Das wollen wir an dieser Stelle einmal deutlich sagen und den verantwortlichen Personen bei der Crowdinvestingplattform Zinsbaustein, „ins Gewissen reden“. Denn wir finden, dass ihr bei aktuellen Crowdinvestingprojekt einfach nur unvollständig informiert und unterstellen ganz klar, dass ihr die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens natürlich kennt. Warum informiert man die Anleger dann nicht vollständig? Es geht um das aktuelle Crowdinvestingprojekt
Studentenapartments in Berlin
Im Vermögensanlagen Informations Blatt kann man zu dem Unternehmen nachfolgendes lesen :
Prima, das zeigt doch, dass unsere Vermutung, dass sie die Bilanz kennen, nicht so falsch sein dürfte. Nur weist genau diese Bilanz doch eine „klare Überschuldung“ aus. Warum sagen Sie bitte diesen Umstand nicht den Anlegern, die dem Unternehmen hier ihr sauerverdientes Geld anvertrauen sollen? Haben Sie „Schiss“ davor, dass dann keiner mehr dem Unternehmen Geld geben würde? Ein anderer Grund fällt mir da spontan nicht ein. Ich finde das „grob fahrlässig“, was Sie dort machen gegenüber den Anlegern. Ich hoffe nicht, dass dieses Investment in Schieflage gerät, denn dann könnte das ein Fall für die Vermögensschadenshaftpflicht sein. Ihre Vermögensschadenhaftpflicht!
homepoint investment & development GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. Umlaufvermögen | 2.303.378,13 | 629.008,60 |
B. Rechnungsabgrenzungsposten | 781,16 | 0,00 |
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 544.961,74 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 2.849.121,03 | 629.008,60 |
Passiva |
||
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31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
|
A. Eigenkapital | 0,00 | 4.441,52 |
B. Rückstellungen | 4.950,00 | 3.928,11 |
C. Verbindlichkeiten | 2.844.171,03 | 620.638,97 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 688.409,39 | 620.638,97 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 2.155.761,64 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 2.849.121,03 | 629.008,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Die Gesellschaft weist per 31. Dezember 2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 544.961,74 aus.
Auf Grundlage der Projektkalkulation für das Projekt Studentenwohnheim Alfred-Jung-Str. 12, Berlin schätzt der Geschäftsführer ein, dass in dem Projekt stille Reserven in ausreichender Höhe vorhanden sind, so dass er von einer positiven Fortführungsprognose ausgeht. Trotz des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages kann daher eine Bewertung unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens erfolgen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte | 2016 | 2015 |
EUR | EUR | |
Ausleihungen | 0,00 | 0,00 |
Forderungen | 0,00 | 10.400,48 |
Verbindlichkeiten | 2.155.761,64 | 0,00 |
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 10.400,48).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 688.409,39 (Vorjahr: EUR 620.638,97).
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: | Robert Besir | ausgeübter Beruf: | Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft |
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, 03.05.2017 | Robert Besir |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2017 festgestellt.
Die Aussage im VIB „Der Verschuldungsgrad des Emittenten, konnte auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nicht berechnet werden, da ein buchhalterisches Eigenkapital von 0 ausgewiesen wird“ ist mE nicht nur unvollständig, sondern schlicht falsch. Hätte die Gesellschaft ein Eigenkapital von 0, dann könnte es nicht gleichzeitig einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von über 500.000 Euro geben.
Es gehört aber offensichtlich zum System Zinsbaustein, den Anlegern die Bilanzen vorzuenthalten oder den Zugang möglichst zu erschweren. Die Begründung lautete beim letzten Angebot, dass man aus der Bilanz einer (Vorrats-)Projektgesellschaft nichts herauslesen kann. Eine etwas anmaßende Bevormundung der Anleger – Zinsbaustein sollte es jedem einzelnen überlassen, was er aus einer Bilanz herauslesen kann oder nicht und ggf. aufkommende Fragen einfach kompetent beantwortet statt sich einer Diskussion zu entziehen.