Das innerhalb nur eines Jahres. Das zumindest ist das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres, was in der aktuellen 2019-Bilanz nachzulesen ist. Da werden sich Anleger sicherlich nicht sonderlich erfreut zeigen.
ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding geschlossene InvestmentkommanditgesellschaftErlangenJahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Glossar
Inhaltsverzeichnis Glossar I. Jahresabschluss A. Bilanz B. Gewinn- und Verlustrechnung C. Anhang 1. Allgemeine Angaben 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3. Angaben zur Bilanz 4. Angaben zu Haftungsverhältnissen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Rechten Dritter an Vermögensgegenständen der Gesellschaft 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 6. Ergänzende Angaben nach KARBV 7. Ergänzende Angaben nach KAGB 8. Sonstige Angaben II. Lagebericht A. Grundlagen des Unternehmens 1. Gesellschaftsrechtliche und investmentrechtliche Grundlagen 2. Anlagestrategie, Anlageziele, Steuerung des AIF und Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten 3. Angaben zur externen KVG 4. Angaben zur Verwahrstelle B. Tätigkeitsbericht C. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage der Gesellschaft D. Ereignisse nach Bilanzstichtag E. Risikobericht 1. Risikomanagementsystem 2. Wesentliche Risiken des AIF 3. Gesamteinschätzung der Risikosituation F. Prognosebericht G. Sonstige Angaben 1. Angaben nach § 101 KAGB in Verbindung mit §§ 158 und 135 KAGB 2. Zusätzliche Informationen nach § 300 KAGB III. Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers IV. Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach Vorgaben des § 264 Absatz 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB Hinweis: Bei den dargestellten Berechnungen und Grafiken kann es aus EDV-technischen Gründen zu Rundungsdifferenzen kommen. I. Jahresabschluss A. BilanzA. Aktiva
B. Passiva
B. Gewinn- und Verlustrechnung
C. Anhang1. Allgemeine Angaben a) Firma, Sitz und Handelsregister Die Gesellschaft wurde unter der Firma ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (im Folgenden ZBI Professional 8, AIF, Gesellschaft oder Fondsgesellschaft genannt) errichtet. Sitz der Gesellschaft ist 91054 Erlangen, Henkestraße 10. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer HRA 9960 eingetragen. b) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und Verwaltung der Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Kommanditisten. c) Geschäftsführung und Vertretung Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ZBI Professional Fondsverwaltungs GmbH vertreten. Sie ist zur Geschäftsführung in der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet und bildet die Geschäftsleitung. Auf Basis des mit Wirkung zum 13.05.2013 mit der ZBI Fondsmanagement AG als KVG abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages hat die Geschäftsleitung alle gemäß dem KAGB vorgesehenen Aufgaben auf die ZBI Fondsmanagement AG übertragen. d) Gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung Die Gesellschaft ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne von § 149 KAGB und gilt als kleine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde demzufolge gemäß § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 KAGB nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des KAGB und der KARBV erstellt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden danach in Staffelform aufgestellt und gemäß den §§ 21, 22 KARBV gegliedert. Die Vorschriften des KAGB und der KARBV zur Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden beachtet und die in KAGB und KARBV vorgeschriebenen ergänzenden Angaben in den Anhang und in den aufgrund der Vorschriften des KAGB zu erstellenden Lagebericht aufgenommen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (Objektgesellschaften) erfolgt zu Verkehrswerten auf Basis der nach § 271 Absatz 3 KAGB aufzustellenden Vermögensaufstellungen. Die Verkehrswerte der von Objektgesellschaften gehaltenen Immobilien werden hierzu durch unabhängige externe Bewerter nach den Wertermittlungsstandards der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) und im Einklang mit den IVSC International Valuation Standards ermittelt. Dabei kommt eine dynamische Barwertberechnung in Form der Discounted Cash Flow Methode (DCF-Verfahren) zur Anwendung, nach der die während eines Detailplanungszeitraums von zehn Jahren erwarteten Einzahlungsüberschüsse aus der Immobilie mit marktüblichen Zinssätzen auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden und nach Ablauf der zehn Jahre ein hypothetischer Verkaufswert abzüglich marktüblicher Erwerbsnebenkosten angesetzt und ebenfalls auf den Bewertungsstichtag abgezinst wird. Soweit der Erwerb nicht weniger als zwölf Monate zurückliegt, wird nach § 271 Absatz 1 Nummer 1 KAGB der Kaufpreis als Verkehrswert angesetzt. Beim Immobilienerwerb anfallende Anschaffungsnebenkosten werden in den Vermögensaufstellungen der Objektgesellschaften gemäß § 271 Absatz 1 Nummer 2 KAGB gesondert ausgewiesen und, beginnend mit dem Besitzübergang der Immobilie, über die geplante Fondslaufzeit, längstens über zehn Jahre bei Bestandsimmobilien und drei Jahre bei Handelsimmobilien, in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Wird innerhalb der zugrunde gelegten Abschreibungsdauer die Immobilie veräußert, erfolgt eine vollständige Abschreibung des Restwertes. Soweit die Objektgesellschaften der Besteuerung unterliegen, werden auf Bewertungsunterschiede zwischen der Vermögensaufstellung und der Steuerbilanz unter Berücksichtigung vorhandener steuerlicher Verlustvorträge passive latente Steuern angesetzt. Die Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien erfolgte gemäß dem unter dem Datum 18.03.2020 erstellten Gutachten unter Vorbehalt künftiger Einflüsse der Coronavirus-Pandemie auf den Immobiliensektor. Klarstellend soll daher darauf hingewiesen werden, dass sich mögliche Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in den angesetzten Werten zum 31.12.2019 nicht niedergeschlagen haben. Anschaffungsnebenkosten der Beteiligungen werden nicht aktiviert, sondern im Anschaffungsjahr in voller Höhe erfolgswirksam im nicht realisierten Ergebnis erfasst. Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft und in den Vermögensaufstellungen der Objektgesellschaften erfolgt einheitlich nach folgenden Grundsätzen: Barmittel und Barmitteläquivalente (Liquiditätsanlagen) werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen werden grundsätzlich ebenfalls zum Nennbetrag bewertet. Dem Ausfallrisiko wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Forderungen der Objektgesellschaften aus noch nicht abgerechneten Betriebs- und Heizkosten werden in Höhe der weiterbelastbaren Kosten erfasst und saldiert mit zu Nominalwerten bewerteten Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter unter den Forderungen aus der Bewirtschaftung bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen erfolgen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. 3. Angaben zur Bilanz a) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Der AIF hält unmittelbar Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 261 Absatz 1 Nummer 3 KAGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG oder einer GmbH. Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erwerben Immobilien, um diese nachhaltig zu bewirtschaften. In der Rechtsform einer GmbH gegründete Gesellschaften betreiben gewerblichen Handel mit den erworbenen Grundstücken. Bei im Rahmen von Share Deals erworbenen GmbHs kann das Verwertungskonzept auch die nachhaltige Bewirtschaftung der Immobilien vorsehen. Zum 31.12.2019 umfasst der Beteiligungsbestand – wie im Vorjahr – fünf Immobilien-Gesellschaften mit Verkehrswerten in Höhe von 108,0 Mio. EUR (Vorjahr 99,4 Mio. EUR). Ihre Zusammensetzung zeigt die folgende Übersicht, in die auch die Angaben nach § 285 Satz 1 Nummer 11 HGB aufgenommen sind.
Als Gesellschaftskapital und Jahresergebnis sind die handelsrechtlichen Werte angegeben. Der Verkehrswert der Beteiligungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Mio. EUR erhöht. Aus der Neubewertung zum 31.12.2019 ergab sich ein Anstieg um 2,7 Mio. EUR und aus Einzahlungen in die Kapitalrücklagen der Beteiligungsgesellschaften eine Erhöhung um 5,8 Mio. EUR. 1 Der Verkehrswert der Beteiligung entspricht dem auf den AIF entfallenden Wert des Eigenkapitals in der Vermögensaufstellung der Beteiligungsgesellschaft. b) Anschaffungsnebenkosten In der folgenden Übersicht sind die für die Beteiligungen angefallenen Kaufpreise und Anschaffungsnebenkosten dargestellt:
c) Forderungen Die Barmittel und Barmitteläquivalente in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr 12,9 Mio. EUR) betreffen täglich verfügbare Bankguthaben. Die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften in Höhe von 15,3 Mio. EUR (Vorjahr 16,6 Mio. EUR) umfassen unverzinsliche Forderungen auf Verrechnungskonten mit den in der Rechtsform einer KG geführten Bestandsgesellschaften F 801, F 802 und F 803 (13,7 Mio. EUR, Vorjahr 15,2 Mio. EUR) sowie vereinnahmte Gewinne der F 801 und F 802 (1,6 Mio. EUR, Vorjahr 1,4 Mio. EUR). Die Forderungen haben keine feste Laufzeit. Ihre Rückzahlung ist vor allem vom Zeitpunkt der Verwertung des Immobilienbestands der Beteiligungsgesellschaften und vom Liquiditätsbedarf der Fondsgesellschaft abhängig. Für die Bestandsgesellschaften wird – wie im Vorjahr – von Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr ausgegangen. d) Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 2,1 Mio. EUR) setzen sich wie folgt zusammen:
e) Verbindlichkeiten Die Kredite von Kreditinstituten in Höhe von 24,0 Mio. EUR (Vorjahr 24,0 Mio. EUR) betreffen die zur Finanzierung der Beteiligung an der 8 H4 aufgenommenen Bankdarlehen. Im Gesamtbetrag enthalten sind fällige Zinsen in Höhe von 35 TEUR. Die Bankdarlehen sind endfällig am 30.09.2028 und haben somit – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 109 TEUR (Vorjahr 368 TEUR) resultieren im Wesentlichen aus am Bilanzstichtag noch nicht beglichenen Gebührenrechnungen. 2 Der Kaufpreis der Beteiligung entspricht den ursprünglichen Anschaffungskosten bzw. bei selbst gegründeten Gesellschaften der Einlage bei Gründung. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr 10 TEUR) handelt es sich um an einzelne Fondszeichner noch nicht ausgezahlte Zwischenentnahmen, bei den anderen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 1 TEUR) um anrechenbare Abschlagsteuern der Beteiligungsgesellschaften, insbesondere aus einer Rückzahlung von Kapitaleinlagen der 8 H3 im Vorjahr, die steuerlich als Gewinnausschüttung zu behandeln war (vgl. auch die Erläuterungen im Abschnitt I.C.8.b)(2) Anrechenbare Steuern auf Seite 22). Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten beträgt – wie im Vorjahr – weniger als ein Jahr. f) Eigenkapital Das Eigenkapital in Höhe von 98,8 Mio. EUR (Vorjahr 102,4 Mio. EUR) entspricht dem NIW des AIF. Seine Zusammensetzung und Entwicklung sind im Abschnitt I.C.6.c) Kapitalkonten nach § 25 Absatz 4 KARBV auf Seite 10 dargestellt. Die Einlagen der Kommanditisten sind vollständig eingezahlt. Die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten beträgt 10% der auf den jeweiligen Anleger entfallenden Kommanditeinlage. Unter den Kapitalrücklagen (4,5 Mio. EUR) sind die auf die gezeichneten Kommanditeinlagen geleisteten Ausgabeaufschläge ausgewiesen. Die Komplementärin hält keinen Kapitalanteil und ist am Ergebnis des AIF nicht beteiligt. 4. Angaben zu Haftungsverhältnissen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Rechten Dritter an Vermögensgegenständen der Gesellschaft Zum 31.12.2019 bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB, keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nummer 3a HGB und keine Rechte Dritter an Vermögensgegenständen der Gesellschaft. 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung a) Realisiertes Ergebnis Die Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr 531 TEUR) entfallen auf Beteiligungserträge aus entnahmefähigen Gewinnen bei der Beteiligungsgesellschaft F 801. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 51 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) enthalten Erträge aus der Teilauflösung der Rückstellung für die Gewerbesteuer 2018. Die Zinsen aus Kreditaufnahmen in Höhe von 418 TEUR (Vorjahr 39 TEUR) resultieren aus den im November 2018 zur Finanzierung der Beteiligung an der 8 H4 aufgenommenen Bankdarlehen. Die Verwaltungsvergütung in Höhe von 623 TEUR (Vorjahr 655 TEUR) und die Verwahrstellenvergütung in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr 162 TEUR) wurden gemäß den getroffenen Vereinbarungen abgerechnet. Die sonstigen Aufwendungen des Berichtsjahres in Höhe von 89 TEUR (Vorjahr 2,4 Mio. EUR) betreffen vor allem Negativzinsen auf Bankguthaben, Buchführungskosten, Kosten für die Besicherung der im Vorjahr zur Finanzierung der Beteiligung an der 8 H4 aufgenommenen Bankdarlehen sowie Kosten der Gesellschafterversammlung. Im Vorjahr waren außerdem die Grunderwerbsteuer aus dem Kauf der Beteiligung an der 8 H4 (1,5 Mio. EUR), Gewerbesteuern (421 TEUR) und Finanzierungsvermittlungsgebühren für die Bankdarlehen (432 TEUR) enthalten. Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten betragen 97 TEUR (Vorjahr 75 TEUR). Der Verlust aus Veräußerungsgeschäften in Höhe von 51 TEUR (Vorjahr Gewinn 17,2 Mio. EUR) ist auf nachträgliche Verkaufsnebenkosten aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der ZBI Fonds 8 H / GmbH im Vorjahr zurückzuführen. Insgesamt ergibt sich danach ein realisierter Verlust des Geschäftsjahres in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr realisierter Gewinn von 14,4 Mio. EUR). b) Nicht realisiertes Ergebnis Das mit 2,7 Mio. EUR positive nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 (Vorjahr 45 TEUR) setzt sich aus Neubewertungsgewinnen bei den Beteiligungen von 2,7 Mio. EUR aufgrund gestiegener Immobilienwerte bei allen fünf Immobilien-Gesellschaften sowie einem Aufwand für latente Steuern von 20 TEUR (Vorjahr Ertrag 315 TEUR) zusammen. 6. Ergänzende Angaben nach KARBV a) Verwendungsrechnung nach § 24 Absatz 1 KARBV
