Ganz einfacher Nenner, wenn man sich die Bilanz anschaut und vor allem auf das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres schaut. Wer trägt die Verluste? Der Vertrieb, die Verwaltungsgesellschaft, der Emittent? Nein, der dumme Anleger, der sich hat überreden lassen, in solch ein Sinnlosinvestment sein Geld zu investieren.
ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Sechste Professional Immobilien Holding KGErlangenJahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Glossar
Inhaltsverzeichnis Glossar I. Jahresabschluss A. Liquidationsschlussbilanz B. Gewinn- und Verlustrechnung C. Anhang 1. Allgemeine Angaben 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3. Angaben zur Liquidationsschlussbilanz 4. Angaben zu Haftungsverhältnissen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Rechten Dritter an Vermögensgegenständen der Gesellschaft 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 6. Ergänzende Angaben nach KARBV 7. Ergänzende Angaben nach KAGB 8. Sonstige Angaben II. Lagebericht A. Grundlagen des Unternehmens 1. Gesellschaftsrechtliche und investmentrechtliche Grundlagen 2. Anlagestrategie, Anlageziele, Steuerung des AIF und Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten . 3. Angaben zur externen KVG 4. Angaben zur Verwahrstelle B. Tätigkeitsbericht C. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf 2. Lage der Gesellschaft D. Ereignisse nach Bilanzstichtag E. Risikobericht 1. Risikomanagementsystem 2. Wesentliche Risiken des AIF 3. Gesamteinschätzung der Risikosituation F. Prognosebericht G. Sonstige Angaben 1. Angaben nach § 101 KAGB in Verbindung mit §§ 158 und 135 KAGB 2. Zusätzliche Informationen nach § 300 KAGB III. Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers IV. Erklärung der Liquidatoren nach Vorgaben des § 264 Absatz 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB Hinweis: Bei den dargestellten Berechnungen und Grafiken kann es aus EDV-technischen Gründen zu Rundungsdifferenzen kommen. I. Jahresabschluss A. LiquidationsschlussbilanzA. Aktiva
B. Passiva
B. Gewinn- und Verlustrechnung
C. Anhang1. Allgemeine Angaben a) Firma, Sitz und Handelsregister Die Gesellschaft wird unter der Firma ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Sechste Professional Immobilien Holding KG i.L. (im Folgenden ZBI Professional 6 i.L., AIF, Gesellschaft oder Fondsgesellschaft genannt) geführt. Sitz der Gesellschaft ist 91054 Erlangen, Henkestraße 10. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer HRA 9402 eingetragen. b) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Bewirtschaftung eigenen Immobilienvermögens und die Beteiligung an Immobilien-Objektgesellschaften. Zum 31.12.2017 wurde das gesamte Immobilienvermögen des AIF verkauft, sodass seit diesem Zeitpunkt keine Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien mehr gegeben war. c) Geschäftsführung und Vertretung Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin ZBI Fondsverwaltungs GmbH, Erlangen vertreten. Sie ist zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet und bildet die Geschäftsleitung. Auf Basis des mit Wirkung zum 01.01.2014 mit der ZBI Fondsmanagement AG, Erlangen als KVG abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages sind weiterhin alle gemäß dem KAGB vorgesehenen Aufgaben auf die ZBI Fondsmanagement AG übertragen. d) Liquidation der Gesellschaft Am 28.12.2017 erfolgte der Beschluss zur Liquidation der Fondsgesellschaft mit Beginn des 01.01.2018. Die mit der Geschäftsführung betraute persönlich haftende Gesellschafterin ZBI Fondsverwaltungs GmbH wurde zum 01.01.2018 als Geschäftsführerin abberufen und gleichzeitig zur Liquidatorin bestellt. In der Gesellschafterversammlung vom 23.10.2018 wurde die Liquidation der Gesellschaft und die Bestellung der ZBI Fondsverwaltungs GmbH als Liquidatorin genehmigt. Die Liquidation wurde zum 31.12.2019 beendet. Der vorliegende Jahresabschluss stellt damit zugleich die Liquidationsschlussbilanz der Gesellschaft dar. Die darin noch ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden gemäß Liquidationsvereinbarung vom 20.12.2019 mit Wirkung zum 01.01.2020 auf die persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin ZBI Fondsverwaltungs GmbH, Erlangen übertragen. Diese verwaltet das ausbezahlte Guthaben ausschließlich fremdnützig im Sinne und für Rechnung des AIF gemäß den vertraglichen Bestimmungen zur Vereinnahmung eventuell noch ausstehender Forderungen, Begleichung bestehender Schulden und der geplanten Restgewinnausschüttung an die Anleger. e) Gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung Die Gesellschaft ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne von § 149 KAGB und gilt als kleine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Absatz 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde demzufolge gemäß § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 KAGB nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des KAGB und der KARBV erstellt. Liquidationsschlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden danach in Staffelform aufgestellt und gemäß den §§ 21,22 KARBV gegliedert. Die Vorschriften des KAGB und der KARBV zur Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden beachtet und die in KAGB und KARBV vorgeschriebenen ergänzenden Angaben in den Anhang und in den aufgrund der Vorschriften des KAGB zu erstellenden Lagebericht aufgenommen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft befand sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in Liquidation. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte daher zu Liquidationswerten und nicht mehr nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bewertung der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften erfolgte bis zu deren Beendigung zu Verkehrswerten (Liquidationswerten), die aus den nach § 271 Absatz 3 KAGB aufzustellenden Vermögensaufstellungen abgeleitet wurden. Barmittel und Barmitteläquivalente (Liquiditätsanlagen) sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich ebenfalls zum Nennbetrag bewertet. Dem Ausfallrisiko wurde durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen, uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. 