Uns hat ein User eionen Link mit einem Prospekt zugemailt den wir uns mal Näher angeschaut haben.
Unglaubliches haben wir dort gelesen, und das direkt am Anfang des Prospektes.Nun, man lernt halt nicht aus. Also da heisst es „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat diesen Prospekt nicht geprüft, weil nach iher Ansicht dieses Betetiligungsangebot keine Vermögensanlage i.S. des § 8f Absatz 1 VerProspG ist, somit die Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes weder einer Genehmigung noch einer Hinterlegung bedarf gemäß §8Abs.1 und Abs.und Abs.VerProspG“. Nun weiss ich ja das die Jungs udn Mädels wirklich „pfiffig sind“, aber so eine Formulierung passt nun gar nicht. Wie kann eine BaFin beurteilen wie das eben hierdrin beschrieben ist, wenn sie es nicht geprüft ha? Nun, da wird uns die BaFin sicherlich eine Antwort draufgeben können.
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