Die BaFin hat am 10. Juli 2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1, § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde.
Die ZhongDe Waste Technology AG hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren und nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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