b) Entwicklungsrechnung nach § 24 Absatz 2 KARBV
c) Kapitalkonten nach § 25 Absatz 4 KARBV
d) Vergleichende Übersicht nach § 14 KARBV in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 1 und 2 KARBV
Der Wert des Fondsvermögens wird mindestens einmal jährlich, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft im Zuge der Erstellung des Jahresberichtes gemäß § 158 KAGB in Verbindung mit den §§ 135 und 101 Absatz 2 KAGB unter Anwendung der in Kapitel I.C.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Seite 6 dieses Berichtes beschriebenen Methoden und Wertansätze ermittelt. Der Ausgabeaufschlag findet dabei Berücksichtigung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der NIW trotz eines positiven Gesamtergebnisses von 1,6 Mio. EUR um 3,6 Mio. EUR vermindert. Ursache sind die prospektgemäßen Auszahlungen an die Kommanditisten (3,8 Mio. EUR) sowie der an das Finanzamt abgeführten, auf die persönliche Steuerschuld der Anleger anrechenbaren Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag aus einer Gewinnausschüttung der Beteiligungsgesellschaft 8 H3 (1,4 Mio. EUR). Die Veröffentlichung des Wertes des Fondsvermögens erfolgt durch die Fondsverwaltung im Zuge der Offenlegung des Jahresberichtes über den Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.zbi-kvg.de im Bereich Anlegerinformation unter Bekanntmachungen. Hinweis: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. e) Bestand der zum 31.12.2019 von den Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien (1) Immobilienverzeichnis
A W = Mietwohngrundstück (> 80% Mietfläche Wohnen), G = Geschäftsgrundstück (> 80% Mietfläche Gewerbe), M = gemischtgenutztes Grundstück, S = sonstig bebautes Grundstück (im Wesentlichen Stellplatz-/ Garagengrundstücke) 2) Verkehrswerte, Mieten, Vermietungsstände und Fremdfinanzierungsquoten
E Basis m 2-Fläche Wohn- und Gewerbeeinheiten (3) Kaufpreise und Anschaffungsnebenkosten Immobilien
K Die Nutzungsdauer beträgt grundsätzlich 3 Jahre für Handels- und 10 Jahre für Bestandsobiekte, jedoch maximal bis zum geplanten Laufzeitende des AIF (31.12.2021). f) Angabe der während des Berichtszeitraumes getätigten Käufe und Verkäufe (1) Käufe im Berichtszeitraum
Das mit Kaufvertrag vom 17.05.2019 erworbene Wohn- und Geschäftshaus in Berlin, Triftstraße 25 u.a. umfasst 47 Wohn- und 7 Gewerbeeinheiten. Der Ankauf des Objektes in Köln, Escher Straße 90 über 11 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten erfolgte mit Kaufvertragsabschluss vom 06.09.2018. Darüber hinaus erwarb der AIF im September 2019 über die Immobilien-Gesellschaft 8 H3 ein Objektpaket mit den Standorten Duisburg, Sternbuschweg 12 sowie Essen, Alfredstraße 1, Kahrstraße 9-11, Rellinghauser Straße 4 u.a. mit insgesamt 120 Wohn- und 9 Gewerbeeinheiten zu einem Kaufpreis in Höhe von 12,2 Mio. EUR (zzgl. geplantem Erhaltungsaufwand 417 TEUR). Es handelt sich hierbei um den Teilerwerb eines ursprünglich größeren Objektpaketes mit weiteren Immobilien in Duisburg, Essen und Bochum. Das Objekt Duisburg und ein Großteil der erworbenen Objekte in Essen sind zum 01.02.2020 (8,8 Mio. EUR Kaufpreise) und ein weiteres Essen-Objekt zum 01.05.2020 (2 Mio. EUR Kaufpreis) in den Besitz übergegangen. Nach erforderlicher grundbuchrechtlicher Klärungen erfolgte der Nutzen- / Lastenwechsel eines Objektes in Essen (1,4 Mio. EUR Kaufpreis) aus diesem Paket zum 01.07.2020. Der Ankauf nachfolgender Objekte wurde nicht weiterverfolgt. Für die hierfür bereits erfolgten Prüfungen sind im Berichtsjahr Kosten der Dienstleister (Break-up Fee) für den bereits getätigten Aufwand in Höhe von insgesamt 37 TEUR entstanden. Diese wurden entsprechend den vertraglichen Bestimmungen der Objektgesellschaft 8 H3 belastet.
Darüber hinaus wurden weitere Objekte – ohne Anfall von Break-up Fees – in Köln (Investitionsvolumen insgesamt rund 10 Mio. EUR) und ein Portfolio in Nürnberg (Investitionsvolumen 16,5 Mio. EUR) aufgrund zu vager Realisierungsmöglichkeiten bzw. mangelnder Qualität nicht weiterverfolgt. Alle vorgenannten Transaktionen wurden durch die ZBI Immobilien AG, einer Schwestergesellschaft der ZBI Fondsmanagement AG, abgewickelt. (2) Verkäufe im Berichtszeitraum Im Berichtsjahr haben der AIF oder seine Beteiligungsgesellschaften keine Immobilien verkauft. 4 W = Mietwohngrundstück (> 80% Mietfläche Wohnen), G = Geschäftsgrundstück (> 80% Mietfläche Gewerbe), M = gemischtgenutztes Grundstück, S = sonstig bebautes Grundstück (im Wesentlichen Stellplatz-/ Garagengrundstücke) 7. Ergänzende Angaben nach KAGB a) Geschäfte nach § 101 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KAGB Der AIF darf nach § 5 der Anlagebedingungen Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, nur zur Absicherung der Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust abschließen. Pensionsgeschäfte und Wertpapier-Darlehen sind nicht zulässig. Die Gesellschaft und ihre Beteiligungsgesellschaften haben im Berichtszeitraum keine Geschäfte abgeschlossen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben. b) Umlaufende Anteile und Anteilswert nach § 101 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 KAGB
Das gezeichnete Kapital des AIF beträgt 90.792.000 EUR. Ein Anteil entspricht 1.000 EUR, so dass die Anzahl der ausgegebenen Anteile bei 90.792 liegt (Details zur Wertentwicklung siehe unter I.C.6.d) Vergleichende Übersicht nach § 14 KARBV in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 1 und 2 KARBV auf Seite 10). Hinweis: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. c) Gesamtkostenquote nach § 101 Absatz 2 Nummer 1 Halbsatz 1 KAGB Die Gesamtkostenquote beträgt 1,38% (Vorjahr 0,99%) und zeigt die Summe der auf Ebene des AIF im Geschäftsjahr angefallenen laufenden Kosten im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 b) der Verordnung (EU) Nummer 583/2010 (das heißt ohne Initial- und Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen NIW. Der Anstieg der Gesamtkostenquote gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den Zinskosten der Ende 2018 aufgenommenen Bankdarlehen zur Finanzierung der Beteiligung an der 8 H4. d) Angaben zu Vergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 1 Halbsatz 2 KAGB Im Geschäftsjahr ist – wie im Vorjahr – keine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder zusätzliche Verwaltungsvergütung für die Verwaltung von Vermögensgegenständen angefallen (als Prozentsatz des durchschnittlichen NIW: 0%). Für den Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen hat die KVG gegenüber den Immobilien-Gesellschaften eine Verwaltungsvergütung für Transaktionsberatung und Transaktionsabwicklung in Höhe von 618 TEUR (Vorjahr 3,1 Mio. EUR) berechnet. Dies entspricht 0,6% (Vorjahr 3,1%) des durchschnittlichen NIW bzw. der vertraglich vereinbarten Gebühr von 2% des notariellen Immobilienkaufpreises bei Kauf und 3% des notariellen Immobilienkaufpreises bei Verkauf von Immobilien. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche, sondern aufgrund der Änderung des Abrechnungsweges von der KVG auszuweisende Vergütung, die zuvor vom Auslagerungsunternehmen direkt an den AIF bzw. die Immobilien-Gesellschaften berechnet wurde. Weiterführende Informationen zur Änderung im Vertragskonstrukt siehe Kapitel II.A.3.c)(5) Auslagerungen einzelner Tätigkeiten auf Seite 28 dieses Berichtes. e) Angaben zu Pauschalvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 2 KAGB Die KVG hat im Geschäftsjahr 2019 für die Übernahme der in § 8 Absatz 3 der Anlagebedingungen geregelten Kosten eine Pauschalvergütung in Höhe von 145 TEUR (Vorjahr 145 TEUR) erhalten. f) Angaben zu Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 3 KAGB Der KVG flossen keine Rückvergütungen bezüglich der aus dem Fondsvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die KVG gewährte aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung im Berichtsjahr keine Vergütungen an Vermittler von Anteilen. g) Angaben zu Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 KAGB Beim Erwerb von Kommanditanteilen an der Gesellschaft war ein Ausgabeaufschlag in Höhe von 5% der gezeichneten Einlagen zu zahlen. Sofern es während der Laufzeit zu einer Kündigung der Beteiligung aus wichtigem Grund gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages kommt, erhebt die KVG keinen Rücknahmeabschlag. h) Angaben nach § 101 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KAGB und § 300 Absatz 1 und 2 KAGB Die Angaben zu den Vergütungen der Mitarbeiter der KVG und wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen nach § 101 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KAGB sowie die Angaben nach § 300 KAGB zu schwer verwertbaren Vermögensgegenständen, neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement, dem Risikoprofil der Gesellschaft und den eingesetzten Risikomanagementsystemen sowie zum Leverage werden im Lagebericht gemacht. 8. Sonstige Angaben a) Ergebnisverteilung Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages werden Verluste im Verhältnis der Kapitalkonten I (Kommanditeinlagen ohne Agio) auf alle Kommanditisten verteilt. Eine Verpflichtung zum Ausgleich von entstandenen Verlusten besteht nicht. Während der Platzierungsphase entstandene Verluste werden unabhängig vom Zeitpunkt des Beitrittes der Kommanditisten zur Gesellschaft so verteilt, dass sich kumuliert eine identische Relation zwischen Nominaleinlage und Verlustzuweisung ergibt. Ein Gewinn wird solange im Verhältnis der Kapitalkonten I auf die Kommanditisten verteilt, bis ihnen Gewinne in Höhe der anfänglich verteilten Verluste zugewiesen wurden. Ein Restgewinn wird im Verhältnis der Kapitalkonten I auf die Kommanditisten verteilt, bis jeder Kommanditist Gewinne in Höhe einer nachläufigen Verzinsung seines auf den Kapitalkonten I (Kommanditeinlagen) und Kapitalkonto II (Agio) des zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres ausgewiesenen, tatsächlich einbezahlten und nicht zurückbezahlten Kommanditkapitals erhalten hat. Der jährliche Zinssatz beträgt vom 01.01. bis 31.12.2013 4% p.a. und ab dem 01.01.2014 7,5% p.a. Haben die Kommanditisten die Gewinnzuteilung erhalten, wird der verbleibende Restgewinn zu mindestens 50% im Verhältnis der Kapitalkonten I auf die Kommanditisten verteilt und bis zu 50% der Fondsverwaltung zugewiesen. Diese erfolgsabhängige Vergütung der Fondsverwaltung beträgt jedoch insgesamt höchstens 6% des durchschnittlichen NIW der Gesellschaft während der Fondslaufzeit. b) Entnahmen und anrechenbare Steuern (1) Entnahmen Über Entnahmen entscheidet die Fondsverwaltung. Gemäß § 9 der Anlagebedingungen soll die verfügbare Liquidität an die Gesellschafter ausgezahlt werden, soweit sie nicht als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder zur Substanzerhaltung benötigt wird. Über die Angemessenheit der Liquiditätsreserve entscheidet die KVG. Der AIF leistet Auszahlungen zum 31.03., 31.07. und 30.11. eines jeden Jahres. Prognostiziert sind gemäß Nachtrag Nummer 2 vom 28.10.2013 zum Verkaufsprospekt vom 19.02.2013 Auszahlungen in Höhe von 4% p.a. (bis 31.12.2019) und von 5% p.a. (ab 01.01.2020) jeweils bezogen auf das gezeichnete und einbezahlte Kommanditkapital und das Agio. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten zu den Auszahlungsterminen prognosegemäß Entnahmen in Höhe von 4% p.a. des einbezahlten Kommanditkapitals und des Agios. Kumuliert wurden bis zum Ende des Berichtszeitraumes Entnahmen in folgender Höhe vorgenommen:
(2) Anrechenbare Steuern Auf inländische Zinserträge sowie Gewinnausschüttungen von Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH wird eine 25%ige Kapitalertragsteuer zuzüglich des darauf entfallenden 5,5%igen Solidaritätszuschlages einbehalten und seitens der Kreditinstitute bzw. der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag stellen für den inländischen Anleger, entsprechend dem auf seine Beteiligung entfallenden Betrag eine Einkommensteuervorauszahlung dar, welche auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet wird. Der anteilige Betrag stellt sich für den Anleger liquiditätsmäßig wie eine zusätzliche Barauszahlung dar.