3. Angaben zur Liquidationsschlussbilanz a) Beteiligungen Die Liquidation der zum 31.12.2018 noch ausgewiesenen Beteiligungen an der KWG Kronacher Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG i.L. (KWG i.L.), ZBI Fonds 6 H GmbH i.L. (6 H i.L.) und ZBI Fonds 6 H2 / GmbH i.L. (6 H2 i.L.) wurde durch Verteilung des Vermögens zum 01.01.2019 bzw. 31.03.2019 beendet. Die Gesellschaft besitzt danach keine Beteiligungen an Objektgesellschaften mehr. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus der Bewirtschaftung des Vorjahres in Höhe von 81 TEUR wurden an ein externes Unternehmen verkauft. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR resultieren im Wesentlichen aus der Übertragung des Bankguthabens des AIF auf die Komplementärin und Liquidatorin ZBI Fondsverwaltungs GmbH gemäß Liquidationsvereinbarung vom 20.12.2019 (siehe auch unter Abschnitt I.C.1.d) Liquidation der Gesellschaft auf Seite 6). Sie enthalten demnach Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,00 EUR). c) Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von 114 TEUR wurden gebildet für Jahresabschlusskosten einschließlich Prüfung, Veröffentlichung sowie Erstellung der Steuererklärungen der Fondsgesellschaft (66 TEUR), für von Beteiligungsgesellschaften übernommene ungewisse Verpflichtungen (5 TEUR) und für Kosten der Fondsabwicklung (43 TEUR). d) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 63 TEUR resultieren im Wesentlichen aus der Fondsabwicklung und waren bis zum Erstellungstag dieses Berichtes vollständig beglichen. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 17 TEUR handelt es sich um offene Auszahlungsansprüche von Fondsanlegern wegen ungeklärter Erbfolge. Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 300 TEUR bestehen vor allem gegenüber ehemaligen Mietern und Dienstleistern der bereits beendeten Beteiligungsgesellschaften. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. e) Eigenkapital Das zum 31.12.2019 ausgewiesene Eigenkapital in Höhe von 1,7 Mio. EUR entfällt mit 860 TEUR auf die Komplementärin ZBI Fondsverwaltungs GmbH und mit 853 TEUR auf die Kommanditisten des AIF. Es hat sich gegenüber dem Vorjahreswert (16,5 Mio. EUR) durch Entnahmen in Höhe von 14,2 Mio. EUR und den Jahresfehlbetrag von 585 TEUR um 14,8 Mio. EUR gemindert. Der Eigenkapitalanteil der Komplementärin ergibt sich aus § 13 Nummer 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages, nach dem die ZBI Fondsverwaltungs GmbH neben einer laufenden Haftungsvergütung in Höhe von 45 TEUR p.a. einen Anteil von 50% am die Auszahlungen an Kommanditisten der Jahre 2011 und 2012 und die Verzinsung der Kommanditeinlagen einschließlich Agio von 7,5% ab 01.01.2012 übersteigenden Gesamtgewinn des Fonds erhält. Zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2019 beträgt dieser Gewinnanteil 17,1 Mio. EUR, auf welchen bis zum Endes des Berichtsjahres Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 16,3 Mio. EUR geleistet waren. Der Eigenkapitalanteil der Kommanditisten hat sich gegenüber dem Vorjahr (7,9 Mio. EUR) aufgrund von Auszahlungen an die Gründungskommanditistin und Fondsanleger in Höhe von 6,7 Mio. EUR und den Kommanditisten zugewiesene Verlustanteile für das Jahr 2019 von 315 TEUR um 7,0 Mio. EUR vermindert. Die an die Kommanditisten im Berichtsjahr geleisteten Auszahlungen umfassen Abschlagszahlungen auf den Gewinnanteil in Höhe von 11 % des Kommanditkapitals (6,1 Mio. EUR), Restauszahlungen für Vorjahre (42 TEUR) sowie bei den Fondsanlegern anrechenbare Steuern (553 TEUR) aufgrund von Gewinnausschüttungen der 6 H i.L. und 6 H2 i.L. in Höhe von insgesamt 2,1 Mio. EUR. Die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten beträgt 10% der auf den jeweiligen Anleger entfallenden Kommanditeinlage. 4. Angaben zu Haftungsverhältnissen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Rechten Dritter an Vermögensgegenständen der Gesellschaft Zum 31.12.2019 bestehen – wie im Vorjahr – keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB, keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nummer 3a HGB und keine Rechte Dritter an Vermögensgegenständen der Gesellschaft. 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2019 ein negatives Gesamtperiodenergebnis von 585 TEUR aus, das sich aus einem realisierten Verlust in Höhe von 7,1 Mio. EUR und einem nicht realisierten Gewinn von 6,5 Mio. EUR zusammensetzt. a) Realisierte Verlust Der realisierte Verlust des Berichtsjahres in Höhe von 7,1 Mio. EUR ergibt sich aus Erträgen in Höhe von 2,3 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 9,4 Mio. EUR. Die Erträge umfassen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 2,1 Mio. EUR aus Gewinnausschüttungen der 6 H i.L. und der 6 H2 i.L. sowie sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 163 TEUR, die sich im Wesentlichen aus Versicherungserstattungen und aufzulösenden Rückstellungen des Vorjahres der ehemaligen Beteiligungsgesellschaften ergeben. Die Aufwendungen in Höhe von 9,4 Mio. EUR setzen sich zusammen aus:
Dem Aufwand aus dem Abgang der Beteiligung der KWG i.L. steht im nicht realisierten Ergebnis ein Ertrag aus dem Abgang der negativen Neubewertungsrücklage in gleicher Höhe gegenüber. Die Haftungsvergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von 45 TEUR wird nicht unter den Aufwendungen ausgewiesen, sondern entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages als Vorabgewinn im Rahmen der Ergebnisverteilung berücksichtigt. b) Nicht realisiertes Ergebnis Das mit 6,5 Mio. EUR positive nicht realisierte Ergebnis ergibt sich aus Erträgen in Höhe von 8,6 Mio. EUR aus dem Abgang der Beteiligung an der KWG i.L. und in Höhe von 16 TEUR aus der Auflösung von Rückstellungen für latente Steuern (Vorjahr 34 TEUR) sowie aus Aufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. EUR, die den realisierten Erträgen aus den Gewinnausschüttungen der 6 H i.L. und 6 H2 i.L. entsprechen. 6. Ergänzende Angaben nach KARBV a) Verwendungsrechnung nach § 24 Absatz 1 KARBV
b) Entwicklungsrechnung nach § 24 Absatz 2 KARBV
c) Kapitalkonten nach § 25 Absatz 4 KARBV
d) Vergleichende Übersicht nach § 14 KARBV in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 1 und 2 KARBV
