Eine Werbeagentur aus Süddeutschland sucht aktuell bei ebay Kleinanzeigen und im Stellenmarkt der Universität Hamburg nach Produkttestern, die zusätzlich Geld verdienen möchten. Lassen Sie sich bloß nicht auf das im Internet unter www.testhelfer.com beworbene Angebot ein, denn vor Ihrem ersten Einsatz sollen Sie ein zweijähriges Zeitschriftenabonnement abschließen.
Wie läuft die Masche?
Nach eigenen Angaben ist die Firma momentan auf der Suche nach Produkttestern aus den Regionen Berlin, Köln, Frankfurt und Hamburg. Hamburger Bewerber werden zu einem persönlichen Gespräch in spartanisch eingerichtete Büroräume am Glockengießerwall 26 eingeladen. Der Job scheint zunächst attraktiv, denn er ist honoriert und kann ganz einfach nebenbei von zu Hause erledigt werden. Zudem dürfen laut Aussagen der Agentur die zukünftigen Mitarbeiter die Produkte nach dem Test auch noch behalten. Erst zum Ende des Gesprächs kommt der Haken. Um die Tätigkeit aufnehmen zu können, ist der Abschluss eines Zeitschriftenabos notwendig.
Wir haben zusammengestellt, woran man unseriöse Nebenjobs erkennt und eine Liste mit den Namen von Firmen veröffentlicht, über die sich Verbraucher in den letzten Jahren bei uns beschwert haben.
•Nebenverdienste: Woran erkennt man ein unseriöses Angebot?
•Nebenverdienste: Liste unseriöser Anbieter
Was Sie tun sollten?
Wir raten: Finger weg von diesem und allen anderen Nebenverdiensten, bei denen Sie in Vorkasse treten sollen. Im Fall von testhelfer.com erhalten Sie möglicherweise gar kein Honorar, da sie niemals als Produktester zum Einsatz kommen, müssen aber ein teures Zeitschriftenabonnement bezahlen.
Haben Sie bereits ein Zeitschriftenabonnement für Ihren Einsatz als Produkttester abgeschlossen haben, sollten dieses innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das ist unproblematisch möglich. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, fechten Sie den Vertrag umgehend an und schildern Sie dem Verlag (meist: der PVZ) genau, wie der Vertrag zustande kam. Wir bauen darauf, dass seriöse Verlage ihre Zeitschriften nicht mit zweifelhaften Vertriebsmethoden verkaufen wollen und Sie aus dem Vertrag entlassen. Widerrufen Sie die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Quelle:VBZ Hamburg
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