Von den für das Jahr 2019 zu Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag ausgewiesenen Beträgen entfällt der größte Teil auf eine Rückzahlung von Kapitalrücklagen der Beteiligungsgesellschaft 8 H3 im Jahr 2018, die steuerlich nachträglich als Gewinnausschüttung qualifiziert wurde. Die Steuern wurden demzufolge im Jahr 2019 an das Finanzamt abgeführt, nach Absprache mit dem Finanzamt den Fondsanlegern aber bereits für das Jahr 2018 als anrechenbare Steuern zugewiesen. (3) Übersicht Entnahmen / anrechenbare Steuern Die bisherigen Entnahmen erfolgten prognosegemäß und stellen sich zusammen mit den anrechenbaren Steuern ausgedrückt in % der Kommanditeinlage inklusive des Agios wie folgt dar:
c) Steuerliche Verhältnisse (1) Einkommensteuer Steuerlich erzielen die Gesellschafter des AIF aus ihrer Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Alle Anleger werden mit Einreichung der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung der Fondsgesellschaft beim Finanzamt Erlangen durch die Treuhandkommanditistin (Erlanger Consulting GmbH) über den auf sie entfallenden Ergebnisanteil unter Berücksichtigung der individuell gemeldeten Sonderbetriebseinnahmen bzw. Sonderbetriebsausgaben informiert. Für die Einkommensteuerveranlagung der einzelnen Anleger ist ausschließlich das vom Betriebsstättenfinanzamt der Gesellschaft – Finanzamt Erlangen – mitgeteilte steuerliche Ergebnis maßgeblich. Dabei werden aufgrund der eingereichten Erklärung der Gesellschaft die für den jeweiligen Kapitalanleger steuerlichen Ergebnisanteile durch das Finanzamt Erlangen festgestellt und amtsintern dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt des Anlegers mitgeteilt. Die Einkommensteuererklärungen der Anleger können unabhängig von den Ergebnismitteilungen jedes Jahr bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden. Bei den unterjährigen Auszahlungen handelt es sich um Kapitalentnahmen, die steuerlich unbeachtlich sind. Ein in der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung festgestellter Verlust unterliegt den Beschränkungen des § 15 b EStG. Aufgrund dieser Beschränkung darf der ermittelte steuerliche Verlust bei den Kommanditisten nicht mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit etc.). Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang auch der Verlustrücktrag nach § 10 d EStG ausgeschlossen. Der steuerliche Verlust mindert jedoch die Gewinne aus der Beteiligung in den folgenden Wirtschaftsjahren. Der auf die Kommanditisten entfallende (vorzutragende) Verlust wird durch das Finanzamt gesondert festgestellt. (2) Betriebsprüfung Für den AIF hat das Finanzamt Erlangen eine Betriebsprüfung der Jahre 2012 bis einschließlich 2015 durchgeführt. Das steuerliche Konzept des Fonds wurde ohne Beanstandungen akzeptiert. Bei den Gesellschaftern zugewiesenen Ergebnissen gab es keine Änderungen. (3) Erbschaft- und Schenkungsteuer Übertragungsvorgänge im Wege der Schenkung oder Erbschaft unterliegen der Schenkung – bzw. Erbschaftsteuer, sofern entweder der Schenkende bzw. Erblasser oder der Beschenkte bzw. Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Betroffene Anleger erhalten hinsichtlich der Bewertung des Anteils Unterstützung bei der Treuhandkommanditistin (Erlanger Consulting GmbH, Rathsberger Straße 6, 91054 Erlangen, Tel. 0 91 31 – 78 80 0). 7 In Absprache mit dem Finanzamt erfolgte der Ausweis teilweise bereits auf den steuerlichen Bescheinigungen für das Jahr 2018, siehe hierzu vorangegangener Abschnitt ab Seite 22 unter I.C.8.b)(2) Anrechenbare Steuern. d) Mitarbeiter Der AIF beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. e) Organe und Vertragspartner (1) Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) ZBI Professional Fondsverwaltungs GmbH Stammkapital: 25 TEUR (voll eingezahlt) Geschäftsführung: Herr Dr. Bernd Ital (Geschäftsführer der ZBI Partnerschafts-Holding GmbH), Herr Gert Wachsmann (Leiter Buchhaltung ZBI Gruppe) Henkestraße 10, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 – 4 80 09 0, Fax: 0 91 31 – 4 80 09 1500 E-Mail: info@zbi.de (2) Fondsverwaltung / Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ZBI Fondsmanagement AG Vorstand: Herr Dirk Meißner (bis 25.03.2020), Herr Fabian John (ab 08.10.2019), Herr Christian Reißing, Frau Michiko Schöller Henkestraße 10, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 -4 80 09 1102, Fax: 0 91 31 -4 80 09 1350 E-Mail: info@zbi.de Web: www.zbi-kvg.de (3) Treuhandkommanditistin Erlanger Consulting GmbH Rathsberger Straße 6, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 – 78 80 0, Fax: 0 91 31 – 78 80 80 E-Mail: info@erlanger-consulting.de (4) Verwahrstelle Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Spardorfer Straße 10, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 – 6 30 23 60, Fax: 0 91 31 – 6 30 23 62 E-Mail: info@asservandum.de f) Anlegerausschuss Der amtierende Anlegerausschuss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 24.10.2017 gewählt. Die Amtszeit des Anlegerausschusses begann mit der Annahme der Wahl und endet im dritten auf die Wahl folgenden Jahr mit der Gesellschafterversammlung, die turnusmäßig die Neuwahl des Anlegerausschusses durchzuführen hat. Die Neuwahl ist im Jahr 2020 vorgesehen. Im Berichtsjahr setzte sich der Anlegerausschuss wie folgt zusammen:
Der Anlegerausschuss hat sich im Geschäftsjahr im Rahmen von zwei Sitzungen (am 19.03.2019 und am 11.09.2019) über die Entwicklung des AIF informiert.
Erlangen, den 22.07.2020 ZBI Professional Fondsverwaltungs GmbH persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Bernd Ital Gert Wachsmann ZBI Fondsmanagement AG Kapitalverwaltungsgesellschaft Christian Reißing Michiko Schöller II. LageberichtA. Grundlagen des Unternehmens 1. Gesellschaftsrechtliche und investmentrechtliche Grundlagen a) Geschäftsmodell Gegenstand einer Beteiligung am ZBI Professional 8 ist die mittelbare Beteiligung am unternehmerischen Erfolg eines auf Mietenerzielung ausgerichteten Immobilienportfolios und an einem Immobilienhandelskonzept. Es handelt sich um eine Treuhand- oder Direktbeteiligung. b) Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2016 in Verbindung mit den Anlagebedingungen vom 01.03.2015. c) Beginn und Ende der Platzierungsphase / Dauer der Gesellschaft Die Platzierungsphase des AIF begann am 01.03.2013 und endete am 30.06.2014. Die Dauer der Gesellschaft beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages der Zeichnungsfrist zu laufen und ist festgelegt auf sieben Jahre, also bis zum 31.12.2021. Sie wird nach Ablauf dieser festgesetzten Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert), es sei denn, die Komplementäre macht auf Vorschlag der Fondsverwaltung (KVG) von dem ihr eingeräumten Recht Gebrauch, die Laufzeit zwei Mal um jeweils bis zu einem Jahr zu verlängern. d) Gesellschafter und Gesellschaftskapital
Die Zeichnungssumme inklusive Agio beträgt 95,3 Mio. EUR. Das Kapital und das Agio sind voll einbezahlt. e) Hafteinlage Die Hafteinlage wurde in das Handelsregister entsprechend § 3 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages für die Treuhandkommanditistin mit 10% ihres Gesellschaftsanteils (1 TEUR) eingetragen. Gemäß § 3 Absatz 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages wird für die Aufstockung der Beteiligung der Treuhandkommanditistin für jeden Treugeber-Kommanditisten sowie für Direkt-Kommanditisten 10% der auf die Kommanditisten entfallenden Kommanditeinlage ohne Agio als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen. 2. Anlagestrategie, Anlageziele, Steuerung des AIF und Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten a) Anlagestrategie, Anlageziele Der AIF darf entsprechend seiner in § 1 der Anlagebedingungen festgelegten Anlagegrundsätze in Immobilien, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sowie in Bankguthaben investieren (§ 261 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 261 Absatz 2 Nummer 1 KAGB, § 261 Absatz 1 Nummer 3 KAGB und § 195 KAGB) und dafür Fremdkapital einsetzen. Zu konkreten Investitionskriterien und Anlagegrenzen wird auf die §§ 2 und 3 und zur zulässigen Belastung auf § 4 der Anlagebedingungen verwiesen. Zum Status der Einhaltung der in den Anlagebedingungen vorgegebenen Kennziffern wird im Tätigkeitsbericht auf Seite 34 unter II.B.c) Einhaltung der Investitionskriterien, Anlagegrenzen und Belastungsgrenze nach § 2 bis 4 der Anlagebedingungen berichtet. Anlageziel des AIF ist es, sowohl mit der Bewirtschaftungsstrategie als auch mit der Handelsstrategie und mit der Veräußerung der Immobilien oder der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften am Fondslaufzeitende Erträge zu generieren. Aus den Anlagegrundsätzen und dem Anlageziel der Fondsgesellschaft ergibt sich die Anlagestrategie der Fondsgesellschaft. Dementsprechend sollen die Erträge durch möglichst niedrige Einkaufspreise der Immobilien bzw. der Gesellschaftsanteile an Immobilien-Gesellschaften und die immobilienwirtschaftliche Weiterentwicklung des Immobilienportfolios erzielt werden. Das unternehmerische Handeln für den AIF ist ausgerichtet auf die Wertentwicklung des Immobilienportfolios sowie die Sicherstellung und Stabilität der an die Anleger vorgesehenen Auszahlungen. b) Steuerung des AIF Die Steuerung basiert auf einem kennzahlenorientierten Steuerungssystem. Die Fondsgeschäftsleitung wird über ein standardisiertes Berichtswesen monatlich über den Geschäftsverlauf informiert. Die Planungen werden in der Regel monatlich überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst, so dass Planabweichungen zeitnah erkannt werden und Handlungsalternativen erarbeitet werden können. Im Bereich Bestandshaltung / Bewirtschaftung der angekauften Immobilien liegt das Ziel der Steuerung in der stetigen Verbesserung der Werttreiber des operativen Geschäftes. Wesentliche Steuerungsgrößen sind dabei die Entwicklung des Vermietungsstandes und der monatlichen Durchschnittsmiete, differenziert nach festgelegten Portfolios und / oder Regionen. Darüber hinaus werden die Fluktuation, die Kündigungsquote und die Ergebnisse der Nachvermietung betrachtet. Für den erforderlichen Erhaltungsaufwand der Objekte werden jährliche Budgets erstellt. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden insbesondere mit dem bei Ankauf geplanten Aufwand abgeglichen. Aus allen ermittelten Kennzahlen werden Strategien entwickelt, um die Wertschöpfungspotenziale aus dem bewirtschafteten Portfolio stetig zu realisieren. Der Bereich Objekthandel wird über die Festlegung der Verkaufspreise und die Definition der Marge zwischen den Gestehungskosten bei Anschaffung und dem Verkaufspreis inklusive Verkaufsnebenkosten gesteuert. Dabei werden die festgelegten Zahlen mit dem Markt durch das Einholen von Verkehrswertgutachten abgeglichen. Nach Verkauf eines Objektes erfolgt nach Abrechnung des Geschäftes ein Abgleich des erreichten Ergebnisses mit den geplanten Zahlen. Außerdem kommt dem Kapitaldienst im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Entwicklung des Cash-Flows eine erhebliche Bedeutung zu. Im Bereich Finanzierung besteht das Ziel durch ein aktives Management, verbunden mit einer laufenden Marktüberwachung, die bestmöglichen Konditionen zu erreichen und unter Ausschöpfung der zulässigen Fremdmittelquote den Fremdmittelhebel zu nutzen. Berichte zu Durchschnittszins, Belastungsquote und Zinsbindungsausläufen sind Bestandteil des monatlichen Berichtswesens. Mit Hilfe des regelmäßigen Berichtswesens kann die Fondsgeschäftsleitung die wirtschaftliche Entwicklung des AIF zeitnah bewerten und insbesondere einen Vergleich mit Vormonats-, Vorjahres- oder Planzahlen anstellen. Chancen und Risiken können kurzfristig identifiziert und erforderliche Maßnahmen zur Nutzung von Chancen oder zur Reduzierung / Vermeidung von Risiken abgeleitet werden. c) Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten Die Stimm- und Beteiligungsrechte des AIF werden von der KVG im In- und Ausland grundsätzlich aktiv und unabhängig von den Interessen Dritter ausschließlich im Interesse der Anleger wahrgenommen. Im Berichtszeitraum wurden keine Dritten mit der Stimmrechtsausübung oder mit der Analyse von Gesellschafter- oder Hauptversammlungsunterlagen beauftragt. Mit der Geschäftsführung der Immobilien-Gesellschaften, welche alle ZBI-gruppenintern geführt werden, steht die KVG in ständigem Kontakt. 3. Angaben zur externen KVG a) Vertragliche Grundlagen Die ZBI Fondsmanagement AG ist mit Geschäftsbesorgungsvertrag vom 13.05.2013, Nachtrag Nummer 1 vom 04.02.2014, Nachtrag Nummer 2 vom 22.06.2015, Nachtrag Nummer 3 vom 10.01.2018, Nachtrag Nummer 4 vom 19.08.2019 und Nachtrag Nummer 5 vom 26.02.2020 mit der Verwaltung des AIF als externe KVG beauftragt. Alle Beteiligungsgesellschaften des AIF haben ebenfalls mit der ZBI Fondsmanagement AG Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen. Mit den Nachträgen Nummer 4 und 5 wurde zur Erreichung der Umsatzsteuerfreiheit die Erbringung der Transaktionsberatungsleistungen An- und Verkauf sowie deren zeitliche Fälligkeit in den Geschäftsbesorgungsvertrag implementiert. Weitere Details hierzu sind in den Abschnitten II.A.3.c)(5) Auslagerungen einzelner Tätigkeiten auf Seite 28 und II.A.3.c)(6) Vergütungen auf Seite 29 dargestellt. Die ZBI Fondsmanagement AG hat seit 10.10.2014 die nach § 20 KAGB erforderliche Erlaubnis der BaFin zur Verwaltung und zum Vertrieb von AIF. b) Name, Rechtsform und Kapital Die ZBI Fondsmanagement AG ist durch formwechselnde Umwandlung aus der ZBI Fondsmanagement GmbH entstanden. Die ZBI Fondsmanagement GmbH wurde am 15.10.2012 gegründet. Der Formwechsel wurde am 17.12.2013 beim Amtsgericht Fürth unter HRB 14323 eingetragen. Der Sitz der ZBI Fondsmanagement AG ist 91054 Erlangen, Henkestraße 10. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1,0 Mio. EUR und ist vollständig einbezahlt. c) Wesentliche Merkmale des Verwaltungsvertrages (1) Dauer Die Geschäftsbesorgungstätigkeit begann mit Abschluss des Vertrages am 13.05.2013. Der Vertrag ist bis zur Beendigung des AIF fest abgeschlossen. (2) Kündigungsrechte Eine Kündigung des Vertrages ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. (3) Umfang Die KVG ist mit der Erbringung der kollektiven Vermögensverwaltung, insbesondere mit der Portfolioverwaltung, dem Risikomanagement und administrativer Tätigkeiten sowie sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen des AIF oder seiner Beteiligungsgesellschaften beauftragt. (4) Haftungsregelungen Die KVG haftet gegenüber dem AIF im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (5) Auslagerungen einzelner Tätigkeiten Folgende Tätigkeiten hat die KVG gemäß § 36 KAGB ausgelagert:
8 Kostenträger ist die KVG Für den AIF wurden folgende Verträge neu vereinbart:
6) Vergütungen Für die Übernahme der Tätigkeiten gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag sind folgende Vergütungen vereinbart:
Soweit Leistungspflichten aus mit anderen Dienstleistern des AIF oder seiner Beteiligungsgesellschaften abgeschlossenen Verträgen auf die ZBI Fondsmanagement AG übergehen, steht der KVG die diesbezüglich mit dem Dienstleister vertraglich vereinbarte Vergütung zu. 4. Angaben zur Verwahrstelle Mit der Funktion der Verwahrstelle als Kontrollorgan wurde die Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Erlangen beauftragt. Die Verwahrstelle hat unabhängig vom separaten Portfolio- und Risikomanagement der KVG die Interessen der Anleger zu wahren. Der Verwahrstelle kommen insoweit spezifische, gesetzlich festgeschriebene Kontrollaufgaben sowie Zustimmungspflichten in Bezug auf bestimmte Transaktionen der Fondsgesellschaft zu. Die Aufgaben sind im Rahmen eines Verwahrstellenvertrages sowie eines Service Level Agreements geregelt. Im Berichtsjahr wurde für alle festgelegten Vorgänge die Zustimmung der Verwahrstelle eingeholt. Seitens der Verwahrstelle angeforderte Informationen und Auskünfte wurden jeweils erteilt. 9 Begrenzung der Gebühren Nummer 1-3 zusammen mit den Vergütungen der Komplementärin und Treuhandkommanditistin durch § 8 Absatz 1 der Anlagebedingungen auf maximal 2,50% p.a. des Durchschnittswertes des zum Anfang und zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres festgestellten NIW. Kostenträger der Gebühren: Fondsgesellschaft B. Tätigkeitsbericht In nachfolgendem Tätigkeitsbericht sind die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Berichtsjahres enthalten. Soweit nichts anderes angegeben, beziehen sich die Werte auf den 31.12. des Berichtsjahres. Weitere relevante Ereignisse bis zur Erstellung dieses Berichtes sind auf Seite 40 unter II.D Ereignisse nach Bilanzstichtag dargestellt. a) Investitionen (1) Immobilienportfolio Der AIF ist an fünf Immobilien-Gesellschaften beteiligt, welche das Eigentum an 1.900 Mieteinheiten (davon 1.819 Wohnungen und 81 Gewerbeeinheiten) mit einer Nutzfläche von 131.423 m 2 (davon 119.941 m 2 Wohnfläche und 11.482 m 2 Gewerbefläche) halten. Im Berichtsjahr erfolgte Ankäufe sind in der Übersicht auf Seite 20 unter I.C.6.f)(1) Käufe im Berichtszeitraum im Detail dargestellt. Die folgende Übersicht zeigt für das Portfolio den Verkehrswert zum Berichtsstichtag, den gezahlten Kaufpreis sowie den Kaufpreisfaktor (Verhältnis Kaufpreis / Jahresnettokaltmiete zum Ankaufszeitpunkt) und den entwickelten Kaufpreisfaktor (Verhältnis Kaufpreis / Jahresnettokaltmiete zum Berichtsstichtag) nach der Lage im jeweiligen Bundesland. Auf Basis des Verkehrswertes liegt der Investitionsschwerpunkt des AIF in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Die regionale Verteilung des Immobilienportfolios nach Anzahl der Einheiten, Höhe der Verkehrswerte und der Mieteinnahmen zeigt folgendes Bild: 11 Für das im Berichtsjahr erworbene Objekt Berlin, Triftstraße 25 u.a. ist gemäß § 271 Absatz 1 Nummer 1 KAGB der Kaufpreis als Verkehrswert eingeflossen. Details hierzu siehe unter I.C.6.e)(2)Verkehrswerte, Mieten, Vermietungsstände und Fremdfinanzierungsquoten auf Seite 14 dieses Berichtes. (2) Veränderung des Immobilienportfolios im Berichtsjahr Mit Besitzübergang im Geschäftsjahr wurden von der Beteiligungsgesellschaft 8 H3 insgesamt 58 Wohn- und 9 Gewerbeeinheiten erworben. Des Weiteren erfolgte in Eisenach, Querstraße 30 der Umbau von 2 Gewerbeeinheiten in 4 Wohnungen und in Essen, Mitteldorper Weg 41 der Umbau einer Gewerbeeinheit in 2 Wohnungen. Weitere Veränderungen in der nachfolgenden Tabelle resultieren ausschließlich aus der angepassten Zuordnung der Handels- und Bestandsobjekte 13 gegenüber dem Vorjahr. Das Immobilienportfolio hat sich dadurch wie folgt verändert:
Die An- und Verkäufe sind in den Übersichten ab Seite 20 unter I.C.6.f) Angabe der während des Berichtszeitraumes getätigten Käufe und Verkäufe im Detail dargestellt. Das Immobilienportfolio aufgeteilt nach den Nutzungsarten Wohnen und Gewerbe, bezogen auf das jeweilige Bundesland, in welchem sich die Objekte befinden, hat sich im Vergleich mit den zwei Vorjahren wie folgt entwickelt:
13 Alle von Kommanditgesellschaften (KG) und der 8 H4 gehaltenen Objekte werden als Bestands- und alle von der 8 H3 gehaltenen Objekte als Handelsobjekte geführt.