Der Rückgang des Fondsvermögens ist neben dem negativen Periodenergebnis (585 TEUR) vor allem auf die an die Fondsanleger und die Komplementärin geleisteten Gewinnauszahlungen (14,2 Mio. EUR) zurückzuführen. 7. Ergänzende Angaben nach KAGB a) Geschäfte nach § 101 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KAGB Der AIF darf nach § 5 der Anlagebedingungen Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, nur zur Absicherung der Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust abschließen. Pensionsgeschäfte und Wertpapier-Darlehen sind nicht zulässig. Die Gesellschaft und ihre Beteiligungsgesellschaften haben zum Berichtsstichtag keine Geschäfte abgeschlossen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben. 1 Unter Berücksichtigung der Haftungsvergütung in Höhe von 45 TEUR b) Umlaufende Anteile und Anteilswert nach § 101 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 KAGB
Der Anteilswert zum 31.12.2019 errechnet sich aus der Teilung des den Fondsanlegern zuzurechnenden Nettoinventarwerts (Eigenkapital) der Fondsgesellschaft (31.12.2019: 852.821,54 EUR) durch die Zahl der in den Verkehr gelangten Anteile (umlaufende Anteile). Das gezeichnete Kapital des AIF beträgt 55,245 Mio. EUR. Ein Anteil entspricht 1 TEUR, so dass die Anzahl der ausgegebenen Anteile bei 55.245 liegt. Die Reduzierung des Anteilswerts gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den an die Fondsanleger geleisteten weiteren Gewinnanteilauszahlungen, den anrechenbaren Abschlagsteuern auf die Gewinnausschüttungen der 6 H i.L. und der 6 H2 i.L. und dem negativen Jahresergebnis 2019. c) Gesamtkostenquote nach § 101 Absatz 2 Nummer 1 Halbsatz 1 KAGB Die Gesamtkostenquote beträgt 8,38% (Vorjahr 3,31%) und zeigt die Summe der auf Ebene des AIF im Geschäftsjahr angefallenen laufenden Kosten im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 b) der Verordnung (EU) Nummer 583/2010 als Prozentsatz des durchschnittlichen NIW. Die Erhöhung der Gesamtkostenquote resultiert in erster Linie aus dem zwischenzeitlich aufgrund der bereits geleisteten Auszahlungen an die Anleger geminderten Durchschnitts-NIW. d) Angaben zu Vergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 1 Halbsatz 2 KAGB Im Geschäftsjahr ist – wie im Vorjahr – keine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Vermögensgegenständen angefallen (als Prozentsatz des durchschnittlichen NIW: 0%). e) Angaben zu Pauschalvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 2 KAGB Im Geschäftsjahr wurden – wie im Vorjahr – keine Pauschalvergütungen im Sinne des § 101 Absatz 2 Nummer 2 KAGB gewährt. f) Angaben zu Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 3 KAGB Der KVG flossen keine Rückvergütungen bezüglich der aus dem Fondsvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die KVG gewährte aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung auch keine Vergütungen an Vermittler von Anteilen. g) Angaben zu Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 KAGB Beim Erwerb von Kommanditanteilen an der Gesellschaft war ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 5% der gezeichneten Einlagen zu zahlen. Sofern es während der Laufzeit zu einer Kündigung der Beteiligung aus wichtigem Grund gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages kommt, erhebt die KVG keinen Rücknahmeabschlag. h) Angaben nach § 101 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KAGB und § 300 Absatz 1 und 2 KAGB Die Angaben zu den Vergütungen der Mitarbeiter der KVG und wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen nach § 101 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 KAGB sowie die Angaben nach § 300 KAGB zu schwer verwertbaren Vermögensgegenständen, neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement, dem Risikoprofil der Gesellschaft und den eingesetzten Risikomanagementsystemen sowie zum Leverage werden im Lagebericht gemacht. 8. Sonstige Angaben a) Ergebnisverteilung Nach Berücksichtigung des in § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 des Gesellschaftsvertrages geregelten jährlichen Vorausgewinnes der persönlich haftenden Gesellschafterin werden die kumulierten Jahresergebnisse zwischen den Kommanditisten und der persönlich haftenden Gesellschafterin im Ergebnis hälftig geteilt, nachdem die Kommanditisten neben etwaigen Entnahmen in den Jahren 2010 und 2011 eine ab dem 01.01.2012 beginnende nachläufige jährliche 7,5%ige Verzinsung auf das auf die Kapitalkonten I und II tatsächlich einbezahlte und nicht zurückbezahlte Kapital erhalten haben. Die Ergebnisteilung beginnt in dem Wirtschaftsjahr, in dem erstmals ein kumulierter Totalgewinn erwirtschaftet wurde. Die bis dahin entstandenen negativen Jahresergebnisse stehen nur den Kommanditisten zu. Die Zuweisung von Jahresergebnissen an die Kommanditisten erfolgt im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen. Einzelheiten sind in § 13 des Gesellschaftsvertrages geregelt. b) Entnahmen und anrechenbare Steuern (1) Entnahmen Über Entnahmen entscheidet die Fondsverwaltung. Gemäß § 9 der Anlagebedingungen soll die verfügbare Liquidität an die Gesellschafter ausgezahlt werden, soweit sie nicht als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder zur Substanzerhaltung benötigt wird. Über die Angemessenheit der Liquiditätsreserve entscheidet die KVG. Der AIF leistete Auszahlungen an die Gesellschafter zum 31.05. und 30.11. eines jeden Jahres. Prognostiziert waren Auszahlungen in Höhe von 3% p.a. (bis 30.06.2011), 4% p.a. (ab 01.07.2011), 5% p.a. (ab 01.01.2012), 6% p.a. (ab 01.01.2015) und 7% p.a. (ab 01.01.2018) jeweils bezogen auf das gezeichnete und einbezahlte Kommanditkapital inklusive Agio. Resultierend aus dem Verkauf der Immobilien mit Wirkung zum 31.12.2017 erfolgte im Geschäftsjahr 2019 die dritte Abschlagszahlung auf den Verkaufsgewinn in Höhe von 11,1% der Zeichnungssumme. Kumuliert wurden bis zum Ende des Berichtszeitraumes Entnahmen in folgender Höhe vorgenommen:
(2) Anrechenbare Steuern Auf inländische Zinserträge sowie Gewinnausschüttungen von Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH wird eine 25%ige Kapitalertragsteuer zuzüglich des darauf entfallenden 5,5%igen Solidaritätszuschlages einbehalten und seitens der Kreditinstitute bzw. der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag stellen für den inländischen Anleger, entsprechend dem auf seine Beteiligung entfallenden Betrag eine Einkommensteuervorauszahlung dar, welche auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet wird. Der anteilige Betrag stellt sich für den Anleger liquiditätsmäßig wie eine zusätzliche Barauszahlung dar.
