Die Finanzaufsicht BaFin wendet Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Frühinterventionsmaßnahmen in ihrer Aufsichtspraxis an. Konkret geht es um die Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen auf zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP). Die ESMA hatte die Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht.
Die ESMA will mit diesen Leitlinien insbesondere den zuständigen Behörden Orientierungshilfe zu den Situationen geben, in denen sie die Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen auf zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) in Erwägung ziehen sollten. Insbesondere bieten die Leitlinien Indikatoren für die Anwendung der Auslösebedingungen, die zu der Überlegung anregen, ob Frühinterventionsmaßnahmen anzuwenden sind. Indikatoren sind qualitative oder quantitative Merkmale, die auf bestimmte Entwicklungen der Finanzlage der CCP hindeuten.
Auf einen Blick:Zentrale Gegenparteien
Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) sind Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufern von Finanzprodukten als Vertragspartner treten. Das Kontrahentenrisiko, also das Risiko des Ausfalls eines Käufers oder des Verkäufers, wird so für die Vertragsparteien ausgeschlossen und auf die CCP übertragen.
Zweck dieser Leitlinien ist es, konsistente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Aufsichtssystems zu schaffen.
Das Europäische Aufsichtssystem umfasst die drei europäischen und die nationalen Aufsichtsbehörden.
Die Ebenen der EU-Gesetzgebung
@BaFin
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