Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die nationalen Aufsichtsbehörden bittet, die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen mit Blick auf das Buy-in-Regime nicht zu priorisieren. Hintergrund ist die bevorstehende Überarbeitung der europäischen Zentralverwahrerverordnung (CSDR) und die damit verbundene Verschiebung der Anwendbarkeit der Buy-In-Regeln.
Die Anforderungen an die Abwicklungsdisziplin gemäß der CSDR sind zum 1. Februar 2022 in Kraft getreten.
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