(3) Übersicht Entnahmen / anrechenbare Steuern (Liquiditätsüberschuss) Der Liquiditätsüberschuss aus einer Beteiligung am ZBI Professional 6 i.L. ausgedrückt in % der Kommanditeinlage inklusive des Agios, ermittelt für einen Musteranleger mit Beitritt und Einzahlung zum 01.06.2011, stellt sich wie folgt dar:
Wie in der Tabelle dargestellt erhalten die Anleger als anrechenbaren Steuern für die Jahre 2018 und 2019 weitere 2,2% des eingesetzten Kapitals zugewiesen. Außerdem wird nach Feststellung der Schlussbilanz der Kapitalanteil der Kommanditisten in Höhe von 852.821,54 EUR, was 1,5% des eingesetzten Kapitals entspricht, als Restgewinn zur Auszahlung kommen. Der Liquiditätsüberschuss aus einer Beteiligung am ZBI Professional 6 i.L. liegt somit in Summe bei 76,6% des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inklusive Agio), was bei einer durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer von 6,65 Jahren 2 einer statischen Durchschnittsverzinsung von jährlich 11,51% entspricht. Bezogen auf die Zeichnungssumme wird eine durchschnittliche Verzinsung von 12,1% p.a. erreicht. c) Steuerliche Verhältnisse (1) Einkommensteuer Steuerlich erzielen die Gesellschafter des AIF aus ihrer Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Alle Anleger werden mit Einreichung der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung der Fondsgesellschaft beim Finanzamt Erlangen durch die Treuhandkommanditistin (Erlanger Consulting GmbH) über den auf sie entfallenden Ergebnisanteil unter Berücksichtigung der individuell gemeldeten Sonderbetriebseinnahmen bzw. Sonderbetriebsausgaben informiert. Für die Einkommensteuerveranlagung der einzelnen Anleger ist ausschließlich das vom Betriebsstättenfinanzamt der Gesellschaft – Finanzamt Erlangen – mitgeteilte steuerliche Ergebnis maßgeblich. Dabei werden aufgrund der eingereichten Erklärung der Gesellschaft die für den jeweiligen Kapitalanleger steuerlichen Ergebnisanteile durch das Finanzamt Erlangen festgestellt und amtsintern dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt des Anlegers mitgeteilt. Die Einkommensteuererklärungen der Anleger können unabhängig von den Ergebnismitteilungen jedes Jahr bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden. Bei den unterjährigen Auszahlungen handelt es sich um Kapitalentnahmen, die steuerlich unbeachtlich sind. Ein in der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung festgestellter Verlust unterliegt den Beschränkungen des § 15 b EStG. Aufgrund dieser Beschränkung darf der ermittelte steuerliche Verlust bei den Kommanditisten nicht mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit etc.). Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang auch der Verlustrücktrag nach § 10 d EStG ausgeschlossen. Der steuerliche Verlust mindert jedoch die Gewinne aus der Beteiligung in den folgenden Wirtschaftsjahren. Der auf die Kommanditisten entfallende (vorzutragende) Verlust wird durch das Finanzamt gesondert festgestellt. (2) Betriebsprüfung Für den AIF hat das Finanzamt Erlangen eine Betriebsprüfung der Jahre 2011 bis einschließlich 2018 durchgeführt. Das steuerliche Konzept des Fonds wurde ohne Beanstandungen akzeptiert. Bei den Gesellschaftern zugewiesenen Ergebnissen gab es keine Änderungen. (3) Erbschaft- und Schenkungsteuer Übertragungsvorgänge im Wege der Schenkung oder Erbschaft unterliegen der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer, sofern entweder der Schenkende bzw. Erblasser oder der Beschenkte bzw. Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Betroffene Anleger erhalten hinsichtlich der Bewertung des Anteils Unterstützung bei der Treuhandkommanditistin (Erlanger Consulting GmbH, Rathsberger Straße 6, 91054 Erlangen, Tel. 0 91 31 – 78 80 0). d) Mitarbeiter Der AIF beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. e) Organe und Vertragspartner (1) Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin ZBI Fondsverwaltungs GmbH Stammkapital: 1,0 Mio. EUR (voll einbezahlt) Geschäftsführung: Herr Dr. Bernd Ital (Geschäftsführer der ZBI Partnerschafts-Holding GmbH), Herr Gert Wachsmann (Leiter Buchhaltung ZBI Gruppe) Henkestraße 10, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 – 4 80 09 0, Fax: 0 91 31 – 4 80 09 1500 E-Mail: info@zbi.de 2 Kapitalbindungsdauer vom 01.06.2011 (auf Basis der Kapitaleinzahlungen durchschnittlich ermittelter Beitritts- / Einzahlungszeitpunkt) bis 24.01.2018 (Rückzahlung des Kapitals) (2) Fondsverwaltung / Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ZBI Fondsmanagement AG Vorstand: Herr Dirk Meißner (bis 25.03.2020), Herr Fabian John (ab 08.10.2019), Herr Christian Reißing, Frau Michiko Schöller Henkestraße 10, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 -4 80 09 1102, Fax: 0 91 31 – 4 80 09 1350 E-Mail: info@zbi.de Web: www.zbi-kvg.de (3) Treuhandkommanditistin Erlanger Consulting GmbH Rathsberger Straße 6, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 – 78 80 0, Fax: 0 91 31 – 78 80 80 E-Mail: info@erlanger-consulting.de (4) Verwahrstelle Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Spardorfer Straße 10, 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31 – 6 30 23 60, Fax: 0 91 31 – 6 30 23 62 E-Mail: info@asservandum.de f) Anlegerausschuss Der amtierende Anlegerausschuss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 11.10.2017 gewählt. Die Amtszeit des Anlegerausschusses endet mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Im Berichtsjahr setzte sich der Anlegerausschuss wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr lief die Abwicklung des ZBI Professional 6 i.L. Es waren keine Sitzungen oder Beschlussfassungen des Anlegerausschusses erforderlich.
