MeVis Medical Solutions AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 18. Dezember 2019 eine Geldbuße in Höhe von 153.000 Euro gegen die MeVis Medical Solutions AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die MeVis Medical Solutions AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Das Unternehmen:
Historie
Der Ursprung in der 1997 gegründeten MeVis geht auf das Jahr 1992 zurück, in dem das Center for Complex Systems and Visualization (CeVis) an der Universität Bremen gegründet worden ist. Wesentlichen Einfluss hatte hieran insbesondere Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen, langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der MeVis Medical Solutions AG bis 09.06.2015.
Durch Vorlaufprojekte des CeVis mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg und der Universität Marburg wurden die entscheidenden Impulse für die Konzeption von MeVis geliefert.
Hieraus sind dann zwei unabhängige Unternehmen entstanden, das Fraunhofer-Institut für Bildgestützte Medizin MEVIS (mit den Schwerpunkten in Wissenschaft und Forschung) und die MeVis Medical Solutions AG (mit dem Schwerpunkt der kommerziellen Entwicklung und Vermarktung von Applikationen).
Die MeVis Medical Solutions AG wurde mit dem Ziel gegründet, auf Basis der wissenschaftlichen Erfolge im Bereich der Forschung kommerziell erfolgreiche krankheitsorientierte Produkte zu entwickeln und zu vermarkten, und ist seit 2007 börsennotiert.
Seit Gründung ist MeVis im Bereich der Computerunterstützung bildbasierter, medizinischer Diagnostik und Therapie tätig und beschäftigt heute mehr als 140 Mitarbeiter.
Joint Ventures
Die MeVis Medical Solutions AG hält im Rahmen eines Joint Ventures mit der Siemens Healthcare GmbH 51% an der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG.
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