(3) Instandhaltung und Sanierung / Modernisierung Die im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgewendeten Kosten für laufende Instandhaltung und Modernisierung des Immobilienportfolios sind im Vergleich zum Vorjahr in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Die im Berichtsjahr angefallenen Kosten für laufende Instandhaltung per m 2 sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Aufgrund der vorangeschrittenen Fondslaufzeit werden u. a. bereits Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, die auf dem Weg zum Fondsexit zum Wertzuwachs und der Attraktivität der Objekte beitragen. Die Ausgaben für Sanierung / Modernisierung haben sich erhöht. Unter anderem wurden an den Objekten die in nachfolgender Tabelle dargestellten wesentliche Sanierungsmaßnahmen und daneben auch eine große Anzahl kleinerer Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Des Weiteren setzte sich im Berichtsjahr die Verteuerung der Preise infolge der guten Auftragslage im Handwerk und Baugewerbe fort. In folgenden Objekten wurden wesentliche Sanierungs- / Modernisierungs- / Umbaumaßnahmen mit einem Volumen über 100 TEUR durchgeführt:
b) Finanzierung (1) Abschluss / Änderung von Darlehensverträgen im Berichtsjahr Im Berichtszeitraum wurden folgende Fremdfinanzierungsverträge abgeschlossen oder geändert:
Bei den in der Tabelle unter den Ziffern 1-4 dargestellten Darlehen handelt es sich um Prolongationen vorhandener Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfristen. Die Darlehen gemäß den Ziffern 5-7 wurden im Zuge der Investitionstätigkeit neu abgeschlossen. Im Einzelnen werden die Vertragsveränderungen wie folgt erläutert:
(2) Übersicht Fremdfinanzierungen / Finanzierungsstruktur Die zur Finanzierung der Objekte der Immobilien-Gesellschaften abgeschlossenen Darlehen (nominal) lagen hinsichtlich der Zinsbindung (Restlaufzeit) zum Ende des Berichtszeitraumes schwerpunktmäßig im mittelfristigen Bereich:
Damit waren alle im Eigentum der Beteiligungsgesellschaften stehenden sowie im Berichtsjahr erworbene Immobilien des ZBI Professional 8 zum 31.12.2019 mit einer Fremdfinanzierung ausgestattet. (3) Übersicht Fremdfinanzierung nach Bestands- und Handelsobjekten Zum 31.12. des Berichtsjahres bestanden folgende Fremdfinanzierungen:
Der Durchschnittszinssatz in Höhe von 1,31% p.a. für die abgeschlossenen Fremdfinanzierungen hat sich gegenüber dem Vorjahr (1,47% p.a.) durch die erfolgten Prolongationen und Neuabschlüsse reduziert. c) Einhaltung der Investitionskriterien, Anlagegrenzen und Belastungsgrenze nach § 2 bis 4 der Anlagebedingungen Die Anlagegrenzen und Investitionskriterien gemäß Anlagebedingungen sind seit 01.09.2014 laufend zu erfüllen und wurden im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Aus den abgeschlossenen Darlehensverträgen ergab sich eine Belastung in Höhe von 45,69% (Verhältnis zwischen der Summe der Verkehrswerte zum effektiven Darlehensbetrag jeweils im Beteiligungsverhältnis des AIF unter Berücksichtigung von vereinbarten gesamtschuldnerischen Haftungen des AIF für Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaften aus Objektfinanzierungen). Die gesetzliche Begrenzung gemäß § 263 Absatz 1 KAGB in Verbindung mit der Übergangsvorschrift des § 353a KAGB in Höhe von 60% war damit eingehalten. Gemäß § 263 Absatz 5 KAGB ist die zulässige Belastungsgrenze 18 Monate nach Beginn des Vertriebs, das heißt für diesen AIF nach dem 01.09.2014, nicht mehr zu überschreiten. d) Immobilienbewirtschaftung Zu den nachfolgenden Kennzahlen „Vermietungsstand“ und „Durchschnittsmiete“ ist darauf hinzuweisen, dass infolge der Investitionstätigkeit des AIF die Immobilienportfolios zum 31.12.2018 und 31.12.2019 nicht identisch und damit die Zahlen nicht vergleichbar sind. Zusätzlich erfolgen deshalb die Angaben in Bezug auf den Objektbestand, der im Berichtsjahr in Bewirtschaftung der Beteiligungsgesellschaften des AIF war (Like for like Bestand). (1) Vermietungsstand Der Vermietungsstand nach vermietbarer Fläche und nach Anzahl der Einheiten zum Jahresende des Berichtsjahres und zum Jahresende des Vorjahres stellt sich wie folgt dar:
Der geringe Rückgang der Vermietungsstände im Gesamtbestand gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus zum Berichtsstichtag sanierungsbedingt leerstehender Wohnungen sowie fluktuationsbedingter Leerstände z. B. in Objekten in Chemnitz, Lübeck und Pirna. (2) Jahresnettokaltmiete und Durchschnittsmiete Die auf Basis des Monats Dezember hochgerechnete Jahresnettokaltmiete aller der im Eigentum der Immobilien- Gesellschaften befindlichen Objekte beträgt rund 10,0 Mio. EUR. Hierin enthalten sind die Jahresnettokaltmieten für die im Berichtsjahr angekauften Objekte Berlin, Triftstraße 25 u.a. und Köln, Escher Straße 90 in Höhe von insgesamt 631 TEUR. Ohne Berücksichtigung der Zugänge hat sich die Miete für die länger im Bestand befindlichen Objekte damit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,6% erhöht. 14 Alle von Kommanditgesellschaften (KG) und der 8 H4 gehaltenen Objekte werden als Bestands- und alle von der 8 H3 gehaltenen Objekte als Handelsobjekte geführt. Die monatliche Durchschnittsmiete des Gesamtfonds, Wohnen und Gewerbe pro m 2 hat sich, betrachtet nach den Bestands- und den Handelsobjekten, wie folgt entwickelt:
e) Liquidität Zum 31.12.2019 verfügte der AIF inklusive seiner Beteiligungsgesellschaften gemäß der Vermögensaufstellung über eine Liquidität in Höhe von 7,5 Mio. EUR. Davon waren 24 TEUR als Instandhaltungsrücklage auf verpfändeten Bankkonten (zugunsten der finanzierenden Banken) hinterlegt. Des Weiteren ist in der Liquidität ein Betrag von 132 TEUR Bausparguthaben enthalten, welches in Zusammenhang mit Darlehensverträgen angespart wird. f) Wertentwicklung des AIF Der NIW des AIF verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 3.612.898,98 EUR (3,5%) auf 98.797.366,50 EUR. Ursache sind trotz eines positiven Gesamtergebnisses in Höhe von 1,6 Mio. EUR die prospektgemäßen Auszahlungen an die Kommanditisten in Höhe von 3,8 Mio. EUR sowie die auf die persönliche Steuerschuld der Anleger anrechenbare Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag aus einer Gewinnausschüttung der Beteiligungsgesellschaft 8 H3 in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Wir weisen darauf hin, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen darstellt. g) Gesellschafterversammlung / Gesellschafterbeschlüsse Mit schriftlichem Beschlussverfahren vom 05.06.2019 erfolgte die ordentliche Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018. Die Befürwortung und Feststellung ist der Niederschrift über die Gesellschafterversammlung zu entnehmen, welche mit Schreiben vom 11.07.2019 an die Anleger versandt wurde. Am 15.10.2019 fand in den Räumlichkeiten des Sheraton Carlton Hotels Nürnberg eine weitere ordentliche Gesellschafterversammlung statt. In der Gesellschafterversammlung erfolgten neben dem Bericht der Fondsverwaltung diverse Beschlussfassungen der Gesellschafter. Details sind dem Protokoll zur Gesellschafterversammlung zu entnehmen, welches mit Schreiben vom 27.01.2020 an alle Gesellschafter versandt wurde. Darüber hinaus erfolgten in Vertretung der Gesellschafterversammlung durch den Anlegerausschuss im Geschäftsjahr folgende Auswahlempfehlungen zum Erwerb von Investitionsgegenständen:
15 Alle von Kommanditgesellschaften (KG) und der 8 H4 gehaltenen Objekte werden als Bestands- und alle von der 8 H3 gehaltenen Objekte als Handelsobjekte geführt. C. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Gesamtwirtschaftliches Umfeld Die deutsche Wirtschaft bewegte sich im Jahr 2019 weiter auf dem Wachstumspfad und ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen, die Wachstumsdynamik hat sich aber erneut deutlich verlangsamt. Nach Zuwachsraten des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,5% im Jahr 2017 und 1,5% im Jahr 2018, betrug der Anstieg in 2019 nur noch 0,6%. Dabei ist nach Angaben des statistischen Bundesamtes das BIP im 4. Quartal gegenüber dem Vorquartal preis-, saison- und kalenderbereinigt nicht mehr gestiegen, nachdem im 1. Quartal ein Zuwachs von 0,5%, im 2. Quartal ein Rückgang um 0,2% und im 3. Quartal wieder ein Anstieg um 0,2% erzielt wurde. Als Konjunkturstütze erwiesen sich auch in 2019 vor allem die durch den hohen Beschäftigungsstand, eine spürbare Erhöhung der Realeinkommen und aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus unattraktive Geldanlagen getriebene privaten Konsumausgaben, die sich im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 1,6% erhöhten. Zum Wachstum überproportional beigetragen haben daneben die öffentlichen Konsumausgaben (+2,5%) infolge eines starken Beschäftigungsaufbaus im öffentlichen Dienst sowie die Bauinvestitionen (+3,8%) und die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen (+2,7%). Die Ausrüstungsinvestitionen stiegen dagegen nur um 0,4% und entwickelten sich damit unterdurchschnittlich. Die Bruttoinvestitionen insgesamt, die neben den Anlageinvestitionen auch die Vorratsveränderungen umfassen, gingen im Vorjahresvergleich um 1,7% zurück. Auch der Außenhandel leistete keinen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, obwohl die Exporte um 0,9% zunahmen. Dieser Anstieg ging aber mit einem Vorratsabbau und den mit 1,9% stärker gestiegenen Importen einher. Auf Seiten der Wirtschaftsbereiche verzeichnete das Baugewerbe, auch dank der günstigen Finanzierungsbedingungen, mit einem Anstieg um 4% den stärksten Zuwachs, gefolgt von den Dienstleistungsbereichen Information und Kommunikation sowie Finanz- und Versicherungsdienstleister mit einem Anstieg um jeweils 2,9%. Demgegenüber ging die Wirtschaftsleistung des produzierenden Gewerbes um 3,6% zurück. Betroffen von dem Rückgang waren vor allem die Automobilindustrie aber auch andere stark exportorientierte Schlüsselbranchen wie der Maschinenbau sowie die Elektro- und Chemieindustrie. Die konjunkturelle Entwicklung spiegelt sich auch in den Arbeitsmarktdaten des Jahres 2019 wider. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen aufgrund des starken Wirtschaftswachstums des 1. Quartals 2019 im Jahresdurchschnitt um rund 402.000 Personen und erreichte die Marke von 45,26 Mio. Gleichzeitig reduzierten sich die Zahl der Arbeitslosen um 73.000 auf 2,27 Mio. und die durchschnittliche Arbeitslosenquote um 0,2% auf 5%. Im Jahresverlauf wirkte jedoch die schwächere Konjunktur einer weiteren positiven Arbeitsmarktentwicklung entgegen, so dass zum Jahresende 2019 im Vergleich zu Dezember 2018 ein leichter Anstieg der Arbeitslosenzahl um 17.000 auf 2,227 Mio. zu verzeichnen war. Die Verbraucherpreise erhöhten sich nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2019 um 1,4% und erreichten im Dezember 2019 einen Wert von 1,5%. Gegenüber dem Vorjahr, in dem die durchschnittliche Steigerungsrate noch 1,8% betrug, hat sich die Inflationsrate damit spürbar abgeschwächt. Die Zinsentwicklung war im Jahr 2019 ebenfalls rückläufig. Der EZB-Rat beließ die Leitzinsen unverändert bei 0%. Zehnjährige Bundesanleihen wiesen während des gesamten Jahres negative Renditen auf und auch die Zinssätze für Wohnungsbaukredite erreichten in 2019 historisch niedrige Werte. b) Markt für Wohnimmobilien Die Nachfrage nach deutschen Wohnimmobilien war im Jahr 2019 trotz weiter gesunkener Anfangsrenditen und der Verschärfung regulatorischer Eingriffe zur Begrenzung des Mietenanstiegs ungebrochen hoch. Berechnungen des Immobiliendienstleisters BNP Paribas Real Estate zufolge, belief sich das Transaktionsvolumen mit Wohnbeständen ab 30 Wohneinheiten auf rund 370 Verkäufe mit etwa 144.000 Einheiten und einem Umsatz von 19,5 Mrd. EUR. Damit wurde das bereits gute Ergebnis des Jahres 2018 mit 133.000 Einheiten und einem Umsatz von 16,3 Mrd. EUR nochmals übertroffen. Besonders zugelegt haben aufgrund eines erhöhten Angebots Projektentwicklungen sowie Sonderwohnformen wie