Erlangen, den 19.06.2020 ZBI Fondsverwaltungs GmbH Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin Dr. Bernd Ital Gert Wachsmann ZBI Fondsmanagement AG Kapitalverwaltungsgesellschaft Christian Reißing Michiko Schöller II. LageberichtA. Grundlagen des Unternehmens 1. Gesellschaftsrechtliche und investmentrechtliche Grundlagen a) Geschäftsmodell Gegenstand einer Beteiligung am ZBI Professional 6 i.L. ist die mittelbare Beteiligung am unternehmerischen Erfolg eines auf Mietenerzielung ausgerichteten Immobilienportfolios und an einem Immobilienhandelskonzept. Bei der Beteiligung handelt es sich um eine Treuhand- oder Direktbeteiligung. b) Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2016 in Verbindung mit den Anlagebedingungen vom 04.11.2014. c) Beginn und Ende der Platzierungsphase / Dauer der Gesellschaft Die Platzierungsphase des ZBI Professional 6 i.L. begann im Jahr 2010 und endete am 30.09.2011. Die Dauer der Gesellschaft war festgelegt auf sieben Jahre. Sie begann mit dem Ablauf des letzten Tages der Zeichnungsfrist zu laufen. Somit endete die Regellaufzeit am 30.09.2018. Die Fondsverwaltung machte von dem ihr eingeräumten Recht Gebrauch, die Laufzeit um neun Monate bis zum 31.12.2017 zu verkürzen. Die Fondsgesellschaft befindet sich seit 01.01.2018 in Liquidation. Die Gesellschaft wird zum 31.12.2019 beendet. Nach Feststellung der Schlussbilanz wird die Löschung im Handelsregister beantragt. d) Gesellschafter und Gesellschaftskapital
Die Zeichnungssumme inklusive Agio beträgt 58,0 Mio. EUR. e) Hafteinlage Gemäß § 3 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages entspricht die in das Handelsregister für die Beteiligung der Treuhandkommanditistin einzutragende Haftsumme für Treugeber-Kommanditisten und für Direkt-Kommanditisten 10% der auf die Kommanditisten entfallenden Kommanditeinlage ohne Agio. 2. Anlagestrategie, Anlageziele, Steuerung des AIF und Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten a) Anlagestrategie, Anlageziele Zu der bis zur Auflösung des Fonds verfolgten Anlagestrategie und Anlageziele verweisen wir auf die in den Anlagebedingungen § 1 bis 3 festgelegten Anlagegrundsätze und Investitionskriterien. b) Steuerung des AIF Die Steuerung erfolgte im Berichtsjahr ausschließlich auf Basis der Liquidität des AIF. c) Ausübung von Stimm- und Beteiligungsrechten Die Stimm- und Beteiligungsrechte des AIF werden von der KVG im In- und Ausland grundsätzlich aktiv und unabhängig von den Interessen Dritter ausschließlich im Interesse der Anleger wahrgenommen. Im Berichtszeitraum wurden keine Dritten mit der Stimmrechtsausübung oder mit der Analyse von Gesellschafter- oder Hauptversammlungsunterlagen beauftragt. 3. Angaben zur externen KVG a) Vertragliche Grundlagen Die ZBI Fondsmanagement AG ist mit Geschäftsbesorgungsvertrag vom 12.12.2013 und Nachtrag Nummer 1 vom 10.01.2018 (Neufassung des § 4 Nummer 8h UStG) mit der Verwaltung des AIF als externe KVG beauftragt. Die ZBI Fondsmanagement AG hat seit 10.10.2014 die nach § 20 KAGB erforderliche Erlaubnis der BaFin zur Verwaltung und zum Vertrieb von AIF. b) Name, Rechtsform und Kapital Die ZBI Fondsmanagement AG ist durch formwechselnde Umwandlung aus der ZBI Fondsmanagement GmbH entstanden. Die ZBI Fondsmanagement GmbH wurde am 15.10.2012 gegründet. Der Formwechsel wurde am 17.12.2013 beim Amtsgericht Fürth unter HRB 14323 eingetragen. Der Sitz der ZBI Fondsmanagement AG ist 91054 Erlangen, Henkestraße 10. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1,0 Mio. EUR und ist vollständig einbezahlt. c) Wesentliche Merkmale des Verwaltungsvertrages (1) Dauer Die Laufzeit des Geschäftsbesorgungsvertrages begann am 01.01.2014. Der Vertrag ist bis zur Beendigung des AIF fest abgeschlossen. (2) Kündigungsrechte Eine Kündigung des Vertrages ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. (3) Umfang Die KVG ist mit der Erbringung der kollektiven Vermögensverwaltung, insbesondere mit der Portfolioverwaltung, dem Risikomanagement und administrativer Tätigkeiten sowie sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen des AIF oder seiner Beteiligungsgesellschaften beauftragt. (4) Haftungsregelungen Die KVG haftet gegenüber dem AIF im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (5) Auslagerungen einzelner Tätigkeiten Folgende Tätigkeiten mit Bezug zum ZBI Professional 6 i.L. hat die KVG gemäß § 36 KAGB ausgelagert:
Lfd. Nummer 4: Mit Vertragsdatum 21.01.2020 hat die KVG mit der ZBI Immobilien AG einen neuen Vertrag über die Erbringung verschiedener IT-Dienstleistungen mit Wirkung zum 01.01.2020 abgeschlossen. (6) Vergütungen Für die Übernahme der Tätigkeiten gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag wurde im Berichtsjahr eine Vergütung in Höhe von 0,5% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals (ohne Agio) bezahlt. 3 Kostenträger ist die KVG 4. Angaben zur Verwahrstelle Mit der Funktion der Verwahrstelle als Kontrollorgan wurde die Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Erlangen beauftragt. Die Verwahrstelle hat unabhängig vom separaten Portfolio- und Risikomanagement der KVG die Interessen der Anleger zu wahren. Der Verwahrstelle kommen insoweit spezifische, gesetzlich festgeschriebene Kontrollaufgaben sowie Zustimmungspflichten in Bezug auf bestimmte Transaktionen der Fondsgesellschaft zu. Die Aufgaben sind im Rahmen eines Verwahrstellenvertrages sowie eines Service Level Agreements geregelt. Im Berichtsjahr wurde für alle festgelegten Vorgänge die Zustimmung der Verwahrstelle eingeholt. Seitens der Verwahrstelle angeforderte Informationen und Auskünfte wurden jeweils erteilt. B. Tätigkeitsbericht In nachfolgendem Tätigkeitsbericht sind die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Berichtsjahres enthalten. Soweit nichts anderes angegeben, beziehen sich die Werte auf den 31.12. des Berichtsjahres. Weitere relevante Ereignisse bis zur Erstellung dieses Berichtes sind auf Seite 19 unter II.D Ereignisse nach Bilanzstichtag dargestellt. a) Immobilienverkauf und Fondsauflösung Insgesamt sind sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt und abgearbeitet. Außerdem erfolgte die Begleichung der aus dem Gesamtverkaufspreis noch verbliebenen Forderung von rund 7 TEUR für die Verkehrsfläche Duisburg, Vereinsstraße durch die Stadt Duisburg. Mit der Beendigung der 6 H2 i.L. konnte nach Ablauf des Sperrjahres mit Wirkung zum 31.03.2019 die Abwicklung aller Beteiligungsgesellschaften des Fonds wie geplant in 2019 abgeschlossen werden. Anfang Juli 2019 wurde eine weitere Auszahlung aus dem Gewinnanteil in Höhe von 11,1 % der Zeichnungssumme an die Anleger des ZBI Professional 6 