 2017 gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro festgesetzt.
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte gegen die Vorschriften des § 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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