70.000 Zeichner von Medienfonds müssen mit Steuernachzahlungen in Höhe von rund 2,5 Mrd. rechnen, weil die Finanzbehörden allen Film- und Medienfonds rückwirkend den Steuervorteil absprechen wollen.
Da alle Steuerbescheide zu dem Medienfonds immer vorläufig waren, können die Finanzämter nun bis in die 1990er Jahre zurückgehen und die Steuerbescheide aufheben. Damit droht den Anlegern, die größtenteils durch die angeworbenen Steuervorteile überhaupt investiert hatten, Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe. Natürlich will das Finanzamt auch noch 6% Zinsen für die Steuerschuld haben.
Die Initiatoren der Medienfonds werfen den Steuerbehörden zwar einerseits Wortbruch vor, schließlich sei das hauptsächlich in den Jahren 1998 bis 2005 verkaufte Fondsmodell von der Behörde genehmigt worden. Diese eindeutige Schuldzuweisung ist jedoch nicht haltbar. So schrieb ein Wirtschaftsprüfer bereits 2001 an einen Filmfondsinitiator, dass keine verbindliche steuerliche Anerkennung der Finanzbehörden vorliege. In einem anderen Schreiben aus dem Jahr 2003 weist ein renommierter Fachanwalt den Initiatoren eines Medienfonds darauf hin, dass sich das Finanzministerium gegen die steuerliche Anerkennung sperre.
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