i.L. vorgenommen, da keine steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilien aus den Betriebsprüfungen der Beteiligungsgesellschaften bestehen. Die zum 19.12.2019 noch vorhandene Liquidität wurde auf ein Treuhandkonto der persönlich haftenden Gesellschafterin und Liquidatorin (ZBI Fondsverwaltungs GmbH) überwiesen. Diese begleicht aus dem Guthaben noch anfallende Kosten und nimmt die Restauszahlung an die Anleger in Höhe von 1,54% der Zeichnungssumme nach Feststellung der Schlussbilanz vor. Die Liquidation des AIF wurde zum 31.12.2019 beendet und der vorliegende Jahresabschluss stellt zugleich die Liquidationsschlussbilanz der Gesellschaft dar. b) Liquidität Zum 31.12.2019 verfügte der AIF über eine Liquidität in Höhe von 2,2 Mio. EUR, welche auf einem Treuhandkonto der persönlich haftenden Gesellschafterin und Liquidatorin für Rechnung des AIF verwaltet wird. c) Wertentwicklung des AIF Der NIW des AIF verzeichnete im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch die vorgenommenen Auszahlungen eine Reduzierung um 14.761.388,47 TEUR auf 1.712.818,96 TEUR. Wir weisen darauf hin, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen ist. d) Gesellschafterversammlung / Gesellschafterbeschlüsse Mit schriftlichem Beschlussverfahren vom 08.11.2019 wurde durch die 13. ordentliche Gesellschafterversammlung der Jahresabschluss zum 31.12.2018 festgestellt. Die Befürwortung und Feststellung ist in der Niederschrift über die Gesellschafterversammlung zu entnehmen, welche mit Schreiben vom 20.12.2019 an die Anleger versandt wurde. C. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf Die wesentlichen Aktivitäten des abgelaufenen Geschäftsjahres umfassten eine weitere Gewinnauszahlung, die vollständige Abwicklung der Beteiligungsgesellschaften und die Beendigung der Liquidation des AIF. Im Juli 2019 erfolgte die dritte Gewinnauszahlung in Höhe von 11,1% der Kommanditeinlagen an die Anleger. Daneben wurden auch Abschlagszahlungen in Höhe von 7,4 Mio. EUR (ohne anrechenbare Steuern) auf den Gewinnanspruch der Komplementärin ZBI Fondsverwaltungs GmbH geleistet. Da nach Abschluss der Betriebsprüfung der Immobilien-Gesellschaften keine steuerlichen Risiken aus dem Verkauf der Immobilien mehr bestehen, konnte in 2019 die Auszahlung des dritten Gewinnanteils in Höhe von 11,1 % der Zeichnungssumme erfolgen. Unter Berücksichtigung der aus anrechenbaren Steuern der Jahre 2018 und 2019 den Anleger zugutekommenden Beträge und der nach Feststellung der Liquidationsschlussbilanz vorzunehmenden Restgewinnauszahlung ergibt sich für einen Musteranleger mit Beitritt und Einzahlung zum 01.06.2011 (durchschnittlich ermittelter Beitritts-/Einzahlungszeitpunkt) eine statische Gesamtverzinsung von 12,09% der Zeichnungssumme bzw. 11,51% p.a. des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme und Agio). Es ist zu beachten, dass die Zahlen individuell pro Anleger je nach Beitritts- und Einzahlungsdatum abweichen. Der Anteil der Anleger am NIW des AIF hat sich vom Ende des Vorjahres bis zum Ende des Geschäftsjahres von 7.852.570,65 EUR (142,14 EUR / Anteil) im Wesentlichen durch die Auszahlungen auf 852.821,54 EUR (15,44 EUR / Anteil) reduziert. Der Anteil der Komplementärin verminderte sich von 8.621.636,78 EUR auf 859.997,42 EUR. Die Abwicklung der letzten Beteiligungsgesellschaft des AIF (6 H2 i.L.) wurde nach Ablauf des Sperrjahres mit Wirkung zum 31.03.2019 abgeschlossen. Zum 31.12.2019 waren sämtliche Beteiligungsgesellschaften im Handelsregister gelöscht und die Liquidation des ZBI Professional 6 i.L. beendet. Die für das abgelaufene Geschäftsjahr geplanten Abwicklungsziele konnten damit erreicht werden. 2. Lage der Gesellschaft a) Ertragslage Der Gesellschaft schließt ihr letztes Geschäftsjahr 2019 mit einem negativen Gesamtergebnis in Höhe von 585 TEUR ab, das sich aus einem realisierten Verlust von 7,1 Mio. EUR und einem nicht realisierten Gewinn von 6,5 Mio. EUR zusammensetzt. Dabei stehen realisierten Erträgen in Höhe von 2,1 Mio. EUR aus Gewinnausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften 6 H i.L. und 6 H2 i.L. sowie realisierten Aufwendungen in Höhe von 8,6 Mio. EUR aus dem Abgang der Beteiligung an der KWG i.L. in gleicher Höhe nicht realisierte Aufwendungen und Erträge aus der Veränderung der Beteiligungswerte gegenüber. Das negative Gesamtergebnis resultiert somit – bei sonstigen Erträgen aus Versicherungserstattungen und Rückstellungsauflösungen in Höhe von 163 TEUR – im Wesentlichen aus der Verwaltungsvergütung der KVG (276 TEUR), der Verwahrstellenvergütung (99 TEUR), der Treuhandvergütung (79 TEUR), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (83 TEUR), Buchführungskosten (39 TEUR), Negativzinsen auf Bankguthaben (39 TEUR) sowie aus sonstigen Abwicklungskosten des AIF und seiner ehemaligen Beteiligungsgesellschaften. b) Vermögens- und Finanzlage Die Liquidationsschlussbilanz zum 31.12.2019 weist ein Eigenkapital in Höhe 1,7 Mio. EUR aus, das mit 860 TEUR auf die Komplementärin und mit 853 TEUR auf die Fondsanleger entfällt und das sich aus sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 2,2 Mio. EUR sowie Rückstellungen in Höhe von 114 TEUR und Verbindlichkeiten in Höhe von 380 TEUR zusammensetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen das auf die Komplementärin zur Abwicklung der verbliebenen Verpflichtungen übertragene Bankkonto der Gesellschaft. Die Rückstellungen wurden für noch erwartete Nachlaufkosten gebildet und die Verbindlichkeiten umfassen neben laufenden Verpflichtungen mit 300 TEUR noch nicht verjährte Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Mietern und Dienstleistern der zum 31.12.2017 veräußerten Immobilienobjekte. c) Liquiditätslage Der AIF ist im abgelaufenen Geschäftsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Für die Abwicklung der noch bestehenden Verpflichtungen stehen ausreichende liquide Mittel zur Verfügung. d) Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage war im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter geprägt durch die Liquidation der Gesellschaft, die zum 31.12.2019 beendet wurde. Die Abwicklung der verbliebenen Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie die Schlussausschüttung an die Fondsanleger in Höhe von rund 1,5% des Zeichnungsbetrages erfolgen durch die persönlich haftenden Gesellschafterin ZBI Fondsverwaltungs GmbH. e) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche Leistungsindikatoren waren im abgelaufenen Geschäftsjahr die Leistung der prognostizierten Auszahlungen an die Anleger sowie die ordnungsgemäße Abwicklung der Beteiligungsgesellschaften und des AIF. D. Ereignisse nach