Studenten- und Mikroapartments und barrierefreies Wohnen, die zusammen einen Marktanteil von rund 30% erreichten. Dementsprechend hat sich der Anteil der Investitionen in größere Bestandsimmobilien, die den Wohn-Investmentmarkt traditionell dominieren, von 54,5% auf 49,1% reduziert. Infolge der anhaltend starken Nachfrage nach Wohnraum in den Ballungsgebieten bei gleichzeitig begrenztem Angebot und steigenden Baukosten zogen die Kaufpreise für Wohnimmobilien im Jahr 2019 mit allerdings sich abflachender Tendenz erneut kräftig an. Nach dem Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) verteuerten sich Wohnimmobilien im 4. Quartal 2019 im Vorjahresvergleich um 6,4%, nachdem für das Vorjahr noch ein Anstieg um 8% ermittelt wurde. Bei Mehrfamilienhäusern betrug der Anstieg 6,2% gegenüber einem Plus von 8,4% im 4. Quartal des Vorjahres. In den sieben großen Metropolstädten legten die Mieten im Vergleich zum Vorjahresquartal nur noch um 2,9% zu. Damit verfestigte sich die Einschätzung des vdp, dass das erreichte Preis- und Mietniveau in diesen Städten weitere Preissteigerungen schwierig macht und die Nachfrage zunehmend in das preisgünstigere Umfeld ausweicht. Der bulwiengesa-Immobilienindex, der die Preis- und Mietenentwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in 125 Städten nach den Standortkategorien A-, B-, C- und D-Städte auswertet, weist für den Teilindex Wohnen mit einem Anstieg um 5,5% gegenüber 7,0% im Vorjahr ebenfalls eine sich abschwächende Preisdynamik aus. Diese betrifft Kaufpreise und Mieten gleichermaßen. Bei den Kaufpreisen fielen die Steigerungen erneut deutlich stärker aus als bei den Mieten, die bei Neubauten um 3,6% (Vorjahr 4,9%) und bei Bestandsbauten 2,5% (Vorjahr 3,5%) angezogen haben, wobei A- und B-Städte geringere Steigerungsraten aufweisen als C- und D-Städte. 2. Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr befand sich der AIF in der Bewirtschaftungsphase. Insgesamt sind im Berichtsjahr ein Wohn- und Geschäftshaus in Berlin, Triftstraße 25 u.a. und ein Objekt in Köln, Escher Straße 90 in den Bestand der Handelsgesellschaft 8 H3 des AIF übergegangen. Das voraussichtliche Gesamtinvestitionsvolumen inklusive geplantem Erhaltungsaufwand beläuft sich für diese Objekte auf 16,0 Mio. EUR. Darüber hinaus erwarb der AIF im September 2019 ein Objektpaket in Duisburg und Essen zu einem Kaufpreis in Höhe von 12,2 Mio. EUR zzgl. geplantem Erhaltungsaufwand von 417 TEUR. Die erworbenen Objekte sind im Jahr 2020 bis zur Erstellung des Berichtes in den Besitz der Handelsgesellschaft 8 H3 übergegangen. Zum 31.12.2019 lag ein Investitionsstand in Höhe von 148,5 Mio. EUR Kaufpreisen und bei Hinzurechnung des geplanten Erhaltungsaufwandes ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen von 155,4 Mio. EUR vor. Unter Berücksichtigung des im Berichtsjahr angekauften aber noch nicht in den Besitz übergegangenen Objektportfolios in Duisburg und Essen beläuft sich der Investitionsstand auf ein Kaufpreisvolumen von 160,7 Mio. EUR (168,0 Mio. EUR geplantes Gesamtinvestitionsvolumen). Alle von den Immobilien-Gesellschaften erworbenen Objekte waren zum 31.12.2019 mit Fremdfinanzierungen unter Einhaltung der gesetzlichen Begrenzung (für diesen AIF bis zu 60% der Verkehrswerte der in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände) unterlegt. Die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios richtete sich im Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr auf die Entwicklung der Mieterträge aus. Im Vergleich zum individuellen Zeitpunkt des Objektankaufes wurde die Miethöhe aller Objekte bis zum Monat Dezember 2019 von 9,2 Mio. EUR auf rund 10 Mio. EUR und somit um insgesamt 8,8% gesteigert. Die durchschnittliche Gesamtmiete pro Quadratmeter für die im Gesamtjahr 2019 im Eigentum der Immobilien-Gesellschaften befindlichen Objekte (1.900 Einheiten) konnte durch Mietanpassungsverfahren und im Zuge von Neuvermietungen um 1,2% von 6,46 EUR/m 2 auf 6,54 EUR/m 2 monatlich erhöht werden. Der Vermietungsstand nach Einheiten hat sich für diese Objekte im Berichtsjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 94,4% reduziert. Dabei handelt es sich um einen stichtagsbezogenen Effekt, da zum Berichtsjahresende wegen Wohnungssanierungen verschiedener Einheiten als auch fluktuationsbedingt Leerstände vorhanden waren. Die zur Beseitigung von Brandschutzmängeln erforderliche Sanierung der Fassade des Objektes Bochum, Gropiusweg 15, 17, 19 wurde im Berichtsjahr weitgehend abgeschlossen. Nach Fertigstellung erforderlicher Garten- und Landschaftsbauarbeiten (voraussichtlich 3. Quartal 2020) erfolgt die Schlussabrechnung. Der geplante Gesamtkostenrahmen von 1,4 Mio. EUR wird eingehalten oder sogar eher unterschritten. Der NIW des AIF verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 102.410.265,48 EUR auf 98.797.366,50 EUR. Ursache sind trotz eines positiven Gesamtergebnisses in Höhe von 1,6 Mio. EUR die prospektgemäßen Auszahlungen an die Kommanditisten in Höhe von 3,8 Mio. EUR sowie die auf die persönliche Steuerschuld der Anleger anrechenbaren Kapitalertragssteuern / Solidaritätszuschlag aus einer Gewinnausschüttung der Beteiligungsgesellschaft 8 H3 in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Das gezeichnete Kapital des AIF beträgt 90.792 TEUR. Ein Anteil entspricht 1.000 EUR, so dass die Anzahl der ausgegebenen Anteile bei 90.792 liegt. Der Wert eines Anteils liegt damit aus den vorgenannten Gründen zum Stichtag mit 1.088,17 EUR unter den 1.127,97 EUR im Vorjahr. Wir weisen darauf hin, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen der Anlage ist. 3. Lage der Gesellschaft a) Ertragslage Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein positives Gesamtergebnis von 1,6 Mio. EUR erzielt, das sich aus einem realisierten Verlust von 1,1 Mio. EUR und einem nicht realisierten Gewinn von 2,7 Mio. EUR zusammensetzt. (1) Realisiertes Ergebnis Das realisierte Ergebnis ergibt sich aus Erträgen in Höhe von 297 TEUR und Aufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Die Erträge umfassen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 246 TEUR aus entnahmefähigen Gewinnen der Beteiligungsgesellschaft F 801 sowie sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 51 TEUR aus der Auflösung von Steuer- und sonstigen Rückstellungen. Auf der Aufwandsseite sind neben den laufenden Fondsverwaltungskosten Zinsaufwendungen in Höhe von 418 TEUR für zur Teilfinanzierung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der 8 H4, im Vorjahr aufgenommener Bankdarlehen, Grundschuldbestellungskosten in Höhe von 20 TEUR sowie ein Veräußerungsverlust aufgrund nachträglicher Verkaufsnebenkosten für die im Vorjahr veräußerte Beteiligung an der 8 H / GmbH in Höhe von 51 TEUR angefallen. Die laufenden Fondsverwaltungskosten (insbesondere Geschäftsbesorgungsgebühren der KVG, Verwahrstellengebühren, Treuhandgebühren, Kosten der Gesellschafterversammlung sowie Buchführungs-, Jahresabschluss und Prüfungskosten) betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 952 TEUR und haben sich damit im Vergleich zum Vorjahr (966 TEUR) geringfügig reduziert. (2) Nicht realisiertes Ergebnis Das nicht realisierte Ergebnis in Höhe von 2,7 Mio. EUR ergibt sich aus Gewinnen aus der Neubewertung der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften infolge von Wertsteigerungen des Immobilienportfolios. b) Finanzlage (1) Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur des AIF ist geprägt durch das Eigenkapital in Höhe von 98,8 Mio. EUR, das 78,2% der Bilanzsumme von 126,3 Mio. EUR ausmacht, sowie zur Teilfinanzierung der im Vorjahr erworbenen Beteiligung an der 8 H4 aufgenommene langfristige Bankdarlehen im Höhe von 24,0 Mio. EUR. Daneben bestehen zum 31.12.2019 kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR und kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Die Rückstellungen sind vor allem für die durch die Finanzverwaltung noch nicht abgerechnete Grunderwerbsteuer auf den Beteiligungserwerb 8 H4 (1,5 Mio. EUR) und für Gewerbesteuern des Jahres 2018 aufgrund der gesetzlichen Mindestbesteuerung (374 TEUR) gebildet. Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen 1,4 Mio. EUR auf die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag aus der steuerlichen Gewinnausschüttung des Vorjahres der 8 H3, die an die Beteiligungsgesellschaft zu erstatten sind. (2) Investitionen Zur Finanzierung von Grundstückserwerben und Sanierungsmaßnahmen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Kapitaleinlagen in Höhe von 5,8 Mio. EUR in Beteiligungsgesellschaften, insbesondere in die 8 H3 und die F 802, geleistet. (3) Liquidität Der ZBI Professional 8 konnte während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019 sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene der Objektgesellschaften sämtliche Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht erfüllen. Zum 31.12.2019 verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 3,0 Mio. EUR. Die liquiden Mittel in den Objektgesellschaften belaufen sich auf 4,5 Mio. EUR. c) Vermögenslage Das Vermögen des AIF umfasst zum 31.12.2019 zu Verkehrswerten von 108,0 Mio. EUR bewertete Beteiligungen an fünf Immobilien-Gesellschaften sowie Forderungen an Beteiligungsgesellschaften in Höhe von 15,3 Mio. EUR und die liquiden Mittel in Höhe von 3,0 Mio. EUR. d) Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet. Das Vermögen der Gesellschaft ist zu knapp 80% durch Eigenkapital finanziert. Durch den Liquiditätsbestand ist die Erfüllung sämtlicher bestehender Zahlungsverpflichtungen des AIF inklusive seiner Beteiligungsgesellschaften sichergestellt. e) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der Erfolg der Geschäftstätigkeit wird insbesondere anhand der Ermöglichung der Auszahlungen an die Anleger gemessen, welche abhängig sind vom erzielten Bewirtschaftungs- und Handelsergebnis des AIF. Die erzielten Ergebnisse werden in der Entwicklung von Kennzahlen wie Vermietungsstand, Durchschnittsmiete und aus der Berechnung des prozentualen Handelsergebnisses bezogen auf die Gestehungskosten (Kaufpreis, Anschaffungsnebenkosten, Erhaltungsaufwand) gemessen. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist darüber hinaus die Entwicklung des NIW des AIF, der den Substanzwert des AIF angibt und damit ein entscheidender Leistungsindikator ist. D. Ereignisse nach Bilanzstichtag Nachfolgend sind die wesentlichen Geschäftsvorfälle des laufenden Jahres bis zum 01.07.2020 dargestellt. a) Investitionen Mit Kaufvertrag vom 04.09.2019 wurde das Objektpaket in Duisburg und Essen (Sternbuschweg 12 in Duisburg sowie Alfredstraße 1, Kahrstraße 9-11, Rellinghauser Straße 4 u.a. in Essen) bestehend aus 120 Wohn- und 9 Gewerbeeinheiten, durch die Immobilien-Gesellschaft 8 H3 zu einem Kaufpreis in Höhe von 12,2 Mio. EUR erworben. Für Erhaltungsaufwand wurde ein Betrag in Höhe von 417 TEUR kalkuliert. Ein Großteil der erworbenen Objekte in Essen und das Objekt in Duisburg sind zum 01.02.2020 (8,8 Mio. EUR Kaufpreise) bzw. ein weiteres Objekt in Essen zum 01.05.2020 (2 Mio. EUR Kaufpreis) in den Besitz übergegangen. Nach erforderlicher grundbuchrechtlicher Klärungen erfolgte der Nutzen- / Lastenwechsel eines Objektes in Essen (1,4 Mio. EUR Kaufpreis) aus diesem Paket zum 01.07.2020. b) Gesellschafterbeschlüsse In Vertretung der Gesellschafterversammlung hat der Anlegerausschuss im laufenden Jahr folgende Auswahlempfehlungen zum Erwerb von Investitionsgegenständen getroffen:
