Irgendwie war das nun wohl ein „Schuss, der nach hinten los ging“ für das Unternehmen Zinsbaustein. So hat man völlig ohne Not Suchergebnisse produziert, die nicht entstanden wären, wenn man nicht so vorgegangen wäre, wie es das Unternehmen anscheinend für richtig gehalten hat.
Nun hat man aber wohl auch im Hause Zinsbaustein erkannt, dass dieser Vorgang möglicherweise doch arg über’s Ziel hinausgegangen ist.
Was war passiert? Wie immer berichten wir über jedes neue Crowdinvesting-Projekt auf unseren Internetplattformen. Immer kritisch, weil wir der Meinung sind, dass das Crowdinvesting die Fortsetzung des „grauen Kapitalmarktes“ ist.
Bestandteil unserer Berichterstattung ist dann in jedem Bericht immer eine Projektbeschreibung des Anbieters, die wir natürlich von der Webseite des Unternehmens übernehmen, um damit auch keine Interpretationsmöglichkeit beim Leser zuzulassen. Das dürfen wir nach dem deutschen Presserecht auch.
Zinsbaustein sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und hat den Vorgang entsprechend an Google gemeldet. Google hat dann zunächst einmal das Suchergebnis gesperrt mit dem Hinweis auf diese angebliche Copyright-Verletzung.
Natürlich wollen wir solche presserechtlich einwandfreien Berichte auch stehen lassen, egal wo die bei Google aufschlagen, worauf wir ja keinen Einfluss haben.
Nun hat Zinsbaustein wohl einen Rückzieher gemacht und den Widerspruch bei Google scheinbar zurückgenommen. Prima, das ist sicherlich ein erster vernünftiger Schritt, der aber für uns rechtlich nicht ausreichend sein wird.
Unser Anliegen ist nun, das juristisch klären zu lassen, um damit auch Rechtssicherheit für uns in der Zukunft zu haben. Damit bleibt Zinsbaustein natürlich erst einmal von der Priorität bei uns oben.
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