PROAKTIVA GmbH: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 7. März 2019 Geldbußen in Höhe von 12.600 Euro gegen die PROAKTIVA GmbH festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 24 Abs. 1 Nr. 15 Kreditwesengesetz (KWG) alte Fassung zugrunde. Die PROAKTIVA GmbH hatte die Bestellung eines Mitglieds des Aufsichtsorgans gegenüber der BaFin und der Deutsche Bundesbank nicht rechtzeitig angezeigt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Kommentar hinterlassen