Bilanzstichtag Nachfolgend sind die wesentlichen Geschäftsvorfälle des laufenden Jahres bis zur Erstellung des Berichtes enthalten. a) Fondsauflösung Die Anleger werden aus anrechenbaren Steuern des Jahres 2019 über die jährliche Bescheinigung des steuerlichen Ergebnisses 0,95% und nach Feststellung der Schlussbilanz eine Restgewinnauszahlung von 1,47% des eingesetzten Kapitals erhalten. Die Summe der Auszahlungen / anrechenbaren Steuern wird bei insgesamt 76,6% des eingesetzten Kapitals geplant, was auf eine durchschnittliche Kapitalbindungsdauer von 6,65 Jahren einem jährlichen Wert von 11,51 % (statische Durchschnittsverzinsung) entspricht. Details zur Restauszahlung wird die Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 enthalten. Weitere wesentliche Vorgänge, über die zu berichten wäre, haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben. E. Risikobericht Zu den zentralen Erfolgsfaktoren im Fondsgeschäft gehört die Fähigkeit, die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken frühzeitig zu erkennen und auf Basis angemessener Methoden und Prozesse zu steuern. Die übergeordnete Zielsetzung des Risikomanagements ist das kontrollierte Eingehen von geschäftstypischen Risiken in dem für die Geschäftstätigkeit notwendigen Umfang. Risiken dürfen grundsätzlich nur innerhalb des vorgegebenen Rahmens eingegangen werden. 1. Risikomanagementsystem Im Hinblick auf die laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat die KVG, ausgehend von der Geschäfts- und Risikostrategie, ein Risikomanagementsystem gemäß § 29 KAGB eingerichtet. Dieses System bildet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation der Risiken. Das Risikomanagementsystem wird regelmäßig, insbesondere durch die Interne Revision, überprüft. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sowie Feststellungen aus der Überprüfung erfolgen entsprechende Anpassungen. Das Risikomanagementsystem beinhaltet insbesondere eine regelmäßige Identifizierung der wesentlichen Risiken auf Basis quantitativer und qualitativer Bewertungskriterien. Als wesentlich sind in diesem Zusammenhang diejenigen Risiken klassifiziert, die aufgrund der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der Geschäftsaktivitäten der verwalteten Investmentvermögen geeignet sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AIF nachhaltig zu beeinflussen. Dabei werden auch Wechselwirkungen, Risikoverkettungen und Risikokonzentrationen berücksichtigt. Im Rahmen der Risikoidentifizierung und -bewertung verschafft sich die KVG regelmäßig einen Überblick über das jeweils aktuelle Gesamtrisikoprofil des AIF. Basierend auf den Ergebnissen wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken angemessen und vollständig in die bestehenden Risikosteuerungs- und -controllingprozesse integriert sind und somit eine laufende adäquate Bewertung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der wesentlichen Risiken erfolgt. Auf Basis der Ergebnisse erfolgen eine regelmäßige Analyse der Risikosituation und eine entsprechende Berichterstattung. Neben der laufenden Risikosteuerung auf Grundlage festgelegter Prozesse werden bei Bedarf anlassbezogen zusätzliche Risikosteuerungsmaßnahmen abgeleitet. 2. Wesentliche Risiken des AIF Der Fonds befindet sich in der Liquidationsphase. Durch die Veräußerung des Fondsbestandes und der Rückführung der Fremdfinanzierungen verbleibt nur noch ein geringer Teil des Risikokatalogs in der Überwachung durch das Risikomanagement. Die folgenden Risikoarten wurden für den AIF als wesentlich identifiziert und werden weiterhin laufend überwacht: a) Adressenausfallrisiken Adressenausfallrisiken bezeichnen die Gefahr, dass Geschäftspartner ihre geschuldeten Leistungen nicht vertragsgerecht erbringen und daraus finanzielle Schäden entstehen. Beim AIF sind derartige Risiken in Bezug auf externe Dienstleister im Bereich der Finanzinstitute, bei denen die liquiden Mittel des AIF angelegt werden, relevant. Zur Minimierung der Adressenausfallrisiken führt die KVG eine umfassende Risikoanalyse zu Beginn einer Geschäftsbeziehung sowie eine laufende nachfolgende Risikoüberwachung der Geschäftspartner durch. Die Adressenausfallrisiken des AIF sind insgesamt als gering einzustufen. b) Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken beinhalten die Gefahr, dass die zum Ausgleich gegenwärtiger oder zukünftiger Zahlungsverpflichtungen erforderlichen Zahlungsmittel nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung stehen bzw. nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können. Aufgrund der abgeschlossenen Liquidationsvereinbarung zwischen dem AIF und der Komplementärin ZBI Fondsverwaltungs GmbH verfügt dieser über keine Liquiditätsrisiken mehr. c) Marktpreisrisiken Unter dem Marktpreisrisiko versteht man das Risiko von finanziellen Verlusten aufgrund einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise auf bestimmten Märkten. Für Immobilien-Investmentvermögen sind hier vor allem Preisänderungsrisiken auf den Immobilienmärkten und Zinsänderungsrisiken von Bedeutung. Da sich der Fonds in der Liquidationsphase befindet verfügt er über keine Marktpreisrisiken mehr. d) Operationelle Risiken Operationelle Risiken umfassen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Darin eingeschlossen sind insbesondere Personal-, IT-, Vertriebs-, Auslagerungs-, Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken, die aus Kontrolldefiziten resultieren. Zur Überwachung und Steuerung dieser Risiken hat die KVG neben der übergeordneten Risikomessung und Risikoüberwachung zusätzlich eine separate Verlustdatenbank implementiert. Sämtliche melderelevanten Schadensfälle sind von den Mitarbeitern der KVG an den Risikomanager zu melden und nachfolgend im Hinblick auf einzuleitende Gegenmaßnahmen zu analysieren. Auf dieser Basis wird eine laufende Optimierung der Risikosteuerungsprozesse ermöglicht. In Bezug auf Rechtsrisiken verfügt die KVG gemäß den Vorgaben der KAMaRisk über eine separate Compliance-Funktion. Aufgabe des Compliance-Beauftragten ist die Sicherstellung der Einhaltung geltenden Rechts und sonstiger externer und interner Regelungen rund um die Auflegung, den Vertrieb und die kollektive Vermögensverwaltung von alternativen Investmentvermögen. Das beinhaltet die laufende institutionalisierte Überwachung der Einhaltung aller rechtlichen Normen, Richtlinien, Standards und sonstigen Regeln. Die operationellen Risiken des AIF sind insgesamt als gering einzustufen. 