Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 232/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51420 eingetragenen Zanders GmbH, An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Gordon Geiser, An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach, Herrn Christian Köhler-Ma, An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach und Herrn Igor Ferlan, An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Papier aller Art und von verwandten Waren;
ist am 27.06.2018, um 10:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d´Avoine, Bembergstraße 2 – 4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
75 IN 232/18
Amtsgericht Köln, 27.06.2018
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