Das Bundesarbeitsgericht hat die Dachorganisation der christlichen Gewerkschaften CGZP für tarifunfähig erklärt und die Zeitarbeitsbranche damit in Panik versetzt. Nach Ansicht der IG Metall sind nach dem Urteil auch die neuen CGZP-Tarifverträge nicht zu halten.Die Zeitarbeitsbranche hatte vorwiegend mit der benannten Gewerkschaft Tarifverträge abgeschlossen in der Vergangenheit. Diese dürften jetzt „Null und nichtig“ sein mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Die normalen Gewerkschaften hatten sich erfolgreich gegen die „ins Leben gerufene Gewerkschaft“ vehement gewehrt. Nach Meinung der anderen Gwerkschaften sind die mit der Gewerkschaft CGZP weit unter dem üblichen Lohn angesiedelt. Die Gewerkschaften versuchen schon seit Jahren gleichen Lohn für Arbeitnehmer durchzusetzen, egal ob Stammbelegschaft oder Leiharbeitnehmer. Sie dürften ihrem Ziel ein Stück näher gekommen sein mit dem Urteil.
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