Die BaFin hat am 12. September 2018 eine Geldbuße in Höhe von 370.000 Euro gegen die Zalando SE festgesetzt.
Der Geldbuße lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die Zalando SE hatte Veröffentlichungen über gehaltene Stimmrechtsanteile nicht rechtzeitig vorgenommen.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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