Weitere wesentliche Vorgänge, über die zu berichten wäre, haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben. E. Risikobericht Zu den zentralen Erfolgsfaktoren im Fondsgeschäft gehört die Fähigkeit, die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken frühzeitig zu erkennen und auf Basis angemessener Methoden und Prozesse zu steuern. Die übergeordnete Zielsetzung des Risikomanagements ist das kontrollierte Eingehen von geschäftstypischen Risiken in dem für die Geschäftstätigkeit notwendigen Umfang. 1. Risikomanagementsystem Ausgehend von der Geschäfts- und Risikostrategie hat die KVG ein Risikomanagementsystem gemäß § 29 KAGB eingerichtet. Dieses System bildet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation der Risiken. Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig, insbesondere durch die Interne Revision, überprüft. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sowie Feststellungen aus der Überprüfung erfolgen entsprechende Anpassungen. Das Risikomanagementsystem beinhaltet insbesondere eine regelmäßige Identifizierung der wesentlichen Risiken auf Basis quantitativer und qualitativer Bewertungskriterien. Als wesentlich sind in diesem Zusammenhang diejenigen Risiken klassifiziert, die aufgrund der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der Geschäftsaktivitäten der verwalteten Investmentvermögen geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AIF nachhaltig zu beeinflussen. Dabei werden auch Wechselwirkungen, Risikoverkettungen und Risikokonzentrationen berücksichtigt. Im Rahmen der Risikoidentifizierung und -bewertung verschafft sich die KVG regelmäßig einen Überblick über das jeweils aktuelle Gesamtrisikoprofil des AIF. Basierend auf den Ergebnissen wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken angemessen und vollständig in die bestehenden Risikosteuerungs- und -controllingprozesse integriert sind und somit eine laufende adäquate Messung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation erfolgt. Auf Basis der Ergebnisse erfolgen eine regelmäßige Analyse der Risikosituation und eine entsprechende Berichterstattung. Neben der laufenden Risikosteuerung auf Grundlage festgelegter Prozesse werden bei Bedarf anlassbezogen zusätzliche Risikosteuerungsmaßnahmen abgeleitet. 2. Wesentliche Risiken des AIF Die folgenden Risikoarten wurden für den AIF als wesentlich identifiziert und werden laufend überwacht: a) Adressenausfallrisiken Adressenausfallrisiken bezeichnen die Gefahr, dass Geschäftspartner ihre geschuldeten Leistungen nicht vertragsgerecht erbringen und daraus finanzielle Schäden entstehen. Beim AIF sind derartige Risiken in Bezug auf Verkäufer und Käufer von Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sowie bei Mietern, externen Dienstleistern im Bereich der Immobilienbewirtschaftung und Finanzinstituten, bei denen die liquiden Mittel des AIF angelegt werden, relevant. Zur Minimierung der Adressenausfallrisiken führt die KVG eine umfassende Risikoanalyse zu Beginn einer Geschäftsbeziehung sowie eine laufende nachfolgende Risikoüberwachung der Geschäftspartner durch. Der AIF legt seine liquiden Mittel grundsätzlich nur bei Finanzinstituten mit gutem Rating an. In Bezug auf Mieter ist infolge der Fokussierung des AIF auf Wohnimmobilien mit einem in der Regel nur geringen Anteil von zudem meist nur kleinflächigen Gewerbemietern das Ausfallrisiko durch die ausreichend breite Mieterstreuung grundsätzlich limitiert. Im Übrigen begegnet die KVG dem Adressenausfallrisiko aus der Vermietung durch ein aktives, ganzheitliches und professionelles Property Management. Die Adressenausfallrisiken des AIF sind insgesamt als gering einzustufen. b) Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken beinhalten die Gefahr, dass die zum Ausgleich gegenwärtiger oder zukünftiger Zahlungsverpflichtungen erforderlichen Zahlungsmittel nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung stehen bzw. nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können. Die Zahlungsfähigkeit des AIF gefährdende Liquiditätsrisiken können insbesondere durch Einnahmeausfälle und ungeplante Ausgaben bzw. Ausgabensteigerungen aus den Immobilien des AIF bzw. seiner Beteiligungsgesellschaften sowie dadurch entstehen, dass zur Erst- und Anschlussfinanzierung von Immobilien geplante Kreditaufnahmen nicht im geplanten Umfang, nicht termingerecht oder nicht zu den vorgesehenen Konditionen gelingen oder dass bei Verstößen gegen Covenants in Kreditverträgen (Abreden bspw. zu Miethöhen und Vermietungsständen) außerordentliche Tilgungszahlungen bzw. höhere Zinszahlungen zu leisten sind (Fremdfinanzierungsrisiko). Zur möglichst weitgehenden Sicherstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben aus dem Immobilienportfolio erfolgt vor jedem Objekt- oder Beteiligungserwerb eine ausführliche technische, kaufmännische und steuerliche Due Diligence, in die auch das Risikomanagement eingebunden ist. Im Falle einer positiven Kaufentscheidung werden Risiken aus möglichen Mindereinahmen bzw. Mehrausgaben soweit wie möglich durch Garantie- bzw. Nichtkenntniserklärungen des Verkäufers zu den bestehenden Miet- und Dienstleistungsverträgen sowie z.B. zu Altlasten, Bauschäden, schadstoffbelastete Baumaterialien, Brandschutz- und Verkehrssicherungspflichten, Denkmalschutzauflagen, Instandhaltungsversäumnissen und ausstehenden Erschließungsbeiträgen abgesichert. Ein professionelles Property Management der Immobilien sowie eine detaillierte Überwachung und regelmäßige Bewertung der Risikoentwicklung durch das Risikomanagement in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Portfoliomanagement tragen außerdem dazu bei, Liquiditätsrisiken aus dem Immobilienportfolio zu minimieren. Das Finanzierungsrisiko wird dadurch begrenzt, dass die Darlehensvermittlung und -verwaltung durch eine zentrale Stelle innerhalb der ZBI Gruppe erfolgt und die Einhaltung der einschlägigen Kreditvertragsbedingungen laufend überwacht wird. Um die Steuerung der Liquiditätsrisiken zu gewährleisten, ist für den AIF ein umfassendes Liquiditätsmanagementsystem eingerichtet, dessen Basis neben einer Langfristplanung bis Fondsende eine rollierende Zwölf-Monats-Planung ist. Daraus ist festzustellen, dass der AIF und seine Beteiligungsgesellschaften ihre Zahlungsverpflichtungen in der absehbaren Zukunft erfüllen können. c) Marktpreisrisiken Unter dem Marktpreisrisiko versteht man das Risiko von finanziellen Verlusten aufgrund einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise auf bestimmten Märkten. Für Immobilien-Investmentvermögen sind hier vor allem Preisänderungsrisiken auf den Immobilienmärkten und Zinsänderungsrisiken von Bedeutung. Für das Investmentvermögen negative Preisänderungsrisiken auf den Immobilienmärkten können sich aus einer Angebotsverknappung oder einer steigenden Nachfrage nach Immobilien ergeben mit der Folge, dass zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen keine den Anlagebedingungen entsprechenden Objekte erworben werden können. Umgekehrt ist es möglich, dass z.B. aufgrund eines Konjunkturabschwungs oder einer nachteiligen Veränderung der Mikrolagen der Immobilienstandorte des AIF das Kaufinteresse zurückgeht und deshalb geplante Objektverkäufe nicht oder nur mit Preisabschlägen realisiert werden können. Aufgrund der langjährigen Markterfahrung und -präsenz der ZBI Gruppe geht die KVG davon aus, negative Entwicklungstendenzen frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Aufgrund der derzeitigen Marktlage ist das Schadenspotenzial der Preisänderungsrisiken als bedeutend, die Eintrittswahrscheinlichkeit im Hinblick auf die durch den AIF verfolgte Investitions- und Desinvestitionsstrategie und die langjährige Markterfahrung und -präsenz der ZBI Gruppe lediglich als mittel einzuschätzen. Das Zinsänderungsrisiko besteht darin, dass durch die allgemeine Zinsentwicklung nachteilige Effekte in der Ertrags- und Aufwandsrechnung eines Investmentvermögens verursacht werden können. Zur Absicherung gegen das Zinsänderungsrisiko werden der geplanten Haltedauer entsprechende Finanzierungsfristen angestrebt und im Bedarfsfall Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Ein Teil der Objektfinanzierungen hat kurz- und mittelfristigen Restlaufzeiten, welche vor dem regulären Fondsende auslaufen, so dass bei einer Änderung des Zinsumfeldes das Zinsänderungsrisiko von relevanter Bedeutung sein kann. Aufgrund der aktuellen Marktlage wird in absehbarer Zukunft nicht mit spürbaren Zinserhöhungen gerechnet. d) Operationelle Risiken Operationelle Risiken umfassen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Darin eingeschlossen sind insbesondere Personal-, IT-, Vertriebs-, Auslagerungs-, Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken, die aus Kontrolldefiziten resultieren. Zur Überwachung und Steuerung dieser Risiken hat die KVG neben der übergeordneten Risikomessung und Risikoüberwachung zusätzlich eine separate Verlustdatenbank implementiert. Sämtliche melderelevanten Schadensfälle sind von den Mitarbeitern der KVG an den Risikomanager zu melden und nachfolgend im Hinblick auf einzuleitende Gegenmaßnahmen zu analysieren. Auf dieser Basis wird eine laufende Optimierung der Risikosteuerungsprozesse ermöglicht. In Bezug auf Rechtsrisiken verfügt die KVG gemäß den Vorgaben der KAMaRisk über eine separate Compliance-Funktion. Aufgabe des Compliance-Beauftragten ist die Sicherstellung der Einhaltung geltenden Rechts und sonstiger externer und interner Regelungen rund um die Auflegung, den Vertrieb und die kollektive Vermögensverwaltung von alternativen Investmentvermögen. Das beinhaltet die laufende institutionalisierte Überwachung der Einhaltung aller rechtlichen Normen, Richtlinien, Standards und sonstigen Regeln. 3. Gesamteinschätzung der Risikosituation Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresberichtes waren keine den Bestand der Gesellschaft oder die Erreichung der Anlageziele des AIF gefährdenden Risiken erkennbar. F. Prognosebericht a) Wirtschaftliches Umfeld Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen massiven Einschränkungen der privaten und wirtschaftlichen Aktivitäten werden Deutschland und viele andere Volkswirtschaften im Jahr 2020 nach inzwischen einhelliger Auffassung in eine tiefe Rezession rutschen lassen, deren konkreten Ausprägungen und Folgen noch nicht absehbar sind. Auch die Immobilienmärkte werden durch die Corona-Krise Beeinträchtigungen erfahren. Die Coronavirus-Pandemie wird nach Einschätzung der Experten schon allein wegen der Kontakt- und Reisebeschränkungen zu einem deutlichen Rückgang der Transaktionsaktivitäten auf den Immobilienmärkten führen und auch Einfluss auf die Immobilienpreise und Mieten haben. Das Ausmaß wird insbesondere von der Dauer der Krise abhängen und kann derzeit von keinem Experten eingeschätzt werden. Für den Teilmarkt Wohnimmobilien wird aufgrund der guten Rahmenbedingungen (Wohnungsknappheit, günstige Finanzierungsmöglichkeiten, geringere Krisenanfälligkeit, fehlende Alternativanlagen mit vergleichbarem Risikoprofil), neben Logistik- und Gesundheitsimmobilien noch die stabilste Entwicklung erwartet. b) Entwicklung des ZBI Professional 8 Für den AIF sind keine weiteren Investitionen mehr vorgesehen. Objektankäufe haben sich auch bedingt durch die Coronavirus-Pandemie verlangsamt, so dass im Hinblick auf das reguläre Fondsende (31.12.2021) und die bereits vorangeschrittene Fondslaufzeit die vorhandene Liquidität verstärkt in Instandhaltungsmaßnahmen und Sanierungen (sowohl Wohnungs- als auch Gebäudesanierungen) vorhandener Objekte investiert werden soll, um deren Wertzuwachs und Attraktivität in Vorbereitung eines Verkaufes weiter zu steigern. Unter anderem sollen durch diese Maßnahmen Vermietungsstände und Durchschnittsmieten entwickelt werden, um damit den Ertragswert der Immobilien zu steigern. In der Fondsplanung wurde eine Mietsteigerung von 1,5% p.a. berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten infolge der Coronavirus-Pandemie und einer damit einhergehenden Rezession in Deutschland, besteht das Risiko, dass diese Strategie nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolge dessen die ursprüngliche Fondsprognose nicht oder nur teilweise erreicht werden kann. Die Fondsverwaltung begegnet dem mit einer laufenden Überprüfung der wirtschaftlichen Folgen und ergreift – soweit möglich – erforderliche Maßnahmen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung sind die prognostizierten Auszahlungen von 5% p.a. auf das Kommanditkapital und das Agio im Geschäftsjahr 2020 pro rata temporis zu den drei Auszahlungsterminen (31.03., 31.07. und 30.11.) vorgesehen. Die Auszahlung an die Anleger zum 31.03.2020 ist plangemäß erfolgt. Die Fondsverwaltung geht weiterhin insgesamt von einer positiven oder zumindest gleichlaufenden Entwicklung des ZBI Professional 8 im Geschäftsjahr 2020 aus, sofern die zuvor beschriebenen Auswirkungen aus der Coronavirus-Krise nicht dauerhaft bestehen. G. Sonstige Angaben 1. Angaben nach § 101 KAGB in Verbindung mit §§ 158 und 135 KAGB a) Einsatz von Finanzinstrumenten Für den AIF waren zum Berichtsstichtag keine Finanzinstrumente eingesetzt. b) Belastung mit Verwaltungskosten Für die Verwaltung des AIF fallen Kosten der KVG, der Komplementärin, der Treuhandkommanditistin und der Verwahrstelle an. Im Berichtsjahr sind Verwaltungskosten in folgender Höhe entstanden:
c) Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG nach § 7 Nummer 9 KARBV (1) Gesamtsumme der im Berichtsjahr von der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen gemäß § 101 Absatz 3 Nummer 1 KAGB
Die KVG gewährt ihren Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern nach der im Geschäftsjahr 2019 geänderten Vergütungsrichtlinie neben Festvergütungen auch variable Vergütungen. Das Vergütungssystem ist dabei so ausgerichtet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar ist und keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzt, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten Investmentvermögen vereinbar ist. (2) Gesamtsumme der im Berichtsjahr von der KVG an Risktaker gezahlten Vergütungen gemäß § 101 Absatz 3 Nummer 2 KAGB
16 Die Verwaltungsvergütung für den Erwerb und den Verkauf von Vermögensgegenständen wird gegenüber den Immobilien-Gesellschaften abgerechnet und in Höhe von 87,5% der Gesamtgebühr an den beauftragten Auslagerungspartner weitergeleitet. d) Angaben zu wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen Neben der Angabe, ob es im Berichtsjahr zu wesentlichen Änderungen zu den Angaben gemäß § 101 Absatz 3 Nummer 3 KAGB kam, ist nachfolgend angegeben, an welcher Stelle des Lageberichtes gegebenenfalls detaillierte Informationen enthalten sind:
2. Zusätzliche Informationen nach § 300 KAGB a) Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände des AIF, die schwer liquidierbar sind und für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0%. Gemäß § 1 Absatz 5 AIFM-VO müssen sich besondere Regelungen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF beziehen und sich auf die Anleger des AIF auswirken (z.B. „side pockets“-Regelungen). Solche Regelungen sind nicht vorhanden. Es handelt sich bei den Vermögensgegenständen des AIF jedoch um Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, für die kein organisierter Markt besteht. Die Vorbereitung eines Verkaufs kann längere Zeit in Anspruch nehmen, bis die formalen Voraussetzungen geschaffen sind. Der Markt für Wohnimmobilien weist keine Marktstörungen oder ähnliches auf. b) Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement Es wurden keine wesentlichen Neuregelungen zum Liquiditätsmanagement getroffen. c) Aktuelles Risikoprofil Der AIF ist ausschließlich in Deutschland investiert. Investitionsschwerpunkte zum Ende des Berichtsjahres lagen auf Basis der Verkehrswerte in Berlin (28,6%), Nordrhein-Westfalen (25,6%) und Schleswig-Holstein (20,3%). Auf Basis der Einzelinvestitionen ist der AIF gut diversifiziert. Von den fünf Objekten mit den höchsten Verkehrswerten (>5 Mio. EUR) liegen drei in Berlin (Anteil Verkehrswerte am Gesamtportfolio = 18,4%), eines in Lübeck (Anteil Verkehrswerte am Gesamtportfolio = 17,4%) und eines in Gelsenkirchen (Anteil Verkehrswert am Gesamtportfolio = 4,2%). Die Objekte werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Die aus der Handelstätigkeit verfügbaren Reinvestitionsmittel wurden in neue Objekte investiert. Weitere Mittel sollen in Vorbereitung eines Fondsexits in die im Besitz der Immobilien-Gesellschaften befindlichen Objekte fließen. Zum 31.12.2019 verfügte der AIF inklusive seiner Beteiligungsgesellschaften zum Stichtag über Bankguthaben in Höhe von 7,5 Mio. EUR, von welchen 92% bei einer Volksbank belegen sind. Aufgrund des guten Ratings der Volksbanken werden die Risiken durch die Einlagenkonzentration als gering eingestuft. Zum 31.12.2019 verfügte die Fondsgesellschaft über ein gezeichnetes Kommanditkapital inklusive Agio in Höhe von 95,3 Mio. EUR. Der Marktwert der zum 31.12.2019 im Eigentum der Beteiligungsgesellschaften befindlichen Immobilien betrug zum Stichtag 173,9 Mio. EUR 18. Die aufgenommenen Fremdmittel umfassten ein Volumen in Höhe von 97,8 Mio. EUR nominal (79,5 Mio. EUR effektiv). Hiervon besitzt ein Anteil von 60% des Fremdkapitals eine Zinsbindungsfrist, die erst nach dem Ende der Fondslaufzeit ausläuft. Dies bietet auf der einen Seite Schutz vor Zinsänderungsrisiken, birgt jedoch auf der anderen Seite die Gefahr erhöhter Vorfälligkeitsentschädigungen bei Fondsliquidation, sofern die Finanzierungen nicht durch den Käufer übernommen werden. Der Leerstand in den Objekten lag zum Ende des Berichtszeitraumes bei den Objekten der Bestandsgesellschaften bei 5,3% und bei den Objekten der Handelsgesellschaften bei 6,0% (Basis vermietbare Fläche). Zum Jahresende 2019 war damit in den Bestandsgesellschaften (Planwert 2,0%) und bei den Handelsgesellschaften (Planwert 5,0%) im Vergleich zur Prospektprognose ein höherer Leerstand vorhanden 19. Die Rückstände in % der Sollmiete (Miete inklusive Nebenkosten) haben sich im Berichtsjahr um 1,6% (Planwert 2% p.a.) erhöht. Darüber hinaus erfolgten Ausbuchungen in Höhe von 0,9% der Sollmiete. Hinsichtlich der objektbezogenen Risiken wurde die Sanierung der Fassadenkonstruktion / Dämmung und die Behebung der Brandschutzmängel am Objekt Bochum, Gropiusweg 15, 17, 19 aus dem Jahr 2018 im Berichtsjahr weitgehend abgeschlossen. Im Berichtsjahr wurden alle Auszahlungen an die Anleger planmäßig durchgeführt. Der AIF befindet sich in der Bewirtschaftungsphase, bei attraktiven Marktchancen werden gezielte Verkäufe / Käufe durchgeführt. Die Ausbreitung des Coronavirus wird nachhaltige Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Mangels vergleichbarer Krisen sind die konkreten Ausprägungen und Wirkungen noch nicht absehbar. Aufgrund der staatlichen Maßnahmen (Ausgangsbeschränkungen, Verbot von wirtschaftlichen Aktivitäten) ist davon auszugehen, dass auch negative Folgen für die Fondsgesellschaft auftreten können. Mögliche Risiken aufgrund der Coronavirus-Pandemie stellen sich wie folgt dar: Risiko der Abwertung von Immobilien Es besteht das Risiko, dass sich die Immobilienpreise verringern, d. h. der Marktwert von einzelnen oder allen Immobilien des Portfolios der Fondsgesellschaft niedriger bewertet werden als noch zum letzten Bewertungsstichtag („Abwertung“). Die Abwertung kann aus einem Rückgang der Investitionstätigkeit von Unternehmen und einer dadurch sinkenden Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien und / oder durch Mietausfälle, die sich in der Bewertung von Immobilien wiederspiegeln, resultieren. Eine Abwertung hat zur Folge, dass der ursprünglich avisierte Verkaufspreis nicht erreicht werden kann. Hieraus können sich negative Auswirkungen auf den Wert der Beteiligung an der Fondsgesellschaft und damit auf die Höhe der Auszahlungen an den Anleger ergeben. Risiko des Ausfalls von Mieteinnahmen Für viele Erwerbstätige besteht das Risiko, dass sie aufgrund von arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Kurzarbeit oder betriebsbedingten Kündigungen geringere bzw. vorübergehend keine Einkünfte erzielen und so unter Umständen nicht mehr in der Lage sind, ihren Verpflichtungen zu regelmäßigen Mietzahlungen im unveränderten Umfang nachzukommen. Umfangreiche staatliche Regelungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus-Pandemie schlossen eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen für die Monate April bis Juni 2020 in Bezug auf Wohn- und Gewerbemietverhältnisse aus. Ferner ist die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt, sofern die Insolvenzreife auf den Folgen der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie beruht. Als Folge besteht die Möglichkeit, dass sich die regelmäßigen Mieteinnahmen, insgesamt geringer als kalkuliert darstellen bzw. bei einzelnen oder mehreren Mietern vollständig ausfallen. Bei geringeren Mieteinnahmen besteht zudem die Gefahr, dass die laufenden Kosten, vor allem der Kapitaldienst für die Fremdfinanzierung, nicht mehr (in vollem Umfang) gedeckt werden können. 18 Für das im Berichtsjahr erworbene Objekt Berlin, Triftstraße 25 u.a. ist gemäß § 271 Absatz 1 Nummer 1 KAGB der Kaufpreis als Verkehrswert eingeflossen. In den Monaten April bis Juni 2020 konnte ein Anstieg der Mietrückstände verzeichnet werden, der im Juni jedoch mit rund 2% der Monatsmiete bereits wieder rückläufig war. Die kumulierten Rückstände befinden sich per Juni 2020 noch immer unter dem Niveau des Berichtsstichtages 31.12.2019. Auch wurden Mietstundungen in nur sehr geringem Umfang angefragt. Diese liegen unter 0,5% in Bezug auf die gesamten Einheiten des AIF. Risiko aufgrund mangelndem Angebot an und Nachfrage nach Immobilien Es besteht das Risiko, dass die Veräußerung von Immobilien mangels Nachfrage nicht möglich oder nur zu einem geringeren Verkaufspreis möglich ist. Die daraus möglichen Ertragseinbußen können Auswirkungen auf den Wert der Beteiligung der Anleger haben. Die ZBI Fondsmanagement AG versucht durch ein aktives Risikomanagement die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie frühzeitig zu antizipieren und negativen Entwicklungen aktiv gegenzusteuern. Eine fondsbezogene Sensitivitätsanalyse zur Coronavirus-Pandemie zeigt im Ergebnis, dass die Auszahlungen an die Anleger im Betrachtungszeitraum (laufendes und folgendes Geschäftsjahr) weiterhin prospektgemäß darstellbar sind. Weitere Analysen bis zum Ende der Fondslaufzeit werden in Abhängigkeit von der Entwicklung der Gesamtsituation erstellt. d) Leverages nach Abschnitt 2 Artikel 6-8 Delegierte Verordnung (EU) Nummer 231/2013 (Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU) Änderungen des maximalen Umfanges, in dem für den AIF Leverage eingesetzt werden, haben sich nicht ergeben. Die Berechnung der Hebelkraft auf Basis der aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergibt für den AIF gemäß Brutto-Methode einen Wert von 124,81% sowie gemäß Commitment-Methode einen Wert von 127,84%.
Erlangen, den 22.07.2020 ZBI Professional Fondsverwaltungs GmbH persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Bernd Ital Gert Wachsmann ZBI Fondsmanagement AG Kapitalverwaltungsgesellschaft Christian Reißing Michiko Schöller III. Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Erlangen. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding geschlossene Investmentkommanditgesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Achte Professional Immobilien Holding geschlossene Investmentkommanditgesellschaft zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Nürnberg, den 22. Juli 2020 Rödl & Partner GmbH gez. Danesitz, Wirtschaftsprüfer gez. Luce, Wirtschaftsprüfer IV. Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach Vorgaben des § 264 Absatz 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Erlangen, den 22.07.2020 ZBI Professional Fondsverwaltungs GmbH persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Bernd Ital Gert Wachsmann ZBI Fondsmanagement AG Kapitalverwaltungsgesellschaft Christian Reißing Michiko Schöller Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 21.08.2020 festgestellt. |
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