ROY Asset Holding SE: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 28. September 2020 eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 26a Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die ROY Asset Holding SE hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.
Das Unternehmen hat am 16. Oktober 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
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