Eine Glaubensgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas muss für Datenschutz bei Informationen sorgen, die ihre Mitglieder bei Tür-zu-Tür-Besuchen sammeln.
Die Gemeinschaft sei gemeinsam mit diesen für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dieser „Verkündigungstätigkeit“ verantwortlich, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Fall aus Finnland. Diese Verarbeitung muss demnach mit den EU-Vorschriften zum Datenschutz in Einklang stehen.
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