Zinsbaustein GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
ZINSBAUSTEIN GMBH, BERLIN
A K T I V A
P A S S I V A
ZINSBAUSTEIN GMBH, BERLIN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Eckdaten des Unternehmens
Die Zinsbaustein GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 167188 B) eingetragen.
2. Generalnorm
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.
3. Geschäftszweige
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung einer Internetplattform, die es Investoren ermöglicht, sich an Immobilien-Projekten zu beteiligen und deren Betrieb als Finanzanlagevermittler i. S. d. § 34f GewO.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenstand gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Geschäfte, für die die Gesellschaft eine andere Genehmigung als gem. §§ 34c, 34f GewO benötigt, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-277 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Bezeichnungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen der Klarheit an die Gegebenheiten der Gesellschaft teilweise angepasst.
Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Bei der Offenlegung wurden die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt.
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind zu Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bezogen auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, angesetzt.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bezogen auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, angesetzt.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten oder wegen erwarteter dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigerem beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Gesellschafter und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken berücksichtigt.
Wandeldarlehen (Convertible Loan Agreements), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Befreiungsvorschriften gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen und auf die Darstellung eines Anlagegitters wird verzichtet.
2. Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 1.055.011,21 (Vj. EUR 0,00) auf. Die zum 31. Dezember 2020 bestehende handelsrechtliche Überschuldung wurde durch Verbindlichkeiten mit qualifiziertem Rangrücktritt von Gläubigern aus dem Verbundbereich mehr als kompensiert.
Die Prognose hinsichtlich der Unternehmensfortführung ist weiterhin positiv.
3. Verbindlichkeiten
3.1 Wandeldarlehen
In den Wandeldarlehen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.667.824,94 (Vj. 2.015.555,54) enthalten.
3.2 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.118.316,08 (Vj.: EUR 2.348.216,00) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind ohne Sicherheiten begeben.
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:
2. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Herr Volker Wohlfarth, Dipl.-Kaufmann
Herr Rainer Pillmayer, Dipl.-Kaufmann
Herr Björn Jüngerkes, Master in Economics (vom 15.09.2020 bis 30.04.2021)
3. Beirat
Beiratsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Herr Marc Stilke
Herr Dr. Henrik Medla
Herr Dr. Tilman Engel
Herr Eric Romba
Frau Kristina Salamon
Berlin, 30. Juni 2021
Geschäftsführer
Volker Wohlfarth
Rainer Pillmayer
Feststellung
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 durch Beschluss festgestellt. |
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