Die Finanzaufsicht BaFin wendet Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Abwicklungsmaßnahmen in ihrer Aufsichtspraxis an. Konkret geht es um die Methode, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung von Kontrakten vor ihrer Beendigung bei zentralen Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) anwendet. Die ESMA hatte diese Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht.
Die ESMA will mit diesen Leitlinien konvergente Aufsichts- und Abwicklungspraktiken innerhalb des Europäischen Aufsichtssystems fördern. Dies betrifft die Methode, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung von Kontrakten vor ihrer Beendigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 Central Counterparty Recovery and Resolution Regulation (CCPRRR) anzuwenden hat.
Auf einen Blick:Zentrale Gegenparteien
Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) sind Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufern von Finanzprodukten als Vertragspartner treten. Das Kontrahentenrisiko, also das Risiko des Ausfalls eines Käufers oder des Verkäufers, wird so für die Vertragsparteien ausgeschlossen und auf die CCP übertragen.
Im Rahmen des Abwicklungsinstruments der Positions- und Verlustzuweisungen (Artikel 29 CCPRRR) muss die Abwicklungsbehörde die zu beendenden Kontrakte bewerten bzw. vom CCP bewerten lassen (Artikel 29 Absatz 3 Buchstabe a CCPRRR). Die Leitlinien geben der Abwicklungsbehörde vor, welche Aspekte und Verfahren bei der Bewertung der Kontrakte zu berücksichtigen sind. Ziel der Leitlinien ist es, dass die Bewertung so weit wie möglich auf einem fairen Marktpreis beruht.
Die Ebenen der EU-Gesetzgebung
@BaFin
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