3. Gesamteinschätzung der Risikosituation Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresberichtes waren keine den AIF gefährdenden Risiken erkennbar. F. Prognosebericht a) Entwicklung des ZBI Professional 6 i.L. Die Liquidationsphase des AIF ist mit Aufstellung der Liquidationsschlussbilanz zum 31.12.2019 abgeschlossen. Neben dem Eigenkapital und dem Agio haben die Anleger aus einer Beteiligung am ZBI Professional 6 i.L. inklusive der nach Feststellung der Liquidationsschlussbilanz in 2020 noch vorzunehmenden Restgewinnauszahlung einen Liquiditätsüberschuss (Entnahmen, Gewinnauszahlungen und anrechenbare Steuern) in Höhe von insgesamt 80,4% der Zeichnungssumme (das entspricht 76,6 % des eingesetzten Kapitals) erhalten. Die Auszahlung des noch verbliebenen Kapitalanteils in Höhe von ca. 1,54% der Zeichnungssumme wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin (ZBI Fondsverwaltungs GmbH) nach Feststellung der Liquidationsschlussbilanz vorgenommen. G. Sonstige Angaben 1. Angaben nach § 101 KAGB in Verbindung mit §§ 158 und 135 KAGB a) Einsatz von Finanzinstrumenten Für den AIF waren zum Berichtsstichtag keine Finanzinstrumente eingesetzt. b) Belastung mit Verwaltungskosten Für die Verwaltung des AIF fallen Kosten der KVG, der Komplementärin, der Treuhandkommanditistin und der Verwahrstelle an. Im Berichtsjahr sind Verwaltungskosten in folgender Höhe entstanden:
Für Dienstleistungen in der Abwicklungsphase wurden für die Parteien für das Jahr 2020 folgende Vergütungsansprüche vereinbart:
c) Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG nach § 7 Nummer 9 KARBV (1) Gesamtsumme der im Berichtsjahr von der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen gemäß § 101 Absatz 3 Nummer 1 KAGB
Die KVG gewährt ihren Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern nach der im Geschäftsjahr 2019 geänderten Vergütungsrichtlinie neben Festvergütungen auch variable Vergütungen. Das Vergütungssystem ist dabei so ausgerichtet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar ist und keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzt, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten Investmentvermögen vereinbar ist. (2) Gesamtsumme der im Berichtsjahr von der KVG an Risktaker gezahlten Vergütungen gemäß § 101 Absatz 3 Nummer 2 KAGB
4 jeweils zzgl. USt. d) Angaben zu wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen Neben der Angabe, ob es im Berichtsjahr zu wesentlichen Änderungen zu den Angaben gemäß § 101 Absatz 3 Nummer 3 KAGB kam, ist nachfolgend angegeben, an welcher Stelle des Lageberichtes gegebenenfalls detaillierte Informationen enthalten sind:
2. Zusätzliche Informationen nach § 300 KAGB a) Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände des AIF, die schwer liquidierbar sind und für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0%. Gemäß § 1 Absatz 5 AIFM-VO müssen sich besondere Regelungen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF beziehen und sich auf die Anleger des AIF auswirken (z.B. „side pockets“-Regelungen). Solche Regelungen sind nicht vorhanden. b) Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement Es wurden keine wesentlichen Neuregelungen zum Liquiditätsmanagement getroffen. c) Aktuelles Risikoprofil Der ZBI Professional 6 i.L. befand sich seit dem 01.01.2018 in Liquidation. Diese wurde zum 31.12.2019 beendet. Die vorhandene Liquidität in Höhe von 2,2 Mio. EUR wurde auf ein Treuhandkonto der Komplementärin ZBI Fondsverwaltungs GmbH überwiesen, welche die Restabwicklung der noch bestehenden Forderungen vornimmt. Gemäß Liquidationsvereinbarung sind sich in der Zukunft realisierende, unvorhergesehene Forderungen gegen den AIF durch den Komplementär zu tragen. d) Leverages Änderungen des maximalen Umfanges, in dem für den AIF Leverage eingesetzt werden, haben sich nicht ergeben. Die aufgenommenen Fremdfinanzierungen wurden 2017 alle zurückgeführt. Das vorhandene Fondsvermögen wird nicht mehr mittels Fremdfinanzierungen gehebelt. Auf eine Berechnung der Hebelkraft auf Basis der aufsichtsrechtlichen Vorgaben gemäß Brutto-Methode bzw, Commitment-Methode wird aus diesem Grund verzichtet.
Erlangen, den 19.06.2020 ZBI Fondsverwaltungs GmbH Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin Dr. Bernd Ital Gert Wachsmann ZBI Fondsmanagement AG Kapitalverwaltungsgesellschaft Christian Reißing Michiko Schöller III. Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Sechste Professional Immobilien Holding KG i.L., Erlangen. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Sechste Professional Immobilien Holding KG i.L., bestehend aus der Liquidationsschlussbilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Sechste Professional Immobilien Holding KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der Liquidatoren in den Angaben 1. und 2. des Anhangs und Angabe A. des Lageberichts, welche den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Sonstige Informationen Die Liquidatoren sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der Liquidatoren für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Liquidatoren sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die Liquidatoren verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Liquidatoren dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die Liquidatoren verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die Liquidatoren verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Sechste Professional Immobilien Holding KG i.L. zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der Liquidatoren für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die Liquidatoren der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die Liquidatoren verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Nürnberg, den 19. Juni 2020 Rödl & Partner GmbH gez. Danesitz, Wirtschaftsprüfer gez. Luce, Wirtschaftsprüfer IV. Erklärung der Liquidatoren nach Vorgaben des § 264 Absatz 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Erlangen, den 19.06.2020 ZBI Professional Fondsverwaltungs GmbH Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin Dr. Bernd Ital Gert Wachsmann ZBI Fondsmanagement AG Kapitalverwaltungsgesellschaft Christian Reißing Michiko Schöller Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 27.11.2020 festgestellt. |
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Bei aller Wichtigkeit einer solchen Seite wie dieser….Aber diese Nachricht strotzt leider vor Unwissen und es hat den Anschein, dass weder die Bilanz gelesen und verstanden wurde, noch das gesamte Ergebnis des Investments verifiziert wurde.
Es gibt wohl keinen Anleger, der mit diesem Investment unzufrieden war.
Diese Bilanz ist die Liquidationsbilanz.
Größe wäre es hier eine Entschuldigung für solch ein Schlagzeile, die einfach nicht den Tatsachen entspricht.