Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht weiter, ob es zu unrichtigen Sollzinsberechnungen bei Krediten sowie zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen gekommen sein könnte. Diese Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, erläutert die Bundesregierung in der Antwort (19/14485) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13413). Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, gibt es nur verhältnismäßig wenige Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema Zinsen im Kreditgeschäft. 2018 seien es 54 Beschwerden gewesen, von denen fünf begründet gewesen sein.
Kommentar hinterlassen