Manchmal muss man einfach nur den Kopf schütteln vor irgendwelchen peinlichen Richterentscheidungen.
Bei manchem hat man sogar den Eindruck, dass manche Richterin und mancher Richter das Grundgesetz nicht kennen. Möglich aber auch, dass der entsprechende Teil in der Ausgabe beim Landgericht Mönchengladbach fehlt.
Hier heißt es:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Zitat Ende
Es geht um die Übernahme einer Veröffentlichung aus dem Bundesanzeiger. Das, was bundesweit völlig in Ordnung ist und keine Kritik erfährt, sogar von OLG Gerichten nicht, ist in Mönchengladbach nicht zulässig. Zumindest dann nicht, wenn sie vor der Kammer der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Mönchengladbach Dr. Oudijk ein Verfahren haben.
Hier schützt man lieber kriminelle Personen, anstatt Geschädigten ein Recht auf Schadensersatz zu geben. Was ist das für eine Justiz, die mehr an Täter als an Opfer denkt? Geht’s noch Frau Richterin?
Staatsanwaltschaften in Deutschland veröffentlichen unter dem Punkt „vorläufige Sicherungsmaßnahmen“ im Bundesanzeiger nahezu jedes Dokument, deren Inhalt vor allem für Geschädigte aus strafbaren Handlungen den Hinweis geben sollen, dass sie einen Teil ihres Schadens ersetzt bekommen können.
Wir veröffentlichen diese Mitteilungen so lange auf unserer Internetseite, bis wir davon Kenntnis bekommen, dass die entsprechende Eintragung im Bundesanzeiger gelöscht wurde. Siehe hier auch den Hinweis in unserem Impressum dazu. Mit Verlaub, das gehört sich auch so, denn wir wollen Menschen weder eine Zukunft verbauen noch ein ewiges Gedächtnis sein für Dinge, die lange zurückliegen.
Nun wissen wir nicht, warum jene Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Oudijk genau solch ein Urteil gefällt hat, das wir solche für jeden zugängliche Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger nicht veröffentlichen dürfen. Darüber können wir nur spekulieren, wollen wir aber hier nicht in dem Artikel.
Wir werden uns in der Sache aber nun an das Justizministerium in Düsseldorf wenden, um zu erfahren, wie man solch einen Zensurvorgang dort findet.
Vielleicht merkt die Vorsitzende Richterin am Landgericht Mönchengladbach Dr. Oudijk dann irgendwann einmal, was für ein Zensururteil sie da gefällt hat.
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