Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Es ist eine Freude, Sie hier zu haben. Könnten Sie uns zunächst erklären, was genau eine zertifizierte Gütestelle ist?
Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Eine zertifizierte Gütestelle ist eine von einer anerkannten Stelle zertifizierte Einrichtung, die außergerichtliche Konfliktlösungen anbietet. Die Zertifizierung gewährleistet, dass die Gütestelle bestimmte Qualitätsstandards und rechtliche Anforderungen erfüllt. Ziel ist es, Parteien in einem Konflikt zu unterstützen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne den Weg über das Gericht nehmen zu müssen.
Interviewer: Das klingt sehr interessant. Können Sie uns mehr über die Aufgaben einer solchen Gütestelle erzählen?
Kerstin Bontschev: Selbstverständlich. Die Hauptaufgabe einer zertifizierten Gütestelle ist die Durchführung von Mediationsverfahren oder anderen Formen der Konfliktbeilegung, wie etwa Schlichtung oder Moderation. Dabei agieren die Mediatoren oder Schlichter neutral und unparteiisch und helfen den Parteien, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erarbeiten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Dokumentation des Verfahrens und der erzielten Ergebnisse, was bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein kann.
Interviewer: Welche Vorteile bietet die Inanspruchnahme einer zertifizierten Gütestelle?
Kerstin Bontschev: Die Vorteile sind vielfältig. Zunächst einmal ist die Konfliktbeilegung durch eine zertifizierte Gütestelle oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Zudem ermöglicht sie eine individuellere und flexiblere Lösungsfindung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen der Parteien zugeschnitten ist. Ein weiterer Vorteil ist die Vertraulichkeit des Verfahrens, was insbesondere bei sensiblen Angelegenheiten von großer Bedeutung ist. Nicht zuletzt kann die Erhaltung der Geschäfts- oder persönlichen Beziehungen zwischen den Parteien als wichtiger Vorteil gesehen werden.
Interviewer: Das hört sich nach einer sehr sinnvollen Einrichtung an. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fall von einer zertifizierten Gütestelle bearbeitet werden kann?
Kerstin Bontschev: Ja, es gibt bestimmte Voraussetzungen. Grundsätzlich muss es sich um einen zivilrechtlichen Konflikt handeln. Das bedeutet, Konflikte im Strafrecht sind in der Regel ausgeschlossen. Zudem müssen beide Parteien bereit sein, an dem Mediations- oder Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine Lösung zu suchen. Es ist wichtig, dass die Parteien die Autorität der Gütestelle anerkennen und sich auf das Verfahren einlassen.
Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für diese aufschlussreichen Informationen. Es war sehr aufschlussreich, mehr über die Rolle und die Vorteile von zertifizierten Gütestellen zu erfahren.
Kerstin Bontschev: Es war mir eine Freude. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank für das Gespräch.
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