PROAKTIVA GmbH: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 7. März 2019 Geldbußen in Höhe von 12.600 Euro gegen die PROAKTIVA GmbH festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 24 Abs. 1 Nr. 15 Kreditwesengesetz (KWG) alte Fassung zugrunde. Die PROAKTIVA GmbH hatte die Bestellung eines Mitglieds des Aufsichtsorgans gegenüber der BaFin und der Deutsche Bundesbank nicht rechtzeitig angezeigt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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