Die Bundesregierung hat nach langen Diskussionen einen Durchbruch bei der Reform der Regelungen für befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft erreicht. Laut einer Mitteilung des Bildungsministeriums steht die Überarbeitung des entsprechenden Gesetzes kurz vor der Beschlussfassung im Kabinett. Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist die Verkürzung der maximalen Dauer befristeter Verträge für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach ihrer Promotion: Statt der bisherigen sechs Jahre soll die Befristung auf vier Jahre begrenzt werden. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist nur noch dann vorgesehen, wenn eine verbindliche Zusage für eine anschließende Anstellung vorliegt.
Diese Neuregelung zielt darauf ab, die oft prekäre Situation von Nachwuchswissenschaftlern zu verbessern, die sich bisher häufig in einer Kette von befristeten Verträgen wiederfanden, ohne Aussicht auf eine langfristige berufliche Perspektive an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Reform soll nicht nur die Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs erhöhen, sondern auch die Attraktivität der wissenschaftlichen Laufbahn in Deutschland stärken und somit dem Wissenschaftsstandort Deutschland zugutekommen.
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