Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Maier + Partner Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. November 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Maier + Partner Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. November 2017 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 Euro zulasten der Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Maier + Partner Aktiengesellschaft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 7. November 2017 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 Euro zulasten der Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2014 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
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