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Zahlen bitte:New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. Januar 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.

Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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